Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
146/E
8
Ergebnis der BeratungDrucksache:
260/2024
GZ:
SOS 1001-00
Sitzungstermin: 24.04.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Private Sicherheitsdienste beim Amt für öffentliche Ordnung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 18.04.2024, GRDrs 260/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (2024 bis 2027) für die publikumsintensiven Dienststellen beim Amt für öffentliche Ordnung (Ausländerbehörde und Bürgerbüros) neu auszuschreiben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (2024 bis 2027) für die Bestreifung besonders sensibler Bereiche in der Innenstadt (Kleiner Schlossplatz, Feuerseeplatz, Marienplatz) sowie für den Max-Eyth-See entsprechend des mit GRDrs. 413/2022 beschlossenen Nutzungskonzepts neu auszuschreiben.

3. Die hierfür notwendigen Aufwendungen in Höhe von bis zu 2,515 Mio. EUR in den Jahren 2024 und 2025 werden, wie unter der Rubrik "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, im THH 320 Amt für öffentliche Ordnung gedeckt.

4. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR getroffen werden kann.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.


Nach einer längeren Aussprache stellt BM Dr. Maier die GRDrs 260/2024 mit folgender Maßgabe zur Abstimmung: Die GRDRs 260/2024 wird um eine neue Beschlussantragsziffer 4 ergänzt, die alte Beschlussantragsziffer 4 wird zu Beschlussantragsziffer 5 (Änderungen fett):

4. Vor einer Ausschreibung wird die Leistungsbeschreibung (für beide Ausschreibungen) im Verwaltungsausschuss nochmals dargestellt.

5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR getroffen werden kann.


BM Dr. Maier stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit Maßgabe einmütig zu (2 Enthaltungen).

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