Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1107/2015
Stuttgart,
12/03/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
07.12.2015
Haushalt 2016/17 - Finanzplanung bis 2020
Baupreissteigerungen bei städtischen Projekten
Beantwortung / Stellungnahme
Zu den einzelnen Punkten des Antrages wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Welche Baupreissteigerungen setzt die Verwaltung üblicher Weise bei mehr-jährigen Bauprojekten in ihrer Kostenprognose an?Bis zur Aufnahme der Projekte in den Haushalt und die Finanzplanung werden die bis dahin tatsächlich bekannten und eingetretenen Kostensteigerungen (z.B. aus Ausschreibungsergebnissen) berücksichtigt. Für weitere Baupreissteigerungen werden in Abstimmung mit dem Referat WFB maximal 1 % Baupreissteigerung pro Jahr angesetzt.
Zu 2. Unterscheidet die Verwaltung hierbei nach Hoch- und Tiefbauprojekten?
Nein, in den Projekten des Hochbauamtes und des Tiefbauamtes werden i.d.R.
1 % Baupreissteigerung pro Jahr angesetzt.
Zu 3. Wie hoch waren die tatsächlichen Baupreissteigerungen durchschnittlich bei durchgeführten Projekten der letzten Jahre?
Ein Vergleich der tatsächlich abgerechneten Kosten mit den Kostenberechnungen zur Haushaltsanmeldung liefert ungenaue Aussagen, da hier Einflüsse aus Planungsänderungen, Unvorhergesehenem und die Baupreissteigerungen zusammengefasst sind. Eine genaue Analyse der Einflüsse ist praktisch nicht realisierbar.
Der Einfluss der Baupreissteigerungen lässt sich aber an den Baupreisindexes des statistischen Landesamtes gut ablesen (Anlage A). Die Entwicklung des Indexes zeigt deutlich, dass die Baupreissteigerung in den letzten 8 Jahren über 1 % pro Jahr lag und in den letzten 3 Jahren über 2 % pro Jahr liegt mit steigen-der Tendenz.
Der Baukosteninformationsdienst der Architektenkammer (BKI) veröffentlicht regelmäßig sog. Regionalfaktoren, welche die Abweichungen verschiedener
Regionen zum Bundesdurchschnitt anzeigen. In der Vergangenheit lagen die Baupreise in Baden-Württemberg geringfügig (4 %-6 %) über dem Bundes-durchschnitt und der Stadtkreis Stuttgart mit 5 % bis 10 % noch einmal deutlich darüber.
In den letzten zwei Jahren ist der Abstand des Stadtkreises Stuttgart jedoch eklatant von dem bisherigen Trend abgewichen. Für 2015 weist der BKI gegen-über dem Land Baden-Württemberg eine zusätzliche Kostensteigerung von 11,5 % aus. Diese zusätzliche Steigerung der Baupreise in Stuttgart geht weit über die Kostensteigerung nach Baukostenindex hinaus.
Zu 4. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, ihre bisherige Vorgehensweise zur Kalkulation von Baupreissteigerungen zu ändern?
Da dieses Thema für die jetzige Haushaltsberatung nicht relevant ist, soll hierzu im VA im 1. Quartal 2016 eine umfassende Diskussion stattfinden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
399/2015 CDU-Gemeinderatsfraktion
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>
Graphik Baupreisindex.pdf