Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
208/2020
GZ:
AKR-0429-00
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Dokumentenmanagementsystem für die Landeshauptstadt Stuttgart - europaweite Ausschreibung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.07.2020, GRDrs 208/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Softwarelösung für ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem (DMS) europaweit auszuschreiben und diese Lösung stufenweise, stadtweit (unter Berücksichtigung der bestehenden Dokumenteninfrastruktur) einzuführen.

2. Dem voraussichtlichen einmaligen Finanzierungsvolumen von bis zu 3,7 Mio. EUR und betrieblicher Aufwendungen von bis zu 1,91 Mio. EUR bis Ende 2024 wird zugestimmt.

3. Finanzierung

3.1 Die einmaligen Ausgaben für die Softwarebereitstellung inkl. E-Akten-Vorhaben in 2021-2024 bis zu einer Höhe von 3,7 Mio. EUR werden bei den veranschlagten Budgets bis zu dem vom Gemeinderat mit GRDrs. 388/2019 bewilligten Budgetrahmen gedeckt im Digital MoveS-Maßnahmenplan; Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt und Personalamt - Projekt 7.104001: DigitalMoveS (investiv), Auszahlungsgruppe 78301 - Erwerb von immateriellem Anlagevermögen bzw. Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 42210 (konsumtiv) - Unterhaltung bewegliches Vermögen.

3.2 Die betrieblichen Aufwendungen für Wartung und Dienstleistungen von bis zu 758.000,- EUR jährlich (2024) werden bei den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt, Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Fuhrmann stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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