Aufgrund der im Genehmigungsverfahren gemachten Auflagen zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage entstehen zusätzliche Kosten, die zum Termin der Haushaltsanmeldung (2013) nicht absehbar waren. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die baulichen Maßnahmen über eine Genehmigungsanzeige umsetzbar sind. Die im Januar 2016 eingereichten und seither ergänzten Planungen zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren beinhalten folgende, geforderte Auflagen und zusätzlichen Maßnahmen:
Der Mehraufwand in Höhe von 290.000 EUR wird aus dem Teilfinanzhaushalt 670, Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit beim Projekt 7.679999.600, AuszGr. 7831 sonstige Investitionen, Einrichtungen und 7.671904.500, AuszGr. 7873 Baumpflanzungen, Grünstreifen finanziert.
Beteiligte Stellen WFB Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dirk Thürnau Bürgermeister Anlagen Anhang 1 Luftbild Anhang 2 Massenbilanz Anhang 3 Kostenschätzung Anhang 4 Übersichtslageplan Anhang 4b Freiflächenplan Anhang 5 Büro- und Sozialgebäude zum Seitenanfang GRDrs140_Anhang1Luftbild_Kompostplatz_2015.jpgGRDrs140_Anhang2Massebilanz.pdfGRDrs140_Anhang_3Kostenschätzung.pdfGRDrs140_Anhang 4Lageplan.pdfGRDrs140_Anhang 4bFreiflaechenplan.pdfGRDrs140_Anhang_5Büro-Sozialräume.pdf