Von den Veränderungen ebenfalls betroffen ist die Max-Eyth-Schule mit dem Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf in Kooperation mit der Förderschule (VABKF). Um eine gewinnbringende träger- und schulinterne enge Zusammenarbeit sowie reibungsarme innerschulische Abstimmungsbedarfe zu gewährleisten, schlägt die Fachverwaltung vor, die AVdual-Begleitung an die jeweiligen schulspezifischen Träger der Jugendsozialarbeit zu koppeln. Mit allen Beteiligten fanden Abstimmungen und Beteiligungstermine statt. Die eingeleiteten Prozesse werden fortgeführt und nach Beschluss des Gemeinderats ab dem Schuljahr 2023/2024 intensiviert. Die Überführung in AVdual wird als mehrstufiger und mehrjähriger Prozess umgesetzt. Somit ist gewährleistet, dass alle betroffenen Schulen sukzessive an einem Vorbereitungsjahr seitens des Landes Baden-Württemberg teilnehmen können. Auch wird dadurch unterstützt, dass sich Wirtschaft und Betriebe konzeptionell und auch organisatorisch auf die veränderte Situation einstellen können. Aufgrund der erforderlichen Antragsverfahren und der Durchführung von Vorbereitungs-Schuljahren in 2023/2024 bzw. 2024/2025 muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Sachentscheidung dem Verwaltungsausschuss als zuständiges Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Personelle Auswirkungen Mit der Neukonzeption ist die Einrichtung einer städtischen Koordinierungsstelle regionales Übergangsmanagement verbunden. Wesentliche Aufgaben der neuen Koordinierungsstellen in der Verwaltung sind:
Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Ausführliche Begründung Anlage 2 Relevante Kennzahlen der Schulen Ausführliche Begründung
1. Ausgangslage/ Hintergrund
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der sich zuspitzenden Fachkräfteentwicklung und der zunehmenden Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen kommt dem erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf eine tragende gesellschaftliche Bedeutung zu. Um Jugendliche beim Übergang besser zu unterstützen und Prozesse in diesem Bereich weiterzuentwickeln, wurde im November 2013 von den im Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Partnern Land, Kammern, Arbeitgeber, Gewerkschaften, kommunale Landesverbände und Bundesagentur für Arbeit ein Konzept zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf beschlossen (Eckpunktepapier 2013). AVdual (Ausbildungsvorbereitung dual) ist dabei ein Teil des Gesamtkonzeptes. In diesem Bildungsgang werden Schülerinnen und Schüler des Vorqualifizierungsjahres Arbeit / Beruf (VAB), des Berufseinstiegsjahres (BEJ) und ggf. der 2-jährigen Berufsfachschule (2BFS) gemeinsam beschult. Ziel ist, dass mehr Schulabgängerinnen und Schulabgängern der direkte Einstieg in Ausbildung und Beruf gelingt. Ein flächendeckender Ausbau der Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf bis 2025 in Baden-Württemberg ist das gemeinsame Ziel der Partner. Dies bedeutet, dass ab 31.07.2025 die Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (BEJ) und Vorqualifizierung Arbeit/Beruf (VABR) aufgehoben und durch AV/AVdual ab dem Schuljahr 2025/26 ersetzt werden sollen. Derzeit gelten noch die Schulversuchsbestimmungen, die jedoch bis 2025/2026 in eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung überführt werden. Daher plant die Landeshauptstadt Stuttgart, bereits ab dem Schuljahr 2024/2025 für den Bildungsgang AVdual Modellregion in Baden-Württemberg zu werden. Die Bildungsgänge VAB, BEJ und AV (Ausbildungsvorbereitung) sollen, zunächst im Rahmen der Schulversuchsbestimmung, sukzessive in AVdual überführt werden. Im weiteren Verlauf geht AVdual im Rahmen der Konsolidierung ab 2025/2026 in die Regelform über.
2. Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) Inhalte und Bausteine
AVdual richtet sich an Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben. Ziel ist eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, damit ein möglichst rascher Übergang in die Ausbildung, entsprechend den individuellen Leistungsvermögens der Jugendlichen, möglich wird. Konzeptionelle Elemente des einjährigen Bildungsgangs sind dabei die Dualisierung der Lernorte, d.h. das berufsfeldübergreifende, kompetenzorientierte Lernen an der Schule und im Praktikumsbetrieb, die individuelle Förderung der Jugendlichen in der Schule nach einem besonderen pädagogisch-didaktischen Konzept sowie die Ganztagesbeschulung. Hinzu kommt ein regionales Übergangsmanagement (RÜM) zur Koordinierung der Aktivitäten und Akteure vor Ort und zur regionalen Steuerung. Zentrale Bestandteile des Bildungsgangs AVdual sind die hohen betrieblichen Anteile (Praktika) und das individualisierte Lernen. Schulischer Unterricht wird mit Betriebspraktika kombiniert. Durch die Zusammenführung zweier Bildungsgänge (VAB und BEJ) lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam auf unterschiedlichen Lernniveaus, was zu einer höheren Durchlässigkeit führen soll. Dies geht mit einer individuellen Gestaltung der Lernprozesse, einer engen Betreuung der Jugendliche durch Lehrkräfte (Lernberatung) und dem Einsatz von zusätzlichen AVdual-Begleitungen einher. Dieser entsprechende Ressourceneinsatz steigt auch die Chance im Sinne eines „Klebeeffekts“, Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf in Ausbildungen zu bringen und zu halten. Damit gehen mit AVdual zwei tragende Bausteine einher:
Ein bedeutender Teil des Bildungsgangs AVdual sind umfangreiche Praxisphasen. Dabei kann die zeitliche Ausgestaltung der Praktika individuell als Tages- oder Blockpraktika variieren. Die Einbindung eines intensiven Betriebspraktikums soll die Lernenden einerseits auf die betriebliche Realität vorbereiten und andererseits bietet das Praktikum den Betrieben die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen, die für eine Ausbildung in Frage kommen. Der hohe Praktikumsanteil hat einen zentralen Mehrwert für die beruflichen Perspektiven. Zudem zeigt sich in der Evaluation des Modellversuches ein sogenannter „Klebeeffekt“, ein Drittel der Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs gehen in eine betriebliche oder schulische Ausbildung über (Abschlussbericht Evaluation Modellversuch zur Neugestaltung 2018). Der für den Bildungsgang wichtige Anteil umfangreicher Praxisphasen bringt einen hohen Bedarf an Praktikumsplätzen mit sich. Für die Unterstützung der Praxisphasen spielen wiederum die AVdual-Begleitungen eine wichtige Rolle. 3. Umsetzung und Vorgehensweise in Stuttgart
Eine Besonderheit stellt die Max-Eyth-Schule mit dem Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf in Kooperation mit der Förderschule (VABKF) dar. Derzeit prüft das Kultusministerium Baden-Württemberg die Überführung dieses Bildungsganges. Für die Berechnung der finanziellen und personellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt wurde die Max-Eyth-Schule mitberücksichtigt. Insgesamt haben im 5-Jahres Durchschnitt rund 320 Schülerinnen und Schüler in rund 21 Klassen die Bildungsgänge VAB, BEJ und AV jährlich besucht (siehe Anlage 2). 3.2 Zeitplan Die Überführung in AVdual wird für die o.g. Schulen sukzessive als mehrstufiger Prozess über vier Jahre umgesetzt. Somit ist gewährleistet, dass alle betroffenen Schulen an einem Vorbereitungsjahr seitens des Landes Baden-Württemberg teilnehmen können. Dieses steht im Rahmen des Schulversuches den Modellregionen zur Verfügung und bereitet angehende AVdual-Lehrkräfte und die Schulen auf die Besonderheiten der Pädagogik in den AVdual-Klassen vor. Für den Aufbau des regionalen Übergangsmanagements, die Ausschreibung und den Aufbau der AVdual-Begleitung ist damit ein stufenweises Vorgehen möglich. Nach der Überführung des Schulversuches in eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geht der Bildungsgang AVdual im Schuljahr 2025/2026 in den Regelbetrieb über. Der Aufbau des regionalen Übergangsmanagements sowie vorbereitende Prozesse laufen in ersten Schritten seit 2022/23 an und werden ab 2023/2024 intensiviert und verstetigt.
3.4 AVdual-Begleitung Die AVdual-Begleitung ist ein verbindlicher Baustein des Bildungsgangs AVdual und stellt für die Zielgruppe der Jugendlichen, die im Anschluss an den Besuch der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben, mit seinem Aufgabenbereich eine sinnvolle und bereichernde Ergänzung dar zum bestehenden Unterstützungssystem der Beratungslehrkräfte, der Jugendsozialarbeit und der Ausbildungsmanager. Um in Stuttgart eine für die Zielgruppe gewinnbringende träger- und schulinterne enge Zusammenarbeit und reibungsarme innerschulische Abstimmungsbedarfe zu gewährleisten, schlägt die Fachverwaltung vor, die AVdual-Begleitung an die schulspezifischen jeweiligen Träger der Jugendsozialarbeit zu koppeln. Die bereits mit der Jugendsozialarbeit beauftragten Träger werden dann seitens des Schulverwaltungsamts jeweils mit der Bereitstellung von AVdual-Begleitungen beauftragt. Nachdem der Gemeinderat das grundsätzliche Vorgehen mit dieser Vorlage beschlossen hat, sind Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulverwaltungsamt und Trägern noch zu entwickeln und auszuarbeiten. Eine konzeptionelle Abstimmung der Jugendsozialarbeit mit dem neuen Angebot AVdual an den beruflichen Schulen ist bereits über den Austausch mit den Beteiligten erfolgt. Die weitere Abstimmung im Handlungsfeld, der Aufgaben und Schwerpunkte erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Bei durchschnittlich ungefähr 320 Schülerinnen und Schülern in den Bildungsgängen VAB, BEJ und AV und einem Betreuungsschlüssel von 1:40 sind insgesamt acht Vollzeitstellen für AVdual-Begleitungen erforderlich. Aufgrund des Tätigkeitsfelds bedarf es einer sozialpädagogischen Qualifikation, daraus ergibt sich für die AVdual-Begleitung die Eingruppierung SuE 12 TVöD (analog zur Jugendsozialarbeit). Für diese Beschlussvorlage geht die Verwaltung von einem durchschnittlichen jährlichen Aufwand pro Stelle incl. stellenbezogen Sach- und Personalkosten in Höhe von 84.900 EUR zuzüglich der Leitungsanteile je Träger aus. Das Land beteiligt sich mit 60 % an den Kosten, allerdings nur bis zu einer Kostenobergrenze von 50.000,00 EUR je Stelle; gefördert werden dabei die reinen Personalkosten. Da die Überführung des Angebots und der Landesförderung in die Regelform Bestandteil des Landeshaushalts 2025 sein wird, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch die Förderbedingungen des Schulversuchs vor.
Abzgl. Förderung 30.000 EUR
Abzgl. Förderung 240.000 EUR
Abzgl. Förderung 42.000 EUR
3.8 Weitere Prozessunterstützung, Evaluation und zukünftige Entwicklung Es ist noch nicht abschließend abschätzbar, inwieweit die Schulen und Träger der AVdual-Begleitung über die Unterstützung des Landes hinaus weitere Unterstützungsleistungen im Sinne der Prozessbegleitung seitens der Stadt benötigen. Die Verwaltung wird dies im weiteren Prozess eng mit den Beteiligten klären und ggf. über vorhandene Budgetmittel eine zusätzliche Unterstützung leisten. Darüber hinaus wird begleitend die Überführung in AVdual dokumentiert und evaluiert, sodass zukünftige Entwicklungen und Bedarfe passgenauer festgestellt und personelle, sächliche und finanzielle Anpassungen benannt werden können. 3.9 Weiteres Vorgehen nach Sachbeschluss Die Verwaltung wird nach Beschluss dieser Sachvorlage aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten entsprechende Anträge beim Land zur Einrichtung der Schulart AVdual nach § 30 Schulgesetz stellen. Rechtliche Verpflichtungen (Trägervereinbarungen) und Stellenbesetzungen sind in Abhängigkeit der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2024/2025 einzugehen bzw. vorzunehmen. zum Seitenanfang