Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 136/2020
Stuttgart,
05/07/2020



Projekt der Anpassungsqualifizierung für Erzieher/innen in Stuttgart - "Integration durch Qualifizierung (IQ Baden-Württemberg)"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.05.2020
25.05.2020



Beschlußantrag:

1. Der Durchführung des zu 100 % vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einer Summe von 356.247 Euro (Personal- und Sachaufwendungen) geförderten Projekts zur Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Förderprogramm IQ) mit einer Laufzeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2022 durch das Jugendamt wird zugestimmt.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt im Umfang von insgesamt 1,8 Stellen (davon 0,8 Stellen in Entgeltgruppe EG 11, 0,5 Stellen in Entgeltgruppe S 12 und 0,5 Stellen in Entgeltgruppe EG 7) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Projektlaufzeit außerhalb des Stellenplanes Personal im Jugendamt einzustellen, soweit dies durch Erträge aus Fördermitteln gedeckt ist und vorhandene Personalkapazitäten nicht ausreichen.

3. Für den Fall einer Erhöhung der Fördermittel wird die Verwaltung ermächtigt, während der Projektlaufzeit außerhalb des Stellenplanes Personal im Umfang bis zu 0,5 Stellen in Entgeltgruppe S 12 zusätzlich im Jugendamt einzustellen, soweit dies durch Erträge aus Fördermitteln gedeckt ist und vorhandene Personalkapazitäten nicht ausreichen.

4. Die Projektteilnehmer/-innen werden in Anlehnung an die bereits vollzogenen Auslandsgewinnungsmaßnahmen für die schulische Anpassungsqualifizierung von der Arbeitsleistung freigestellt.

5. Sofern Projektteilnehmer/-innen das geforderte Sprachniveau nicht erfüllen, werden diese bis zur Erreichung des Sprachniveaus analog zu den sonstigen Auslandsgewinnungsmaßnahmen auf die Ermächtigungsstellen außerhalb des Stellenplans für die Beschäftigung von 20 Erzieher/-innen gesetzt.



Begründung:



1. Allgemeines

Das IQ Netzwerk Baden-Württemberg ist Teil des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Europäischer Sozialfonds gefördert. Das Förderprogramm arbeitet in allen 16 Bundesländern mit etwa 380 Teilprojekten. Die Koordination des IQ Netzwerks Baden-Württemberg übernimmt das Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz).

Ziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Das Jugendamt nimmt an einem Teilprojekt des IQ Netzwerk Baden-Württemberg teil.

Zielgruppe des Projektes sind Erzieher/-innen, die in Baden-Württemberg leben und noch keine staatliche Anerkennung ihres Abschlusses haben. Erzieher/-innen, die im Ausland Bildungsnachweise erworben haben, haben nur dann Zugang zum erlernten Beruf, wenn eine Anerkennung dieser Nachweise durch das Regierungspräsidium vorliegt. Die Prüfung der bewertungsrelevanten Unterlagen ergibt häufig, dass im Ausland erworbene Berufsqualifikationen nur teilweise anerkannt werden. Um die Gleichwertigkeit mit einem in Baden-Württemberg erlangten Abschluss zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in zu erlangen, ist in vielen Fällen eine Nachqualifizierung in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung erforderlich. Der Anpassungslehrgang, der über mehrere Monate in Form einer praktischen Tätigkeit in einer Tageeinrichtung für Kinder abgeleistet wird, ist die am häufigste gewählte Form.

Für die Projektbegleitung werden 1,8 Stellen benötigt, die sich wie folgt aufteilen:

FunktionProjektleitungIntegrationsbegleitungAssistenzkraft
AufgabenGesamtverantwortung für die Organisation, Planung und Durchführung des Projektesfachliche Begleitung und Betreuung der TeilnehmerKoordination, Planung Budget, Abrechnung der Projektmittel
EingruppierungEG 11 TVöDS 12 TVöD SuEEG 7 TVöD
Umfang80 %50 %
100 % (ab 2021)
50 %
Der Durchführungszeitraum für das Projekt ist vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Die Stelle der Integrationsbegleitung kann, sofern eine zusätzliche Förderung des Bundes im Rahmen des Projekts erfolgt, im zweiten Förderjahr (2021) auf 100 % aufgestockt werden.

2. Schulische Anpassungsqualifizierung

Im Mittelpunkt des Projektes stehen die sozialpädagogische Begleitung und fachlich- sprachliche Nachqualifizierung auf Grundlagen des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung Baden-Württemberg. Im Rahmen des Anpassungslehrganges wird in Kooperation mit einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik ein integriertes Fach- und Sprachlernen durchgeführt. Dieses Angebot ist kostenneutral. Vermittelt werden pädagogische Handlungsfelder, rechtliche Grundlagen (Orientierungsplan, KiTaG, Aufsichtspflicht, SGB VIII) und fachsprachliches Lernen. Die Verbesserung der Fachsprache trägt zum Erfolg in der Praxis bei, da so pädagogische Kompetenz, Kommunikationskompetenz für Teamarbeit und für Zusammenarbeit mit Eltern gestärkt wird.

Die Projektteilnehmer/-innen werden für die schulische Anpassungsqualifizierung von der Arbeitsleistung freigestellt.


3. Stellenbesetzung Projektteilnehmer/-innen

Die Zielvorgabe des Projektes ist es, im ersten Jahr 20 Personen, danach 25 Personen pro Jahr zu rekrutieren. Die Projektteilnehmer werden zunächst auf die Ermächtigung außerhalb des Stellenplans, die in GRDrs 407/1999 beschlossen wurde, gesetzt. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, werden sie auf konkrete Planstellen gesetzt.

Wie bisher werden die Stellen der 20 Erzieher, die außerhalb des Stellenplanes beschäftigt werden dürfen, für die Übernahme von Berufsanfänger und allgemein zur Überbrückung bis zur Besetzung mit einer Planstelle verwendet. Die Projektteilnehmer können somit bis zur Erreichung ihres Sprachniveaus Deutsch B2 und damit der Zuordnung einer Planstelle überbrückt werden.

Finanzielle Auswirkungen


Kostenbestandteile
2020
2021
2022
Summe
- in Euro -
0,8 Stelle Projektleitung
(EG 11 TVöD)
41.013
61.520
61.520
164.053
0,5 Stelle Integrationsbegleitung
(S 12 TVöD SuE)
22.133
33.200
33.200
88.533
0,5 Stelle Assistenzkraft (EG 7 TVöD)
16.867
25.300
25.300
67.467
Indirekte Kosten
9.048
13.573
13.573
36.194
Gesamt
89.061
133.593
133.593
356.247


Die Personaljahreskosten sind vollständig durch die bereitgestellten Projektmittel des Bundes förderfähig. Bei Aufstockung der Integrationsbegleitung auf 100 % erhöhen sich die Summen für 2021 und 2022 um 33.200 Euro.

Zudem werden indirekte Kosten in Höhe von 14 % der förderfähigen direkten Personalausgaben als Pauschalsatz gegenfinanziert. Bei einer etwaigen Aufstockung der Integrationsbegleitung auf 100 % erhöhen sich die Summen für 2021 und 2022 um je 4.648 Euro.

Das Projekt ist nicht im Doppelhaushalt 2020/2021 veranschlagt. Im Jahr 2020 und 2021 erfolgt die Deckung anfallender Mehraufwendungen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt im Rahmen des Amtsbudgets. Mehrerträge aus den Fördermitteln werden im Wege der Deckungsfähigkeit zur Finanzierung bereitgestellt.

Die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen in 2022 werden bei der Aufstellung des
Doppelhaushalts 2022 / 2023 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

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