Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 320/2015
Stuttgart,
09/18/2015



Neuregelungen der Gebühren und Entgelte des Kulturamts
- Stadtbibliothek
- Stuttgarter Philharmoniker
- Stuttgarter Musikschule
- Planungsstab Stadtmuseum




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2015
14.10.2015
15.10.2015



Beschlußantrag:

1. Die Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbibliothek Stuttgart wird entsprechend Anlage 2 zum 1. Januar 2016 beschlossen.

2. Die Neufassung der Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker (einschließlich der VVS-Ticketgebühr) wird entsprechend der Anlage 4 zur Spielzeit 2016/2017 beschlossen.

3. Die Neufassung der Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird entsprechend Anlage 6 zum 1. August 2016 beschlossen. 4. Die Neufassung der Entgeltregelung des Planungsstabs Stadtmuseum wird entsprechend Anlage 8 zum 1. November 2015 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Stadtbibliothek Stuttgart
Die geltende Gebührenordnung der Stadtbibliothek wurde am 25. Oktober 2012 beschlossen. Durch die Neuregelung sollen die Nutzungsgebühren nach 3 Jahren von 18 Euro auf 20 Euro angehoben werden.

2. Stuttgarter Philharmoniker
Die Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker wurden zuletzt zur Spielzeit 2013/2014 neu festgesetzt. Nach 3 Spielzeiten mit konstanten Preisen sollen die Entgelte zur Spielzeit 2016/2017 um durchschnittlich 7,4 % angehoben werden.

3. Stuttgarter Musikschule
Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. August 2014. Nach 2 Jahren erscheint eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich 6% angemessen.

4. Planungsstab Stadtmuseum
Der Planungsstab Stadtmuseum erhebt Entgelte für verschiedene Leistungen. Die Entgelte für diese Leistungen gelten seit 1. März 2011. 2012 wurden diese Leistungen erweitert und das Entgeltverzeichnis entsprechend angepasst. Zum 1. November 2015 soll das Angebot des Planungsstabs Stadtmuseum erneut in geringem Umfang erweitert und die Entgeltregelung entsprechend ergänzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Gebührenerhöhung bei der Stadtbibliothek Stuttgart und aufgrund der positiven Entwicklung der Nutzerzahlen wird ab dem 1. Januar 2016 mit Mehreinnahmen von rd. 120.000 Euro gerechnet.

Durch die Neufestsetzung der Entgelte bei den Stuttgarter Philharmonikern wird mit Mehreinnahmen von rd. 13.000 Euro ab der Spielzeit 2016/2017 gerechnet.

Durch die Gebührenerhöhung bei der Stuttgarter Musikschule ab 1. August 2016 wird mit Mehrerträgen gegenüber 2015 von rd. 43.000 Euro und ab 2017 von rd. 104.000 Euro gerechnet.

Die Entgelte für die neuen Angebote des Planungsstab Stadtmuseum werden voraussichtlich keine signifikanten Auswirkungen auf die Einnahmen haben.

Die voraussichtlichen Einnahmeansätze ab 2016 sind im Entwurf zum DHH 2016/2017 eingeplant.


Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat RSO haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Gebührenordnung Stadtbibliothek ab 1. Januar 2016
Anlage 3 Gebührenkalkulation Stadtbibliothek
Anlage 4 Entgeltübersicht Stuttgarter Philharmoniker ab Spielzeit 2016/2017
Anlage 5 Kalkulation Entgelte Stuttgarter Philharmoniker
Anlage 6 Gebührenerhöhung Stuttgarter Musikschule ab 1. August 2016 (Anlage zur Schulordnung)
Anlage 7 Gebührenkalkulation Musikschule
Anlage 8 Entgeltverzeichnis Planungsstab Stadtmuseum ab 1. November 2015



Ausführliche Begründung

Neuregelung Gebührenordnung der Stadtbibliothek

Die Gebührenordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Oktober 2012 (GRDrs 606/2012) zuletzt neu geregelt. Die zu beschließende Neufassung liegt als Anlage 2 bei.

Nach 3 Jahren mit konstanten Gebühren soll die jährliche Nutzungsgebühr um 2 Euro auf dann 20 Euro angehoben werden. Dies stellt eine angemessene und zumutbare Erhöhung dar. Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 3 beigefügt.

Das Kulturamt rechnet für das Haushaltsjahr 2016 aufgrund der Gebührenerhöhung sowie der positiven Entwicklung der Nutzerzahlen mit einer Erhöhung der Einnahmen um 120.000 Euro im Vergleich zum bisherigen Haushaltsplanansatz:

· HHJ 2015 (Ansatz): 570.000 Euro
· HHJ 2016 (Ansatz geplant -neu-): 690.000 Euro
· HHJ 2017 (Ansatz geplant -neu-): 690.000 Euro

Wie bisher sind Kinder und Jugendliche von der Nutzungsgebühr befreit und Inhaber der Bonuscard + Kultur der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten eine Ermäßigung auf die Monats- und Jahresgebühr von jeweils 50 %. Die Gebührenstruktur bleibt damit auch in Zukunft sozial ausgewogen und unterstreicht den familienfreundlichen Anspruch der Stadtbibliothek als Zentrum für Bildung und Wissensvermittlung.

Mit der Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) zur Weiterverwendung bereitgestellten Informationen gilt dieses jetzt auch für Museen, Bibliotheken und Archive. Ein entsprechender Passus wurde in § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung aufgenommen.


Neuregelung Entgelte Stuttgarter Philharmoniker

Die Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker wurden zuletzt zur Spielzeit 2013/2014 angehoben (GRDrs 682/2012). Die ab der Spielzeit 2016/2017 vorgesehenen Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker (einschließlich VVS-Ticketgebühr) sind in der Anlage 4 zusammengestellt.

Auf Grund steigender Aufwendungen für die Konzerte, z. B. Personalaufwand sollen die Entgelte nach 3 Jahren mit konstanten Preisen zur Spielzeit 2016/2017 um durchschnittlich 7,4 % angehoben werden. Dies bedeutet, dass die Eintrittspreise pro Konzert je nach Kategorie um bis zu 3 Euro erhöht werden. Die Möglichkeit, mit den Eintrittskarten für die Hin- und Rückfahrt die Verkehrsmittel des VVS zu nutzen, soll bestehen bleiben.

Die Entgelte für die Veranstaltungen „Kultur am Nachmittag“ und für die „Kinder- und Jugendkonzerte“ werden aufgrund des sozialen und pädagogischen Charakters dieser Reihen nicht erhöht.

Wie bisher sollen Schüler und Studenten ermäßigte Einzelkarten auf allen Plätzen für 7 Euro erhalten (gilt nicht für Kultur am Nachmittag). Außerdem sollen Inhaber der
Bonuscard + Kultur sowie Schwerbehinderte (ab 80%) weiterhin eine Ermäßigung von 50% auf Einzelkarten erhalten (gilt nicht für Kinder- und Jugendkonzerte sowie Kultur am Nachmittag).


Auch zukünftig sollen Nachlässe auf die Eintrittspreise bei Abnahme von Kartenkontingenten gewährt werden können. Hierzu wurde im November 2013 ein Vertrag mit der Kulturgemeinschaft e. V. abgeschlossen.

Das Kulturamt rechnet ab der Spielzeit 2016/2017 mit einer Erhöhung der Erträge um rd. 13.000 Euro auf künftig je 913.000 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass diese moderate Erhöhung von den Konzertbesuchern akzeptiert wird und keine signifikante Auswirkung auf die Besucherzahl und die Wahl der jeweiligen Kartenkategorie hat. Die Kalkulation der Entgelte ist als Anlage 5 beigefügt.


Neuregelung Gebührenordnung Stuttgarter Musikschule

Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. August 2014 (GRDrs 729/2013). Die zu beschließende Neufassung liegt als Anlage 6 bei.

Im Turnus von 2 Jahren wird eine Erhöhung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule geprüft. Zum Schuljahr 2016/2017 soll eine Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 6% erfolgen (letzte Erhöhung durchschnittlich 5,2%). Die Gebühren sollen etwas stärker angehoben werden als vor 2 Jahren, da in den neuen Gebührensätzen künftig die Kosten für die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Notenmaterial (GEMA-Vergütung) enthalten sind.

Insgesamt wird auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen mit folgenden Einnahmen gerechnet

· HHJ 2015 (Ansatz): 2.477.400 Euro
· HHJ 2016 (Ansatz geplant -neu-): 2.520.600 Euro
· HHJ 2017 (Ansatz geplant -neu-): 2.581.100 Euro

Die Anmeldegebühren sind dabei anteilig in den Planansätzen enthalten. Durch die Gebührenerhöhung ist im Jahr 2016 mit Mehreinnahmen von 43.200 Euro und im Jahr 2017 von 103.700 Euro gegenüber dem Jahr 2015 zu rechnen. Die Gebührenerhöhung wirkt sich im Jahr 2016 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten.

Die Kalkulation der Musikschulgebühren unter Berücksichtigung der GEMA-Vergütung ist als Anlage 7 beigefügt.

Wie bisher erhalten Inhaber der FamilienCard eine Ermäßigung von 20 % und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90 % auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2016/2017 der Besuch der Stuttgarter Musikschule auch künftig finanzierbar bleibt. Zusätzlich kann zur Bezahlung der Musikschulgebühren das Guthaben aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von jährlich max. 120 Euro eingesetzt werden.


Neuregelung Entgeltverzeichnis Planungsstab Stadtmuseum

Der Planungsstab Stadtmuseum erhebt Entgelte für verschiedene Leistungen. Die Entgelte für diese Leistungen galten zunächst seit 1. März 2011 (GRDrs 658/2010). 2012 wurden diese Leistungen erweitert und das Entgeltverzeichnis entsprechend angepasst (GRDrs 847/2012).

Das Angebot des Planungsstabs Stadtmuseum soll erneut, insbesondere im Bereich der Verwendung von Abbildungen der Museumsgegenstände erweitert werden. Analog zur Handhabung bei bereits angebotenen Leistungen soll auch für dieses neue Angebot ein Entgelt verlangt werden, um die Gleichbehandlung aller Angebote sicherzustellen. Die Entgeltregelung soll entsprechend ergänzt werden. Die zu beschließende Neufassung liegt als Anlage 8 bei. Die neuen Angebote und die Höhe der Entgelte werden in den Ziffern 5, 7 und 8 der Entgeltregelung dargestellt.

Mit der Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) zur Weiterverwendung bereitgestellten Informationen gilt dieses jetzt auch für Museen, Bibliotheken und Archive. Ein entsprechender Passus wurde in das Entgeltverzeichnis aufgenommen.


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Anlage 2 Gebührenordnung Stadtbibliothek.pdfAnlage 2 Gebührenordnung Stadtbibliothek.pdfAnlage 3 Gebührenkalkulation Stadtbibliothek.pdfAnlage 3 Gebührenkalkulation Stadtbibliothek.pdfAnlage 4 Entgeltübersicht Philharmoniker ab Spielzeit 2016_2017.pdfAnlage 4 Entgeltübersicht Philharmoniker ab Spielzeit 2016_2017.pdfAnlage 5 Kalkulation Entgelte Philharmoniker.pdfAnlage 5 Kalkulation Entgelte Philharmoniker.pdfAnlage 6 Gebührenerhöhung Musikschule ab 1. August 2016.pdfAnlage 6 Gebührenerhöhung Musikschule ab 1. August 2016.pdfAnlage 7 Gebührenkalkulation Musikschule.pdfAnlage 7 Gebührenkalkulation Musikschule.pdfAnlage 8 Entgeltverzeichnis Planungsstab Stadtmuseum.pdfAnlage 8 Entgeltverzeichnis Planungsstab Stadtmuseum.pdf