Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5603-01.00
GRDrs 1210/2019
Stuttgart,
11/07/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 22.11.2019



Stuttgarter Sportförderung;
Erhöhung des Zuschusses zur Förderung des Übungsbetriebs der Sportvereine für Kinder und Jugendliche "Kindergeld"


Beantwortung / Stellungnahme

Nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (C.2.3.8) erhalten Sportvereine zur Förderung des Übungsbetriebs von Kindern und Jugendlichen einen Zuschuss in Höhe von 17,67 EUR pro Kind und Jahr. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde der Zuschuss um 7 % von davor 19 EUR gekürzt.

Das „Kindergeld“ stellt für die Sportvereine einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau eines vielfältigen und qualitativ hochwertigen Sportangebots für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt dar.

Derzeit beträgt das Budget des Amts für Sport und Bewegung 820.000 EUR pro Jahr. Die Festsetzung des Zuschusses auf 20 EUR würde eine Erhöhung des Budgets um 133.000 EUR pro Jahr, die Festsetzung auf 22 EUR eine Erhöhung um 250.000 EUR pro Jahr erfordern.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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453/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 579/2019 CDU; 780/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei; 878/2019 SPD; 1080/2019 Freie Wähler




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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