Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 041200
GRDrs 726/2016
Stuttgart,
11/22/2016



Dritte Ausbaustufe von PADUA (Produktivsystem zur Archivierung digitaler Unterlagen im Stadtarchiv)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.12.2016



Beschlußantrag:

1. Die erfolgreich abgeschlossene zweite Stufe des Ausbaus des Produktivsystems
zur Archivierung digitaler Unterlagen im Stadtarchiv (PADUA) wird zur Kenntnis
genommen.

2. Der dritten Ausbaustufe „Ermöglichung der Recherche und Nutzung“ mit einem Volu-
men von 135.000 EUR einmaliger Kosten in 2017 und insgesamt 39.300 EUR laufen-
der Kosten (Abschreibung ab 2017 rd. 19.300 EUR zzgl. Wartung und Betreuung ab
2018 in Höhe von 20.000 EUR) wird zugestimmt. Die Finanzierung einmaliger Kosten
ist über den IuK-Maßnahmenplan gedeckt, die der laufenden Kosten erfolgt über den
IuK-Haushalt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der dritten Ausbaustufe Bericht zu
erstatten.


Begründung:


Die Notwendigkeit des Ausbaus des Produktivsystems zur Archivierung digitaler Unterlagen im Stadtarchiv (PADUA) wurde in der GRDrs 310/2011 ausführlich erläutert. Ein dreistufiger Ausbau wurde vorgeschlagen und vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die ersten beiden Ausbaustufen „Ertüchtigung der Speicherinfrastruktur und „Bestandserhaltung“ wurden erfolgreich abgeschlossen. PADUA wurde dabei u.a. um ein Konvertierungstool erweitert. Mit diesem Konvertierungstool können bereits archivierte Objekte und neu eingehende digitale Objekte aus Nachlässen und Vereinsarchiven automatisiert in das stabile Archivformat PDF/A 1b konvertiert werden. Außerdem wurde auf ein einfaches Datenmodell umgestellt. Dieser Umstieg ermöglicht es dem Stadtarchiv, Weiterentwicklungen an dem System, die die Firma HP für ein anderes Archiv vorgenommen hat, nachzunutzen und lediglich die dafür notwendigen Anpassungen an PADUA zu bezahlen.

Bereits bei der dritten Ausbaustufe wird das Stadtarchiv davon profitieren. Zusätzlich wurde im Rahmen der zweiten Ausbaustufe eine Verlinkung von Archiveinheiten und
ein Metadatenextraktionstool implementiert. Diese Maßnahmen ermöglichen eine verbesserte inhaltliche Erschließung von Archivgut und damit eine bessere und schnellere Zugänglichkeit.

Zur Ermittlung der Kosten der dritten Ausbaustufe „Ermöglichung der Recherche und Nutzung“ wurde ein Workshop mit den beteiligten Firmen (HP für das Langzeitarchiv und AUGIAS für die Verzeichnungssoftware) durchgeführt und ein Feinkonzept erarbeitet. HP hat für das Land Nordrhein-Westfalen (in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der nordrhein-westfälischen Verzeichnungssoftware) bereits einen digitalen Lesesaal eingerichtet. Die HP-seitigen Entwicklungen können nun in Stuttgart nachgenutzt werden. Allerdings ist der digitale Lesesaal in NRW ein Präsenzlesesaal, die Benutzer müssen dort weiterhin in die Räume des Landesarchivs gehen. Für die Stadt Stuttgart ist geplant, den Benutzern zu ermöglichen, auf digitales Archivgut von überall her zugreifen zu können, soweit der Zugang nicht durch Rechtsvorschriften begrenzt ist.

Der in der GRDrs 310/2011 vorgestellte dreistufige Ausbau des Produktivsystems zur Archivierung digitaler Unterlagen im Stadtarchiv ist mit dieser Ausbaustufe abgeschlossen. Mittel für kleinere Anpassungen werden künftig im Rahmen des IuK-Maßnahmenplans beantragt. Wenn größere Anpassungen oder Erweiterungen erforderlich werden sollten, wird die Verwaltung dies dem Gemeinderat vorher zur Beschlussfassung vorlegen.


Finanzielle Auswirkungen


Tabelle 1: Aufwände für die jetzt beantragte dritte Ausbaustufe (in EUR)

JahrEinmaliger Aufwand in EUR (aufgrund) von Workshops geschätzt) Laufende Aufwände in EUR/Jahr
(geschätzt)
2017Ermöglichung Recherche und Nutzung
135.000
Abschreibung ab 2017 (auf die Dauer von 7 Nutzungsjahren)
19.300
2018Mittelanmeldung für zusätzliche Wartung und Betreuung ab 2018 erfolgt im IMP 2018
20.000
ab 2018Gesamtsumme laufende Kosten/Jahr aus o. a. Abschreibung
plus o. a. Wartung und Betreuung
39.300

Die Finanzierung des einmaligen Aufwands der dritten Ausbaustufe, die in 2017 anfallen,
ist über den IuK-Maßnahmenplan abgedeckt. Die laufenden Kosten werden im Rahmen des IuK-Haushalts finanziert.



Die personelle Betreuung der digitalen Archivierung wird über die vorhandenen Personalressourcen abgedeckt. Für den Ausbau ist kein zusätzliches Personal notwendig.

Die Lizenzverantwortung liegt beim Stadtarchiv.
.

Tabelle 2: Bisher aufgewendete und für die dritte Ausbaustufe benötigte
Investitionsmittel (in EUR)

Planung 2013Aufgewendet
In 2011-2015
Benötigt in 2016-2017Bemerkung
Ausbaustufe 1
Speicher
51.000
Ausbaustufe 2
Bestands-erhaltung + Migration
210.000
274.000
Zusätzlich wurden hier bereits Maßnahmen umgesetzt, die eine verbesserte inhaltliche Erschließung von Archivgut ermöglichen. (Verlinkung von Archiveinheiten, Metadatenextraktionstool insbesondere für Fotos). Damit können diese dem Benutzer schneller und besser zugänglich gemacht werden.
Ausbaustufe 3
Ermöglichung der Recherche und Nutzung
239.000
40.000
135.000
Das Landesarchiv Nordrhein- Westfalen hat bereits die erste Stufe der Recherche und Nutzung mit HP entwickelt. Die LHS kann diese Lösung nachnutzen und weiterentwickeln.
Summe in Ausbaustufe 1 bereits aufgewendete und in 2013 geplante Mittel:
51.000 +210.000 +239.000 =500.000
Summe in Ausbaustufe 1 und 2 bereits aufgewendete und 2016/17 benötigte Mittel:
365.000
+135.000
=500.000

Nutzen / Wirtschaftlichkeit

Die Archivierung und Nutzbarmachung von digitalen Daten von bleibendem Wert ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Diese Pflichtaufgabe kann das Stadtarchiv derzeit nur teilweise erfüllen. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf die Nutzung von Archivgut, sofern dieses Archivgut nicht gesetzlichen Sperrfristen unterliegt. Dies gilt gleichermaßen für digitales Archivgut wie für Papier. Diesen Rechtsanspruch muss das Stadtarchiv in bürgerfreundlicher Weise erfüllen können, ebenso muss es der Stadtverwaltung einen effizienten Zugriff auf digitales Archivgut ermöglichen.

Die Archivierung elektronischer Unterlagen ist erforderlich zur Sicherung von Rechtsansprüchen der Kommune, zur Dokumentation des eigenen Handelns, das ggf. vor Gericht überprüfbar sein muss, und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

Nicht zuletzt und vor allem ist es erforderlich zur Bewahrung des historischen Erbes und der kulturellen Identität einer Gemeinde. Daten von bleibendem Wert müssen für unbegrenzte Zeit, über alle technologischen Entwicklungen und Veränderungen hinweg, erhalten werden und zugänglich bleiben.

Es fallen im Stadtarchiv keine Aufgaben durch die digitale Archivierung weg. Die Aufgaben des Stadtarchivs sind vielmehr komplexer geworden, weil die vom Stadtarchiv zu bearbeitenden Unterlagen nach Art und Form vielfältiger geworden sind. Das Stadtarchiv bewertet und übernimmt derzeit und noch auf Jahre hinaus gleichzeitig Fotos und Pläne in Papierform wie in digitaler Form. Akten entstehen derzeit weiterhin auf Papier und werden in Papierform übernommen. Alle bereits im Stadtarchiv archivierten Unterlagen in Papierform müssen weiterhin erhalten und nutzbar gemacht werden.

Benutzer suchen in der Regel nicht nach einem digitalen oder einem analogen Objekt, sondern nach einer bestimmten Information. Eine übergreifende Suche über das digitale und das papierne Archivgut muss daher konzipiert und implementiert werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine





Dr. Fabian Mayer Bürgermeister





Erledigte Anträge/Anfragen








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Anlagen


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