Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 215/2017
Neufassung
Stuttgart,
05/23/2017



MiMi-Gewaltprävention für geflüchtete Frauen und Mädchen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
31.05.2017
28.06.2017
20.09.2017



Beschlußantrag:

1. Der Durchführung des Projektes „MiMi-Gewaltprävention für geflüchtete Frauen und Mädchen (mit Migrantinnen für Migrantinnen)“ mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 26.845 € für den Projektzeitraum bis 31.12.2017 wird zugestimmt. Das Projekt wird als Kooperationsprojekt der Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) und der Abteilung Individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) umgesetzt.

2. SI-IP und OB-ICG werden ermächtigt, dafür zu je 25 % Stellenanteilen Sachbearbeiterinnen in der Entgeltgruppe 10 TVöD in Teilzeit (zusammen 50 %) ohne Blockierung einer Planstelle bis 31.12.2017 zu beschäftigen. 3. Das MiMi-Projekt ist dem Fachbereich „Gewaltschutz geflüchteter Frauen“ zugeordnet, der federführend von OB-ICG verantwortet und koordiniert wird.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Ethnomedizinisches Zentrum e.V. (EMZ) hat im Auftrag und mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in 2016 das Projekt „MiMi-Gewaltprävention“ an sechs Standorten in Deutschland begonnen. Im Förderjahr 2017 wurde die Landeshauptstadt Stuttgart von der Geschäftsführung des EMZ angefragt, ob sie als ein weiterer Standort hinzukommen will.

In dem Projekt geht es darum, dass an jedem Standort 15 – 20 engagierte Migrantinnen gewonnen und zum Thema Gewaltprävention geschult werden, um danach durch Informationenveranstaltungen geflüchtete Frauen und Mädchen kultur-, sprach- und geschlechtssensibel über Formen der Gewalt, die Rechte von Frauen in Deutschland sowie über Schutzmöglichkeiten aufzuklären. Weiterhin sollen Handlungsempfehlungen zum Selbstschutz (Empowerment) sowie lokale Netzwerke zur Unterstützung angeboten werden.
Neben Frauen sollen auch Männer/Väter für das Thema Gewaltprävention sensibilisiert werden.
Das EMZ übernimmt im Auftrag des Bundes die Schulungskosten im Gesamtumfang von ca. 50 Stunden und stellt die Bewerbungsmaterialien bereit (Flyer etc.).
Ein Teil der Schulung erfolgt durch Referentinnen des EMZ, ein Teil durch lokale Expertinnen zum Thema, die aus dem Projektbereich von STOP und Gewaltschutz geflüchteter Frauen bei OB-ICG generiert und deren Inhalte mit dem laufenden Projekt Gewaltschutz geflüchteter Frauen bei OB-ICG abgestimmt werden.
Das EMZ stellt für die Schulung und für die späteren Informationsveranstaltungen mehrsprachige Handreichungen in 10 Sprachen sowie weitere Materialien bereit.

Die geschulten „MiMi-Mediatorinnen“ sollen im Förderjahr etwa 30 muttersprachliche Informationsveranstaltungen in Flüchtlingsunterkünften, Migranteneinrichtungen, Bildungs- und Begegnungsstätten für Eltern und/oder Beratungsstellen durchführen. Die Honorare für diese Einsätze der Mediatorinnen werden ebenfalls aus den Bundesmitteln getragen.
Parallel zur Schulung der Migrantinnen als MiMi-Mediatorinnen soll eine halbtägige Fortbildung für Fachkräfte aus dem Gewaltschutzsystem erfolgen.

Die LHS Stuttgart muss als Projektstandort geeignete Migrantinnen gewinnen und die Infrastruktur stellen, d.h. Seminarräume etc. Kompetente mehrsprachige Migrantinnen, die für die Projekte in Frage kommen, sind u.a. Dolmetscherinnen, die Erfahrungen in die Flüchtlingsarbeit haben (u.a. im Rahmen der Stuttgarter Flüchtlingsdialoge) sowie Honorarkräfte des städtischen Elternseminars. Hier kommt die Kompetenz und Zuständigkeit von SI-IP zum Tragen.

Die Standortpartner bekommen aus der Projektförderung des Bundes auch die Personalkosten für die örtliche Projektkoordination gestellt. Die Höhe der geförderten Personalkosten umfasst 50 % Stellenanteile, angelehnt an TVöD SuE EG12, Stufe 1.
Die Organisation der Mediatorenschulung kann mit der Beschlussfassung des Gemeinderats beginnen.
Das Projekt wird mit seinen Modulen in die laufenden Projektarbeit bei OB-ICG im Bereich „Gewaltschutz geflüchteter Frauen“ und STOP integriert.

Bei der konkreten Planung und Durchführung werden von OB-ICG und SI-IP selbstverständlich alle relevanten Fachstellen mit eingebunden, die im Kinder- und Frauenschutz tätig sind, ebenso die Betreuungsträger der Flüchtlingsunterkünfte.

Das MiMi-Projekt wird von der Dualen Hochschule BW in Villingen-Schwenningen evaluiert (Prof. Kizilhan).

Die Förderung aus Bundesmitteln ist bis Ende 2017 befristet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Projektdurchführung in Stuttgart ist für die LHS mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Bundesförderung umfasst Personalkosten für die Standortkoordination in Stuttgart in Teilzeit (0,5-Stelle) sowie Mittel für Sachausgaben (Schulung der Mimi-Mediatorinnen, eine Fortbildung für Fachkräfte, Honorare für Einsätze der geschulten Mediatorinnen sowie weitere Ausgaben), zusammen 26.845 € in 2017.

Das Projekt wird im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 – Abteilung Integrationspolitik, abgebildet. Eventuell sich ergebende Mehraufwendungen werden aus dem Budget der Abteilung SI-IP gedeckt.

Der LHS erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe.



Beteiligte Stellen

Die Referate L/OB, AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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