Die übertarifliche Eingruppierung ist weiterhin gerechtfertigt, da sich in einer Großstadt wie Stuttgart die Probleme in Krisensituationen regelmäßig kumulieren und hohe Anforderungen an die Beschäftigten gestellt werden. Die Stadt Stuttgart sollte aus arbeitsmarktpolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen die überplanmäßige Eingruppierung beibehalten. In der Regelung wurden lediglich die Entgeltgruppen an die neue EGO angepasst (übergeleitet), inhaltlich wurden keine Veränderungen vorgenommen, siehe Anlage 3. Finanzielle Auswirkungen Wie dargestellt, handelt es sich im Grundsatz um die Anpassung bestehender Regelungen, so dass der finanzielle Aufwand für die übertarifliche Eingruppierung bereits im Personalkostenbudget (des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans) enthalten ist. Bei einzelnen vorhandenen sowie künftig eingestellten Sekretariatskräften kann ein gewisser finanzieller Mehraufwand entstehen, wenn - je nach Fallkonstellation - die Höhergruppierung nun zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Wie ausgeführt, wird jedoch eine entsprechende Ausbildungsqualifikation vorausgesetzt, so dass die bisher geforderten Erfahrungszeiten dadurch teilweise qualitativ kompensiert werden. Die Differenz EG 7 zu EG 8 (AL-Sekretariat) beläuft sich auf durchschnittlich 1.300 € pro Person/Jahr, die Differenz EG 6 zu EG 7 (AbtL-Sekretariat) beträgt durchschnittlich 2.000 € pro Person/Jahr, vgl. Kosten eines Arbeitsplatzes Anlage 1.2 Stand 2018. Der Aufwand für die übertarifliche Vergütung der Sekretariatskräfte von Amts- und Betriebsleitungen liegt zurzeit etwa bei rd. 20.000 € jährlich. Da der Großteil bereits nach den bestehenden Richtlinien in die EG 8 eingruppiert ist, profitieren durch die o. g. Anpassungen der personenbezogenen Komponenten in den nächsten Jahren voraussichtlich rund 5 Personen. Durch die Verkürzung der Erfahrungszeit und den Wegfall des Mindestalters steigert sich der vorgenannte jährliche Aufwand um durchschnittlich max. 3.000 €. Die Eingruppierungsregelungen bei den Sekretariatskräften von Abteilungsleitungen betreffen nach derzeitigem Stand ca. 40 Stellen. Ein Großteil dieser Kräfte ist bereits nach den bestehenden Richtlinien in die EG 7 eingruppiert. Daher wirken sich die geänderten personenbezogenen Komponenten in den nächsten Jahren auf maximal 50% der Kräfte aus, je nach Erfüllung der individuellen Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Steigerung des jährlichen Aufwands um 20.000 € bis maximal 40.000 € zu rechnen. Derzeit gibt es 26 Stellen für Lebensmittelkontrolleure, davon sind 11 mit Beschäftigten besetzt. Dementsprechend beläuft sich derzeit der jährliche Aufwand nach der Eingruppierungsregelung auf rd. 56.500 €. Die Regelung bleibt inhaltlich unverändert. Beteiligte Stellen Referat WFB hat mitgezeichnet. Der Gesamtpersonalrat hat zugestimmt. Dr. Fabian Mayer Bürgermeister Anlagen 3 <Anlagen> zum Seitenanfang