Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 991/2015
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Fördergrundsätze für Kitas in freier Trägerschaft

Beantwortung / Stellungnahme

Zur Anpassung der Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ab 1.1.2016 wurden in der 1. Lesung folgende Anträge gestellt:


Stadträtin Ripsam, CDU-Gemeinderatsfraktion

Die Verwaltung stellt dar, um wie viel die Pauschale für sonstige Ausgaben gesteigert werden müsste, damit die sonstigen Träger ab 1.1.2016 einen Zuschuss in derselben Höhe erhalten wie bei einer Steigerung der Förderquote für Personalkosten um 3,5 % für sonstige Träger.

Mehrbedarf bei einer Steigerung der Förderquote für Personalkosten
um 3,5 %:



Derzeitige Pauschalen/Zuschüsse für Sonstige Ausgaben

Pauschale
Zuschuss 63 %
Zuschuss 68 %
Angebot
3-6, 0-6 und Hort
0-3
GTE
27.500
17.325
18.700
20.350
12.821
13.838



Um in der Höhe denselben Zuschuss zu erreichen wie bei einer Steigerung der Förderquote für Personalkosten, müsste die Pauschale/der Zuschuss für Sonstige Ausgaben wie folgt gesteigert werden:
Gruppenart
PK/Gruppe
Steigerung
Förderung
Fördersatz
entspr. Steig.
Pauschale (bei 100%)
Pauschale
derzeit
Pauschale
ab 1.1.16
Zuschuss
ab 1.1.16
um 3,5 %
EUR
VÖ 3-6
98.440
3.445
63%
5.469
20.350
25.819
16.266
VÖ 0-3
103.500
3.623
68%
5.327
20.350
25.677
17.461
Hort
93.840
3.284
63%
5.213
27.500
32.713
20.609
GTE/VÖ 0-6
151.340
5.297
8.408
27.500
22.622
GTE 3-6
63%
35.908
GTE Krippe
128.800
4.508
68%
6.629
27.500
34.129
23.208

Stadtrat Walter, SÖS-LINKE-Plus-Gemeinderatsfraktion
Die Verwaltung stellt dar,
Zu 1.)
Das von der Stadt zu diesem Thema eingeholte Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wappnitz hat hierzu ausführlich Stellung genommen. Hier entsprechende Auszüge aus dem Gutachten:

Auszug aus „Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse“ (Seite 5)
„3. Es ist rechtlich zulässig und sogar geboten, bei der gemäß § 74 Abs. 3 Satz 3 sowie Abs. 5 Satz 1 SGB VIII erforderlichen Berücksichtigung der Eigenleistungen und der unterschiedlichen Finanzkraft von Trägern der freien Jugendhilfe kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen niedriger zu bezuschussen als sonstige freie Träger, wenn die kirchlichen Träger zusätzlich von kirchlicher Seite finanzielle Zuschüsse (aus Kirchensteuermitteln) erhalten, über die sonstige freie Träger nicht verfügen. Dabei ist jedoch mit Blick auf die tatsächliche Höhe dieser Zuschüsse eine konkret-individuelle Betrachtungsweise vorzunehmen….“

Auszug aus „Berücksichtigung von Eigenleistungen und unterschiedlicher Finanzkraft“ (Seite 15)
„…Die Auswirkungen auf die insoweit unterschiedliche Finanzkraft der freien Träger von Kindertageseinrichtungen ist dabei konkret-individuell zu ermitteln - oder die LHS verständigt sich mit den kirchlichen Trägern auf eine bestimmte Förderquote, die bei fortdauernder Gewährung von kirchlichen Finanzmitteln jedoch niedriger sein müsste als bei sonstigen freien Trägern, denen nicht in gleicher Weise solche Finanzmittel von dritter Seite zufließen.“

Das Gutachten ist in seiner Aussage eindeutig:
Es gibt zwei Möglichkeiten, um eine rechtlich nicht angreifbare niedrigere Förderung von kirchlichen (und ggf. anderen Trägern) Kindertageseinrichtungen zu gestalten:

oder
Der Verwaltungsvorschlag folgt der zweiten Möglichkeit, da die beiden Kirchen zwar nach wie vor eine einheitliche Förderquote für die Bezuschussung der Fachpersonalkosten fordern, sich aber mit einem in der Höhe niedrigeren Zuschuss für die Sonstigen Ausgaben einverstanden erklärt haben.

Zu 2.
Wenn eine individuelle Prüfung der Finanzkraft durchgeführt wird, muss dies aus Gleichbehandlungsgründen bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft erfolgen. Allein bei den beiden Kirchen bedeutet dies die Prüfung von 25 ev. Trägern, sowie 28 kath. Trägern. Der Grund für die große Anzahl ist, dass nicht die beiden Stuttgarter Gesamtkirchengemeinden Träger der kirchlichen Kindertageseinrichtungen sind sondern weit überwiegend die einzelnen Kirchengemeinden.

Die notwendige tiefgehende individuelle Prüfung von insgesamt 53 kirchlichen Trägern und rund 130 Sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft i Stuttgart ließe sich nur mit einer erheblichen Aufstockung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Übertragung der Aufgabe an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewältigen. Außerdem bedeutet eine solche Prüfung selbstverständlich auch einen erheblichen Zusatzaufwand für die einzelnen Träger.

Wie lange eine solche Prüfung dauern würde ist nicht abschätzbar. Insbesondere wäre völlig offen, ob und wann es zu einem einvernehmlichen Ergebnis mit den Trägern käme. Nicht zuletzt müsste bedacht werden, ob eine solche Maßnahme zu dem sicher von allen Beteiligten gewünschten guten und partnerschaftlichen Verhältnis mit den Kirchen und den übrigen Trägern beitragen würde.

Von der Verwaltung kann aus den genannten Gründen eine individuelle Prüfung der Finanzkraft der Träger von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Stuttgart nicht empfohlen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

543/2015 SPD
992/2015 SÖS-LINKE-PluS
aus 1. Lesung:
Stadträtin Ripsam, CDU-Gemeinderatsfraktion
Stadtrat Walter, SÖS-LINKE-PluS-Gemeinderatsfraktion





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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