Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0505-05
GRDrs
568/2022
Stuttgart,
11/25/2022
Fortschreibung der Einsatzzeiten der Fachdienste nach DGUV Vorschrift 2
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
30.11.2022
Beschlußantrag:
1. Vom Projektabschlussbericht „Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin“ wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage).
2. Vom Gesamtstellenmehrbedarf aufgrund der Fortschreibung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
a. des Fachdienstes für Arbeitssicherheit von 5,69 Stellen und
b. des Fachdienstes für Arbeitsmedizin von 3,56 Stellen
wird Kenntnis genommen.
3. Die Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin werden ab sofort ermächtigt, folgende Stellen dauerhaft zu besetzen:
a. 2,0 Stellen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Entgeltgruppe 12 beim
Fachdienst für Arbeitssicherheit,
b. 1,78 Stellen für Ärztinnen/Ärzte in Entgeltgruppe 15 beim Fachdienst für
Arbeitsmedizin,
c. 1,78 Stellen für Assistenzkräfte in Entgeltgruppe 6 beim Fachdienst für
Arbeitsmedizin.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2024/25 getroffen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf in Höhe von bis zu 474.00 EUR im Haushaltsjahr 2023 aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Einführung
Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde der beiden Professionen werden vor allem die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben. Dabei sind auch Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten definiert.
Nach der letztmaligen projekthaften Betrachtung der Einsatzzeiten der Fachdienste für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung 2012 und der letztmaligen Fortschreibung 2019 hat die Gewerbeaufsicht 2021 überarbeitungsbedarf angezeigt. Auch die Fachdienste selbst, der Gesamtpersonalrat (GPR) und die Referate Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (AKR) sowie Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen (WFB) haben Handlungsbedarfe gesehen und haben das Projekt zur Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin beauftragt.
Projektdurchführung
Im Rahmen des Projekts wurde die Berechnung der Einsatzzeiten systematisch analysiert und aufgearbeitet. Danach erfolgte eine Fortschreibung der Einsatzzeiten. Darüber hinaus wurden übergreifenden Themenstellungen wie insbesondere Leitungsanteile, Fahrtzeiten, Assistenzkräfte für Ärztinnen/Ärzte betrachtet um ein Gesamtbild über den Stellenbedarf der Fachdienste zu bekommen. Ebenso wurden die Rahmenbedingungen für zukünftige Fortschreibungen gelegt sowie die grundsätzliche prozessuale Einbindung der Fachdienste bei städtischen Vorhaben thematisiert.
Projektergebnis
Insgesamt hat sich in der Untersuchung bei der Arbeitssicherheit ein Mehrbedarf von 5,69 Stellen und bei der Arbeitsmedizin von 3,56 Stellen (davon 1,78 Stellen für Assistenzkräfte) ergeben. In diesen Mehrbedarfen sind je Fachdienst 0,5 zusätzliche Stellenanteile für Leitungstätigkeiten sowie 10 % für Fahrtzeiten enthalten.
Weiteres Vorgehen
Eine erste Überprüfung und Fortschreibung der Einsatzzeiten der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung ist zum Doppelhaushalt 2026/27 zum Stichtag 30.06.2025 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Aufwendungen ab dem Jahr 2023:
Schaffung von 2,0 Stellen in EG 12 (KeAP 2022*: 87.800 EUR) = ~175.600 EUR
Schaffung von 1,78 Stellen in EG 15 (KeAP 2022*: 115.300 EUR) = ~205.200 EUR
Schaffung von 1,78 Stellen in EG 6 (KeAP 2022*: 52.200 EUR) = ~ 92.916 EUR
Summe
= ~473.716 EUR
* Rundschreiben Nr. 021/2022 - Kosten eines Arbeitsplatzes (KeAP) 07/2022:
Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107050 - Arbeitsmedizinischer und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen. Erforderlichenfalls erfolgt im Haushaltsjahr 2023 eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).
Beteiligte Stellen
WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Projektabschlussbericht - "Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin"
<Anlagen>
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