Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 58/2020
Stuttgart,
03/19/2020



Inbetriebnahme Tageseinrichtung für Kinder
Rostocker Str. 15 in Stuttgart Bad-Cannstatt/Hallschlag




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussUmlaufverfahrenöffentlich28.03.2020



Beschlußantrag:

1. Für die Inbetriebnahme der Tageseinrichtung für Kinder Rostocker Str. 15 ab 4. Mai 2020 werden insgesamt 15,9459 Stellen benötigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 15, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 5,2647 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 6,2568 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 1,45 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,9744 Stelle in Entgeltgruppe EG3). Diese Stellen verursachen jährliche Aufwendungen in Höhe von 870.000 Euro.

Das Jugendamt wird ermächtigt, ab Inbetriebnahme der Einrichtung außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 15,9459 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird im Vorgriff zum Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.

2. Die Finanzierung erfolgt wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt.



Begründung:


Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Rostocker Str. 15 (Lübecker-/Dessauer Straße/Hallschlag) ist vom Investor SWSG mit 5 Gruppen erbaut worden. Für das Investorenprojekt wurde mit der GRDrs 587/2019 die Kosten bereits in den Sachstandsbericht mit aufgenommen.

Die Einrichtung deckt den Bedarf von 55 Kindern im Altersbereich 0-6, davon 25 Kinder im Altersbereich 0-3 und 30 Kinder im Altersbereich 3-6. Zusätzlich wird die bereits bestehende Gruppe im Ganztagesbetrieb der Tageseinrichtung für Kinder Düsseldorfer Straße 59 geschlossen und diese Gruppe in der Rostocker Straße 15 weiter betrieben.


Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Stellen werden insgesamt 15,9459 Stellen benötigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 15, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 5,2647 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 6,2568 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 1,45 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,9744 Stelle in Entgeltgruppe EG3). Diese Stellen verursachen jährliche Aufwendungen in Höhe von 870.000 Euro. Ursprünglich war ein Personalbedarf von 14,4959 Stellen mit einem Aufwand von 790.000 Euro vorgesehen. Eine Korrektur des Finanzbedarfs erfolgt mit dem nächsten Kita-Sachstandsbericht.

Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 15,9459 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird im Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.


Finanzielle Auswirkungen

Für die 15,9459 Stellen fällt ein jährlicher Aufwand von 870.000 Euro an. Für das Jahr 2020 fällt für den Zeitraum ab 4. Mai ein anteiliger Aufwand in Höhe von 580.000 Euro an. Die Finanzierung und Umsetzung erfolgt aus der Betriebskostenpauschale Kita im Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in der für 2020 Personalaufwendungen in Höhe von 530.000 Euro und ab 2021 in Höhe von 790.000 Euro veranschlagt sind. Der Mehrbedarf gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung wird mit dem nächsten „Sachstandsbericht zum Kita-Ausbau“ aus freien Mitteln der Betriebskostenpauschale finanziert.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR




Isabel Fezer Bürgermeisterin

Anlagen

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