Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 28/2018
Stuttgart,
05/25/2018



B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Bericht über den Stand der Arbeiten
- Vergabe von Bauleistungen
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Finanzierung
- Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.06.2018
12.06.2018
13.06.2018
28.06.2018



Beschlußantrag:

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme

Vom Bericht zum Stand der Baumaßnahme B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze wird Kenntnis genommen.

2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich Kurztunnel

Der Vergabe von Rohbau-, Verkehrswegebau- und Entwässerungskanalarbeiten für die Neuordnung des Verkehrsknotens B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich Kurztunnel an den Bieter Ed. Züblin AG wird zugestimmt. Die Fa. Ed. Züblin AG erhält für ihre Leistungen 14.921.122,69 EUR. Die Mehrkosten für die Ersatzvornahme betragen ca. 7.850.000 EUR.

3. Geltendmachung von Schadenersatz

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des laufenden Rechtsstreits
die Mehrkosten für die erforderlichen Ersatzvornahmen gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften im weiteren Klageverfahren geltend zu machen.

4. Finanzierung

4.1 Der überplanmäßigen Mittelbewilligung im Jahr 2018 für die Mehrkosten der Ersatzvornahme „Kurztunnel“ in Höhe von 7.850.000 EUR beim Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel, Ausz.GR. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wird zugestimmt.

4.2 Die Deckung erfolgt aus hierfür gebundener Liquidität aus der zum Jahresabschluss 2016 gebildeten davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage (1.2.1.9) für das Projekt Rosensteintunnel (Projektrisiken / Zusatzkosten).

4.3 Die Gesamtauszahlungen erhöhen sich durch die Finanzierung der Mehrkosten für die Ersatzvornahme „Kurztunnel“ von 273.075.000 EUR um 7.850.000 EUR auf 280.925.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) und sind im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt beim Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel, Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2017 und früher 211.205.000 EUR
Jahr 2018 32.850.000 EUR
Jahr 2019 18.000.000 EUR
Jahr 2020 13.000.000 EUR
Jahr 2021 5.870.000 EUR

Die im Haushaltsplan 2018/2019 veranschlagten Gesamtkosten erhöhen sich inkl. der bisher nicht in den Gesamtkosten enthaltenen aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 12.975.000 EUR auf 293.900.000 EUR.

4.4 Die Finanzierung des SES Anteils der Vergabe unter Beschlussziffer 2 in Höhe

5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen

5.1 Vergabe der Objektüberwachung für die Betriebs- und Sicherheitstechnik
B 10 Rosensteintunnel

Das Ingenieurbüro IDS Beratende Ingenieure GmbH, Schwaz Österreich, wird mit der Objektüberwachung des technischen Ausbaus der Betriebs- und Sicherheitstechnik des B 10 Rosensteintunnels beauftragt. Das Ingenieurbüro IDS erhält für seine Leistungen ein Honorar von 900.000 EUR. 5.2 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen:
Klinger und Partner, Urbach

Das bereits durch Entschließungen des Technischen Referats zur Verfügung gestellte Budget wird von 180.000 EUR um 300.000 EUR auf 480.000 EUR erhöht.



5.3 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen:
Smoltczyk und Partner, Stuttgart

Das bereits durch Entschließungen des Technischen Referats und des Tiefbauamts zur Verfügung gestellte Budget wird von 83.000 EUR um 217.000 EUR auf 300.000 EUR erhöht.

5.4 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen:
Ingenieur Plan Eissing, Schwäbisch Hall

Das bereits durch Entschließung des Technischen Referats zur Verfügung gestellte Budget wird von 100.000 EUR um 100.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Bisherige Beschlüsse

Am 16. März 2017 hat der Gemeinderat der Kündigung des Bauvertrags mit der
Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH im Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze zugestimmt (GRDrs 154/2017). Am 27. Juni 2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik vom Bericht über den Stand der Arbeiten Kenntnis genommen und der
Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen zugestimmt (GRDrs 258/2017). Am 17. April 2018 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Vergabebeschluss für Verkehrswegebauarbeiten im Bereich Berger Tunnel gefasst (GRDrs 283/2018).


1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme

1.1. Baubereich B 10 Rosensteintunnel:

Im Bereich Pragstraße sind die Rohbauarbeiten nahezu abgeschlossen. Derzeit laufen die Wiederherstellungsarbeiten der SSB Gleisanlagen und der Neubau der Stadtbahnhaltestelle Rosensteinpark. Im Anschluss erfolgen Leitungsverlegungen und Straßenbauarbeiten. Im Bereich des bergmännischen Tunnels unter dem Rosensteinpark sind die Rohbauarbeiten ebenfalls in der Schlussphase.

Ab Sommer 2018 erfolgen Straßenbauarbeiten im Tunnel. Im Bereich Neckartalstraße erfolgen bis Frühjahr 2019 die Rohbauarbeiten für die Tunnel und Rampenbauwerke.
Die eingetretenen Verzögerungen im Bereich Neckartalstraße können teilweise durch eine terminliche Optimierung der Ausbaugewerke inkl. der betriebstechnischen Ausstattung kompensiert werden. Nach heutigem Stand ist die Inbetriebnahme des B 10 Rosensteintunnels Mitte 2020 vorgesehen. Ab 2021 kann der Rückbau der Prag- und Neckartalstraße erfolgen.


Die Inbetriebnahme des neuen Fußgängerstegs über die Neckartalstraße soll in Abhängigkeit zur S21 Bahnbrücke über den Neckar voraussichtlich Mitte 2020 erfolgen.



1.2. Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze:

Unmittelbar nach der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH im März 2017 wurden die Bauarbeiten bereits im April wiederaufgenommen. Abgeschlossen wurden die Arbeiten für die S21 Baustraße, Wiederherstellung des SSB Betriebsgleises zwischen König-Karls-Brücke und Wilhelma und die Wiederherstellung der Geradeausführung in der Cannstatter Straße. Weitere Arbeiten zur Entflechtung von baulichen Abhängigkeiten laufen im Baubereich Kurztunnel, Berger Tunnel und an Anlagen der Stadtentwässerung.

Die Rohbauarbeiten für die Tunnelbauwerke werden ab Herbst 2018 weitergeführt.


Gegenüber der optimistischen Prognose, nach der Kündigung der Firma Wolff & Müller die Bauarbeiten im Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze im Jahr 2021 abzuschließen, musste die Prognose für die Gesamtfertigstellung auf Grund rechtlicher und technischer Randbedingungen auf das Jahr 2023 korrigiert werden.

Die Fertigstellungstermine stellen sich nach derzeitiger Betrachtung wie folgt dar:

Inbetriebnahme Kurztunnel (aus Richtung Pragsattel): Frühjahr 2020
Wiederherstellung Rosensteinsteg 2: Mitte 2020
Linksabbiegerrampe B 10 Richtung/König-Karls-Brücke: Mitte 2022
Tunnelsanierung Erste/Zweite Leuzeröhre: Mitte 2022/Mitte 2023
Gesamtfertigstellung Ende 2023



2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich Kurztunnel

Nach der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zu zentralen Fragen der Vertragsdurchführung, insbesondere zum mangelnden Baufortschritt und zur Sicherheit auf der Baustelle müssen die verbliebenen Bauleistungen sukzessive erneut ausgeschrieben werden.

Baubereich Kurztunnel:

Für die Rohbau-, Verkehrswegebau- und Entwässerungskanalarbeiten für die Neuordnung des Verkehrsknotens B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich Kurztunnel konnten nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung 3 Bieter Angebote abgegeben. Das preisniedrigste Angebot hat die Firma Ed. Züblin AG mit einer Angebotssumme von 14.921.122,60 EUR brutto abgegeben. Nach Wertung der Angebote soll die Firma Ed. Züblin AG mit einer Auftragssumme in Höhe 14.921.122,60 EUR brutto beauftragt werden.


3. Geltendmachung von Schadenersatz

Bei der Vergabe unter Beschlussziffer 2 für den Baubereich Kurztunnel handelt es sich um eine Ersatzvornahme. Die Mehrkosten der Neuvergabe im Baubereich Kurztunnel betragen ca. 7.850.000 EUR gegenüber der ursprünglichen Auftragssumme.

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des laufenden Rechtsstreits
die Mehrkosten für die erforderlichen Ersatzvornahmen gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften im weiteren Klageverfahren geltend zu machen.



4. Finanzierung

Auf die Anmerkungen bei „Finanzielle Auswirkungen“ wird verwiesen.


5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen

5.1 Vergabe der Objektüberwachung für die Betriebs- und Sicherheitstechnik
B 10 Rosensteintunnel

Das Ingenieurbüro IDS Beratende Ingenieure GmbH, Stuttgart, wird mit der Objektüberwachung des technischen Ausbaus der Betriebs- und Sicherheitstechnik des B 10 Rosensteintunnels beauftragt. Das Ingenieurbüro IDS erhält für seine Leistungen ein Honorar von 900.000 EUR. Die Montage der Betriebs- und Sicherheitstechnik erfolgt ab 2019.


5.2 Honorarerhöhung für Planungsleistungen:
Klinger und Partner, Urbach

Zur Koordination der im Bereich B 10 Rosensteintunnel und B 10/B 14 Verbindung am Leuze betroffenen Verkehre, Fortschreibung von Bauphasen und Straßenplanungen ist das Büro Klinger und Partner tätig. Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten und auf Grund des bereits absehbaren weiteren Bedarfs, muss das Honorar angepasst werden. Das bereits durch Entschließungen des Technischen Referats zur Verfügung gestellte Budget wird von 180.000 EUR um 300.000 EUR auf 480.000 EUR erhöht.

Im direkten Umfeld des Straßenbauprojekts Rosensteintunnel werden zeitgleich weitere Bauprojekte umgesetzt, die bezüglich der Verkehrsführungen koordiniert werden müssen. Mit dem Projekt S21 Bahnbrücke über den Neckar bestehen beispielsweise unmittelbare Abhängigkeiten bzgl. Baufeldern und den zugeordneten Verkehrsführungen. Die für die Baudurchführung erforderlichen Bauphasen müssen laufend überprüft und entsprechend der Erfordernisse angepasst und weiterentwickelt werden.


Die jetzt umgekehrte Reihenfolge der Inbetriebnahme der Baubereiche B 10 Rosensteintunnel und B 10/B 14 Verbindung am Leuze macht eine Interimsverkehrsführung vergleichbar dem heutigen B 14 U-Turn erforderlich. Zur Herstellung des Provisoriums müssen Bauphasen und Straßen geplant werden.


Kosten in Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH werden gegenüber der Fa. Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH und mithaftenden Gesellschaften geltend gemacht.





5.3 Honorarerhöhung für Planungsleistungen:
Smoltczyk und Partner, Stuttgart

Für die hydrogeologische Fachüberwachung, Konzeptionen für aufgetretene geotechnische Fragestellungen und deren gutachterliche Begleitung bei der Umsetzung ist das Büro Smoltczyk und Partner in den Bereichen B 10 Rosensteintunnel und B 10/B 14 Verbindung am Leuze tätig. Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten muss das Honorar angepasst werden. Das bereits durch Entschließungen des Technischen Referats und des Tiefbauamts zur Verfügung gestellte Budget wird von 83.000 EUR um 217.000 EUR auf 300.000 EUR erhöht.

Das Straßenbauprojekt Rosenstein befindet sich in der Kernzone des Heilquellenschutzgebiets. Die strengen Anforderungen an die Baudurchführung erfordern im Bereich Neckartalstraße eine regelmäßige Vorortpräsenz der hydrogeologischen Fachüberwachung. Die Arbeiten im Bereich des Grundwasserspiegels erforderten konzeptionelle Anpassungen bei der Ausführung der Baugrube.


5.4 Honorarerhöhung für Planungsleistungen:
Ingenieur Plan Eissing, Schwäbisch Hall

Für die Koordinierte Leitungsplanung ist das Büro Plan Eissing in den Bereichen B10 Rosensteintunnel und B10/B14 Verbindung am Leuze tätig. Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten muss das Honorar angepasst werden. Das bereits durch Entschließung des Technischen Referats zur Verfügung gestellte Budget wird von 100.000 EUR um 100.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht.

Finanzielle Auswirkungen


Gesamtübersicht der Vergabesummen:
Ziff.
Bezeichnung
Bereits
finanziert
Vergabe /
Honorar- erhöhung
Gesamt
Vergabe /
Honorar
Auszahlung
Tiefbauamt
Auszahlung
SES
(Bruttobeträge)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2Vergabe Kurztunnel
Firma Ed. Züblin
7.071.122,69
7.850.000
14.921.122,69
11.571.122,69
(bereits finanziert 3.721.122,69 EUR)
3.350.000
(bereits finanziert 3.350.000 EUR)
5.1Objektüberwachung IDS
900.000
900.000
900.000
5.2Verkehrsplanung Klinger und Partner
180.000
300.000
480.000
480.000
(bereits finanziert 180.000 EUR)
5.3Gutachter Geotechnik
Smoltczyk & Partner
83.000
217.000
300.000
300.000
(bereits finanziert 83.000 EUR)
5.4Planung Leitungen
Plan Eissing
100.000
100.000
200.000
200.000
(bereits finanziert 100.000 EUR)
Summen
7.434.122,69
9.367.000
16.801.122,69
13.451.122,69
3.350.000






Finanzierung:

Die Auszahlungen des Tiefbauamts für die Beschlussziffern 2 und 5 in Höhe von 13.451.122,69 EUR werden durch die in Beschlussziffer 4.3 genannte Finanzierung gedeckt.

Für die in den Jahren 2019 und 2020 benötigten Mittel in Höhe von 4.807.122,69 EUR wird die im Haushaltsplan 2018/2019 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

Die im Haushaltsplan 2018/2019 veranschlagten Gesamtkosten erhöhen sich inkl. der bisher nicht in den Gesamtkosten enthaltenen aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 12.975.000 EUR auf 293.900.000 EUR.

Die Fördermittel nach LGVFG in Höhe von 112.000.000 EUR bleiben unverändert.


Gesamtbaukosten:

Mit GRDrs 309/2015 wurde mit Stand April 2015 eine Prognose der Gesamtbaukosten zum Bauende vorgenommen. Die Prognose der Gesamtbaukosten von 2015 behält unter der Maßgabe weiter Gültigkeit, dass die Mehrkosten in Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags letztlich durch Fa. Wolff & Müller GmbH getragen werden müssen.

Die Stadt wird die entsprechenden Forderungen gegenüber der Fa. Wolff & Müller und mithaftenden Gesellschaften geltend machen.

Die Deckung der Vergabemehrkosten für den Baubereich Kurztunnel (Beschlussziffer 2) erfolgt aus hierfür gebundener Liquidität aus der zum Jahresabschluss 2016 gebildeten davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage (1.2.1.9) für das Projekt Rosensteintunnel (Projektrisiken / Zusatzkosten).

Bei der Vergabe der Arbeiten für die 3. Leuzeröhre, der neuen Rampenbrücke und der Sanierung der Bestandstunnel wird ebenfalls mit Vergabemehrkosten gerechnet.

Ende 2018 werden mit der Vergabe der Betriebs- und Sicherheitstechnik für den Bereich B 10 Rosensteintunnel ca. 95 % aller notwendigen Vergaben in Bezug auf die Gesamtkosten erfolgt sein. In Folge wird die Prognose der Gesamtkosten aktualisiert und dann dem Gemeinderat berichtet.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Angaben zur Finanzierung

Angaben zur Finanzierung

Kontierungselemente zu:

Beschlussziffer 2, Vergabe Rohbau Kurztunnel
PS-Nr. 7.665003.300.004.29
Auftrag SAP: M7666060421F (KT1 Kurztunnel einschl. Straße)
M7666061403H (KT2 Straßenbau, freie Strecke)
M7666062455G (KT4 Tiefbau Lichtsignalanlage)
M7666063451G (KT5 Tiefbau Straßenbeleuchtung)
M7666064421F (KT7 Allgemeine Umlage)

Beschlussziffer 5.1, Objektüberwachung Betriebstechnik Rosensteintunnel
PS-Nr. 7.665003.300.007.41
Auftrag SAP: M7666065420F (Rosensteintunnel BT Objektplanung)

Beschlussziffer 5.2, Koordination Verkehr
PS-Nr. 7.665003.300.007.30
Auftrag SAP: M7665072421H (B10/B14 Verbindung Leuze)
PS-Nr. 7.665003.300.007.39
Auftrag SAP: M7665583421H (B10/B14 Verbindung Leuze)
Auftrag SAP: M7665584421F (Rosensteintunnel)

Beschlussziffer 5.3. hydrogeologische Fachüberwachung, Baugrund
PS-Nr.: 7.665003.300.004.12
Auftrag SAP: M7664363421F (B10/B14 Verbindung Leuze)
PS-Nr. 7.665003.300.007.25
Auftrag SAP: M7664901421F (Rosensteintunnel)


Beschlussziffer 5.4, Koordinierte Leitungsplanung
PS-Nr. 7.665003.300.007.28
Auftrag SAP: M7665046421F (B 10/B 14 Verbindung Leuze)
M7665731421F (Rosensteintunnel)






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