Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 386/2015
1. Erg.
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Künftige Förderung der Angebote der Träger von ambulanten Suchtberatungs-
stellen


Beantwortung / Stellungnahme

In der GRDrs 386/2015 „Künftige Förderung der Angebote der Träger von ambulanten Suchtberatungsstellen“ wurde darüber informiert, dass der Suchthilfeverbund Stuttgart eine Verbesserung der städtischen Mitfinanzierung seiner Angebote beantragt hat.

Die Sozialverwaltung kann auf der Grundlage der vorliegenden Angaben zu den Verwendungsnachweisen der letzten Jahre über Aufwände und Erträge und eingesetzte Eigenmittel im Vergleich mit anderen Förderfeldern nicht erkennen, dass die Angebote der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in Stuttgart im Rahmen der jährlichen städtischen Mitfinanzierung ungleich schlechter gestellt sind, als andere Angebote.

Im Sinne der Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte kann die Sozialverwaltung daher keine Erhöhung des derzeit geltenden Fördersatzes von 77,5 % für tatsächliche Miet- und Mietnebenkosten sowie Personalkostenpauschalen auf künftig 80 % befürworten.

Mit zusätzlichen Mitteln von 108.000 EUR im Jahr 2016 und 110.000 EUR im Jahr 2017 wäre bei der Förderung der freigemeinnützigen Träger die Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 77,5 % auf 80 % möglich.

Die Beschlussfassung über eine eventuelle Erhöhung der Sachkostenpauschale im Bereich der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe sowie der Suchtprävention sollte im Rahmen der Beschlussfassung zu GRDrs 718/2015, 1. Erg. „Einheitliche und transparente Fördersystematik“ erfolgen.

Bei einer Erhöhung der derzeitigen Sachkostenpauschale von 1.950 EUR/Vollzeitstelle um 1.650 EUR auf 3.600 EUR/Vollzeitstelle im Jahr 2016 und um weitere 1.000 EUR auf 4.600 EUR im Jahr 2017 würde sich für die 55,65 Stellen der freigemeinnützigen Träger ein zusätzlicher Budgetbedarf von rd. 91.800 EUR im Jahr 2016 und von rd. 147.500 EUR im Jahr 2017 errechnen.


Für die 10,35 Stellen des Klinikums Stuttgart entstünde ein zusätzlicher Mittelbedarf für das Jahr 2016 von rd. 17.100 EUR und für das Jahr 2017 von rd. 27.400 EUR.


Finanzielle Auswirkungen gesamt:

Bereich
2016
TEUR
2017
TEUR
Erhöhung Fördersatz
108
110
Erhöhung Sachkostenpauschale
109
175





Vorliegende Anträge/Anfragen

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483/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 566/2015, Ziff. 2 (SPD)




Isabel Fezer Bürgermeisterin



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