Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
316
VerhandlungDrucksache:
485/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 24.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Ganztagesgrundschulen
- Vereinbarung mit den Trägern der Jugendhilfe

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 17.07.2013, öffentlich, Nr. 263
Gemeinderat vom 18.07.2013, öffentlich, Nr. 116
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.07.2013, GRDrs 485/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Verträge mit Trägern über den Betrieb von Ganztagesgrundschulen nach dem Muster aus Anlage 1 zu schließen.

2. Für die bestehenden Ganztagesgrundschulen erhalten die Träger bis zur schriftlichen Anerkennung der o.g. Finanzierungsvereinbarung durch Unterzeichnung noch längstens bis Ende Schuljahr 2013/2014 Finanzierung nach den bisherigen Vereinbarungen. Sofern keine neue Finanzierungsvereinbarung zustande kommt, werden die bestehenden Vereinbarungen von Seiten der Stadt gekündigt. Die Trägerschaft wird in diesem Fall im Wege eines Interessenbekundungsverfahren ab dem Schuljahr 2014/2015 neu vergeben.

Die Beratungsunterlage sowie die Anträge Nrn. 316/2013 und 332/2013 vom 15.07.2013 bzw. 22.07.2013 der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die im Sitzungssaal ausliegende Tischvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 23.07.2013 ist dem Protokoll angeheftet.

BMin Dr. Eisenmann verweist auf die Tischvorlage.

Für StR Lazaridis (90/GRÜNE) ist die in der Tischvorlage enthaltene Argumentation nicht nachvollziehbar. Bei der Umsetzung der Ganztagesschule gehe es um eines der wichtigsten Bildungsprojekte in Stuttgart. Zwischen den Partnern, die dieses Projekt umsetzen sollen, den freien Trägern und der Verwaltung, gebe es offensichtlich einen Dissens. Er bezieht sich auf den zweitletzten Absatz der Vorlagenseite Seite 2. Mit der von der Verwaltung eingenommenen Position droht seines Erachtens gemessen an der Beschlusslage ein Qualitätsverlust in der Betreuung. Darüber hinaus werde nach außen ein fatales Signal gegeben (schon vor Beginn der Ganztagesschule gibt es unter den Partnern Streit). Der Stadtrat zeigt sich überzeugt, dass der bestehende Dissens sich mit etwas flexibleren Umsetzungsrichtlinien lösen lässt.

Anschließend wird von ihm der Antrag begründet, in dem er ausführt, den Trägern gebe die Stadt ab der siebten Ganztagesklasse zusätzliche Leitungsanteile über 100 %. Wenn es zugelassen würde, dass die Stellenanteile, die über 100 % hinausgehen, flexibler eingesetzt werden könnten, wäre ein Teil der Problematik erledigt. Wenn die zusätzlichen 3 Stunden für Klassen ab 24 Kindern in die Berechnung der Stellenanteile mit aufgenommen würden, wäre auch das Qualitätsdelta, das sich aufgrund von Ausfallzeiten wie Krankheit, Fortbildung, Urlaub etc. auftut, kompensierbar,. Diese 3 Stunden ließen sich kaum pädagogisch sinnvoll umsetzen, und durch Einbeziehen dieser 3 Stunden in die Gesamtberechnung könnte das Delta so gut wie geschlossen werden bzw. man hätte einen großen Schritt hin zu einer Einigung gemacht.

Als Ziele des Antrags nennt StR Lazaridis in der Folge:

1. Die Verwaltung soll zu den konkretisierten Punkten Verhandlungen mit den freien Trägern aufnehmen, um praktikable Lösungen zu finden.

2. Die beschlossenen Ganztagesschulen gehen planmäßig an den Start. Die neue Förderstruktur wird rückwirkend angepasst.

3. Die Verwaltung gibt nach einem Jahr einen Zwischenbericht und nach zwei Jahren einen Evaluationsbericht.

Mit der Umsetzung des Antrags, so StR Lazaridis weiter, entstünden der Stadt keine zusätzlichen Kosten. Die vom Gemeinderat gegen den Willen der Verwaltung beschlossene Qualitätsverbesserung werde davon nicht beeinträchtigt.


Beim Personal werde selbstverständlich an genauen Abrechnungen mit entsprechenden Nachweisen über die von den Trägern erbrachten Leistungen festgehalten.

Er stellt nicht infrage, dass BMin Dr. Eisenmann lediglich das vom Gemeinderat Beschlossene umsetzt. Alle Beteiligten würden aber beim Thema Ganztagesschulen Neuland betreten, und es spreche für die Stärke des Gemeinderats, Verbesserungsbedarfe zu erkennen.

Zum Ende seiner Ausführungen merkt der Stadtrat an, es gebe für die Ganztagesschule noch keine klassische Fachaufsicht, keine pädagogische Begleitung und es sei auch noch keine konzeptionelle Begleitstruktur verankert. Für die Fachaufsicht fehle beim Schulverwaltungsamt das Fachpersonal. Das Jugendamt, das vielleicht über das erforderliche Fachpersonal verfügt, habe aber sehr viele andere Aufgaben wahrzunehmen. Zu Beginn des Jahres habe seine Fraktion mit dem Schlagwort "pädagogisches Amt" eine dementsprechende strukturelle Veränderung bei der Verwaltung nachgefragt. Zu einem damals von StR Kanzleiter (SPD) gestellten mündlichen Antrag stehe die Antwort noch aus.

StRin Ripsam (CDU) und StRin Gröger (SPD) bekräftigen das Antragsanliegen. StRin Ripsam geht von einer großen Mehrheit zu den Antragspunkten aus. Aufgabe der Verwaltung werde es sein, entsprechende Umsetzungsschritte in die Wege zu leiten. Anknüpfend an StR Lazaridis unterstreicht auch StRin Gröger die Qualität der für die Ganztagesschule getroffenen Regelungen. Viele der von den Fraktionen gemachten Anregungen habe die Verwaltung in der GRDrs 485/2013 übernommen. Dass es mit den freien Trägern bislang zu keinem Konsens gekommen ist, wird von ihr bedauert. Nun gehe es darum zu prüfen, wo Vereinfachungen ermöglicht werden können, ohne eine Lockerung bei der Begleitung und Kontrolle vorzunehmen. Es gehe nicht um die Bereitstellung weiterer städtischer Finanzmittel.

Von StRin von Stein (FW) wird erinnert, ihre Fraktion habe der Ausgangssituation (GRDrs 6/2013) nicht zugestimmt. Die Freien Wähler hätten das von der Verwaltung vorgeschlagene reduziertere Angebot akzeptiert. Sie geht nach einer flächendeckenden Einführung von Ganztagesschulen von einem Engagement des Landes bei der Betreuung und einer kompletten Finanzierung durch das Land aus.

Für StR Klingler (FDP) geht die GRDrs 585/2013 in die richtige Richtung. Seine Fraktion stimme dem Antrag zu.

Ebenfalls positiv zum Antrag äußert sich StR Rockenbauch (SÖS und LINKE). Er regt an, eine Beteiligungskomponente mit den freien Trägern zu vereinbaren, mit der das Einbinden der Kinder in das Entwickeln pädagogischer Konzepte sichergestellt wird. Für solche Beteiligungsprozesse gebe es bereits Beispiele. Heute über die inhaltlichen pädagogischen Ansätze zu sprechen, erachtet dagegen BMin Dr. Eisenmann als nicht weiterführend.

Auf die Sicherstellung der weltanschaulichen Neutralität legt StR Rockenbauch Wert. Laut BMin Dr. Eisenmann gilt die weltanschauliche Neutralität natürlich allgemein.

Einzelne Fälle würden beredet. Weltanschauliche Neutralität gelte nicht nur bezogen auf das pädagogische Konzept, sondern für das Gesamtkonzept.

Von StRin Ripsam werden Spitzabrechnungen als machbar angesehen. Nachdem im Schulbeirat, so die Vorsitzende, noch kein Einvernehmen darüber bestanden hat, dass als Basis der GRDrs 485/2013 die Beschlusslage der GRDrs 6/2013 anzusehen ist, sei es heute erfreulich, dass dieses nun so gesehen wird. Ebenfalls erfreulich sei, dass entgegen der im Schulbeirat getroffenen Aussagen das Thema "Spitzabrechnung" offenbar nicht mehr strittig ist. Im Schulbeirat sei es ausschließlich um diese Fragen gegangen.

Auf die Seite 9 der Anlage "Vereinbarung Ganztagesgrundschulen" zur GRDrs 485/ 2013 Bezug nehmend erklärt StRin Ripsam, es sei natürlich zutreffend, dass Halbtageszüge nur bei ausreichender Kapazität ein Mittagessen erhalten. In den Planungen vor Ort müsse jedoch einkalkuliert werden, dass ein Halbtageszug auch mit Essen versorgt werden sollte. Mit der Festlegung, dass Halbtageszüge bis 14:00 Uhr in der Schule sein sollen, sei auch die Mittagessenszeit abgedeckt. Deshalb sollte nach außen nicht das Signal gegeben werden, dass es sich hier nur um "leere Reden" handelt. Vielmehr müsse vermittelt werden, dass man auch in diesem Bereich für die Eltern etwas tun will. StRin Gröger geht von Lösungsmöglichkeiten im Rahmen von Schichtbetrieben aus. Für StR Rockenbauch muss das Ziel lauten, alle Schulen mit voll ausgestatteten Küchen auszustatten.

StRin Gröger geht davon aus, dass Personal nach Sozialpädagogen-Gehalt eingestellt wird. Hier sieht sie eine Schwierigkeit darin, dass sich derzeit noch drei Träger abstimmten. Sie appelliert an die Träger, gemeinsam ein pädagogisches Konzept auszuhandeln. Zu einer Anmerkung dieser Stadträtin weist die Vorsitzende auf ein an sie gerichtetes Schreiben der AWO hin, welches StRin Gröger von der AWO zur Kenntnis erhalten hat.

BMin Dr. Eisenmann geht davon aus, dass die Verwaltung die Frage einer größeren Flexibilität im Rahmen des beschlossenen Kostenrahmens beantwortet hat. Hierbei präzisiert sie das Vorsehen von Stellenanteilen für Krankheits- und Urlaubsvertretungen. Die Verwaltung spreche hier von Netto und Brutto, da man natürlich die vier Wochen Ferienschließzeiten, die Teil des Gesamtkonzepts sind, zunächst abziehen muss. Zu dieser überall - auch beispielsweise bei den Kindertagesstätten - bestehenden Lücke werde darauf hingewiesen, dass es bei Krankheitsfällen schon einmal zu Engpässen kommen kann. Es werde aber auch auf die Beschlusslage verwiesen, nach der zusätzlich zum Landesprogramm und zum vorgegebenen Programm nochmals 6 Stunden bewilligt sind. Die Grundlage seien somit nicht nur 24 Stunden. Da diese 6 Stunden jedoch nicht konkret belegt seien, vertrete die Verwaltung die Auffassung, dass diese für die Flexibilität eingesetzt werden sollten. Dies bringe auch die Vorlage zum Ausdruck. In der GRDrs 6/2013 seien für dieses Thema Stellenanteile im Umfang 0,73 zugrunde gelegt worden. Was nun beantragt werde und auch seitens der freien Träger als erforderlich angesehen wird, ergebe eine Größenordnung von 0,92. Daraus resultiere in der Frage der Stellenanteile ein Dissens. Wie gesagt schlage hier die Verwaltung vor, dieses über die 6 Stunden abzudecken.


Damit würden keine Mehrkosten entstehen, und dann könnte auch die GRDrs 485/2013 beschlossen werden. Wenn aber tatsächlich zusätzliche Ressourcen gefordert würden, hätte dies Mehrkosten in Höhe von rund 65.000 € zur Folge. Für diese Mittel gebe es keine finanzielle Deckung. Auf diese grundsätzliche Frage gehe die Tischvorlage ein.

Entscheidend sei auch, mit welchem Träger gesprochen wird. So habe z. B. die AWO mit dieser Vereinbarung kein Problem; das angesprochene Schreiben der AWO sei an sie gerichtet und die AWO habe dieses Schreiben den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen zur Kenntnis gebracht. Seitens der AWO werde erklärt, dass bereits an den Vorbereitungen für das kommende Schuljahr gearbeitet wird. Der Brief der AWO könne, wenn gewünscht, als E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Die AWO erkläre dort, man habe sich darauf verlassen, dass im neuen Schuljahr die mit der GRDrs 6/2013 beschlossenen Standards gelten. Zudem gehe die AWO davon aus, dass auf dieser Basis die Trägervereinbarung problemlos abgeschlossen werden kann. Diesr Träger führe auf dieser Basis bereits Einstellungsgespräche durch. Aktuell wisse die AWO aber nicht, wie weiter vorgegangen soll. Neben diesen Kernaussagen der AWO werde von dort erklärt, dass man schwerpunktmäßig mit Sozialpädagogen arbeiten möchte. Die Verwaltung sehe dies als richtig an. Dieses sei auch finanziell gedeckt. Die Frage, inwieweit sich dieses durch den Arbeitsmarkt erfüllen lässt, sei der Grund, weshalb man in einem Jahr gemeinsam bewerten möchte, ob es zu der in der Umsetzung der GRDrs 6/2013 vorgeschlagenen Trägervereinbarung Nachjustierungsbedarfe gibt.

Leidenschaftslos zeigt sich die Bürgermeisterin darin, ob eine Überprüfung dessen, was funktioniert und was nicht, bereits nach einem Jahr oder erst nach zwei Jahren erfolgt. Die Verwaltung begrüße die Ankündigung, mit Sozialpädagogen zu arbeiten. Die AWO sei wohl, was das Einstellen von Personal angeht, ein Einzelfall. Die Träger, die mit den antragstellenden Fraktionen ins Gespräch gekommen sind, akzeptierten ja diese Vereinbarung nicht. Und deshalb sei bei diesen davon auszugehen, dass sie auch noch keine Einstellungsgespräche geführt haben.

Bei den Trägern gebe es hierzu aber offenbar keine einheitliche Position. Solange aber keine Trägervereinbarung unterzeichnet ist, könnten Ganztagesschulen lediglich mit dem alten Standard eingeführt werden. Die Verwaltung bemühe sich, offene Punkte zu verhandeln, aber bis diese Verhandlungen auf der Basis des jetzt Beantragten abgeschlossen sind, könnten die neuen Standards auch nicht zum neuen Schuljahr eingeführt werden. Wenn die 6 Stunden nicht in Anspruch genommen werden können, entstehe - wie bereits dargelegt - ein Mehraufwand von 65.000 €. Mit den neuen Standards könne aber erst, wenn bis dahin eine Einigung vorliegt, zum 2. Schulhalbjahr begonnen werden (Februar 2014). Davon seien die Schulen nicht begeistert. Auch die letzte Woche beschlossene Einbindung von Vereinen in die Ganztagesschule, die ja auch auf diese Trägervereinbarung zurückgeht, wäre davon betroffen. Hier würde die Verwaltung dann einen Bestandsschutz vorschlagen.

Nachdem aber zum Thema Spitzabrechnung wohl Einvernehmen gilt, könne sie nicht nachvollziehen, weshalb die GRDrs 485/2013 nun nicht zur Abstimmung gestellt werden kann.

Danach wiederholt StR Lazaridis seine Position; zum Schließen des Deltas sollen nicht die erstrittenen 6 zusätzlichen Stunden eingesetzt werden, sondern es soll dafür mit folgenden Stellschrauben gearbeitet werden:

- Stellenanteile der Leitungsfreistellung

- Kompensation bei den 3 zusätzlichen Stunden, die offenbar tatsächlich nicht sehr nützlich sind.

BMin Dr. Eisenmann erinnert daran, dass sich der Gemeinderat nachhaltig bei den Beratungen der GRDrs 6/2013 für Leitungsanteile über den Verwaltungsvorschlag hinaus eingesetzt hat. Für die SPD-Gemeinderatsfraktion bekräftigt StRin Gröger, dass so viel wie möglich Ressourcen direkt den Kindern zugutekommen sollen.

Anschließend regt StRin Gröger an, dass die Verwaltung nochmals mit allen infrage kommenden Trägern, auch mit dem Jugendamt, spricht. Außer Frage stehe die Vorgabe, dass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Nach Auskunft der Bürgermeisterin ist bereits mit allen Trägern gesprochen worden. Zu der Äußerung von StR Lazaridis, dass das pädagogische Grundkonzept angesichts des Engagements des Gemeinderats entstanden ist, entgegnet die Vorsitzende im Namen des Schulverwaltungsamtes, des Jugendamtes und auch im Namen des Landesinstituts für Schulentwicklung, die Erarbeitung des pädagogischen Rahmenkonzepts habe die Verwaltung im Rahmen der grundlegenden Vorlage vorgelegt. Das pädagogische Rahmenkonzept sei die Grundlage der daraufhin gefassten Beschlüsse. Also habe auch die Verwaltung einen Anteil an dieser Arbeit.

Die Verwaltung werde weiterhin mit allen Trägern Gespräche führen, aber es gebe das Problem, dass nicht alle Träger über Problemstellungen eine Position einnehmen. Nicht zuletzt im Interesse der Schulen würden die weiteren Gespräche zügig angegangen.

Für StRin Ripsam haben alle Beteiligte das Ziel, mit den neuen Standards im Herbst 2013 zu starten. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Positionen erachtet sie als überbrückbar. Beide Seiten sollten sich aufeinander zu bewegen, um tatsächlich im September mit der Umsetzung beginnen zu können. Beim Thema Leitungsfreistellung habe die Politik in der Vergangenheit etwas über den damaligen Verwaltungsvorschlag Hinausgehendes beschlossen. Das Zurückgehen auf 1 Stelle für die Leitungsfreistellung an einer Schule könne nun wieder in das System hineingegeben werden, um diese Problematik (Freistellungen, Urlaub, Fortbildungen etc.) zu entschärfen. Dieses sollte heute beschlossen werden.

Nachdem die Vorsitzende bekräftigt, dass vor Einführung der neuen Standards die Trägervereinbarung von den Trägern unterschrieben sein muss, wird von ihr entsprechend der Ziffer 1 des Antrags Nr. 332/2013 zugesagt, im November 2013 ein überarbeitetes Vertragswerk vorzulegen.

Anschließend regt StR Kanzleiter an, heute den Beschlussantrag der Verwaltung vorläufig in Kraft zu setzen, verbunden mit der Bitte an die Verwaltung, Im Sinne des Antrags Nr. 332/2013 Nachverhandlungen zu führen.

Daraus sich ergebende Veränderungen sollten nach der Sommerpause in einer Vorlage vorgelegt werden. Die vor Ort handelnden Akteure müssten damit Kenntnis nehmen, dass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden, aber im Bereich der Leitungsfreistellung und im Bereich der zusätzlich beschlossenen Stunden könnten gewisse Modifikationen vorgenommen werden. Im Ergebnis könnten in den einzelnen Schulen machbare, vielleicht auch differenzierte Lösungen erarbeitet werden.

Damit, so die Vorsitzende, würde bei den Schulen keine aufschiebende Wirkung eintreten. Dies wäre das Signal, dass in ganz überwiegenden Teilen der Beschlussantrag gilt, und dieses wäre dann auch Grundlage für die Umsetzung, bis auf den kleinen noch offenen Punkt. Die Evaluation werde ausgeschrieben, sobald die neuen Standards eingeführt sind.


BMin Dr. Eisenmann stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mit nachstehender Maßgabe zu:

Einem Vorschlag von StR Kanzleiter (SPD) folgend lautet diese Maßgabe, dass die Verwaltung, um zum Thema Leitungsfreistellung Modifizierungen treffen zu können, entsprechend dem Antrag Nr. 332/2013 Nachverhandlungen führt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen sollen dem Gemeinderat bis Mitte November in einer Berichtsvorlage mitgeteilt werden.

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