Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 83/2016
Stuttgart,
03/03/2016



Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse für den Doppelhaushalt 2016/2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.03.2016
15.03.2016
16.03.2016
17.03.2016



Beschlußantrag:

1 Schulsanierungsprogramm - Bauliche Maßnahmen / Einzelprojekte

1.1 Der baulichen Umsetzung für die in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vorgesehenen Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms (Anlagen 1 und 2) wird zugestimmt (Sammelbaubeschluss). Grundlage der weiteren Planung und Realisierung der beschlossenen Maßnahmen / Projekte ist die GRDrs 717/2013. Danach ist ein real umsetzbares Maßnahmenbudget von je 50 Mio. EUR im Jahre 2016 und 2017 festgelegt. An diesem Rahmen richten sich die weiteren Jahresprogramme aus. 1.2 Die Verwaltung kann Mehraufwendungen bei einzelnen Maßnahmen / Projekten durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen / Projekten innerhalb des vorgegebenen Gesamtvolumens ausgleichen. Alle Maßnahmen / Projekte sind gegenseitig deckungsfähig.


Begründung:


Wie in der GRDrs 717/2013 dargelegt, sind aufgrund vielfältiger Faktoren eine große Zahl von Maßnahmen / Projekte im Zeitraum 2010 bis 2015 nicht begonnen worden. Sie sind im Status einer vorläufigen Zurückstellung, Voruntersuchung bzw. Planung. Diese sind nunmehr vordringlich im Doppelhaushalt 2016/2017 zusammen mit den noch baulich abzuschließenden und abzurechnenden Maßnahmen (Restmittelbedarf) weiter zu bearbeiten und zu realisieren.
Entsprechend der GRDrs. 717/2013 ist ein real umsetzbares Maßnahmebudget von je 50 Mio. EUR im Jahre 2016 und 2017 festgelegt. An diesem Rahmen richten sich die weiteren Jahresprogramme aus.

Die Maßnahmen/Projekte sind in der nachfolgenden Tabelle in Teilsummen mit Ausweisung des Bearbeitungsstandes dargestellt. Dem Budget von jeweils 50 Mio. EUR wurden auf der Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen die notwendigen Maßnahmen gegenüber gestellt. Die notwendigen Mittel für aktuell laufende Schulsanierungsmaßnahmen wurden rechnerisch mit dem gegenwärtigen Status sowie der bisher abgeflossenen Mitteln erzeugt. Durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Maßnahmen innerhalb des Gesamtbudgets von 50 Mio. EUR können bei den laufenden Maßnahmen Abweichungen erfolgen. Weiterhin wird, unter vergleichbaren Rahmenbedingungen wie in den Vorjahren, der Mittelabfluss 2016-2017 jeweils im Rahmen von 33 – 37 Mio. EUR liegen.


Entwicklung des Schulsanierungsprogramms

Zum Stand Januar 2016 umfasst das Schulsanierungsprogramm 1.815 Maßnahmen und Projekte (Stand September 2011: 1.557 Maßnahmen und Projekte). Davon befinden sich aktuell 1.270 Maßnahmen in Bearbeitung (einschließlich der aktuell zurückgestellten Sanierungsmaßnahmen).
Der finanzielle Umfang des Programms mit 1.815 Sanierungsmaßnahmen beträgt
565,385 Mio. EUR (Stand Mai 2013: 485,00 Mio. EUR). In dieser Zahl sind 98,971 Mio. EUR aus zurückgestellten Maßnahmen enthalten, welche zur Deckung dieser zusätzlich entstandenen neuen Kosten herangezogen werden können. Sofern tatsächlich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf eintritt, wird dieser durch das Schulverwaltungsamt zur Wunschliste zu den Haushaltsplanberatungen angemeldet.
Mit der Durchführung des sogenannten Quickchecks im Jahr 2010 durch die Drees & Sommer AG wurden die Schulgebäude begangen, die notwendigen Maßnahmen und Kosten ermittelt und damit die Grundlagen für das Schulsanierungsprogramm geschaffen.
Durch die zeitliche Entwicklung des Programms wurden Neue Erkenntnisse und zusätzliche Maßnahmen bekannt, welche die Anzahl und die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen ansteigen ließen. Zusätzlich ergeben sich aus eingetretenen Novellierungen von gesetzlichen Vorgaben, Themen der Schulentwicklungsplanung und der Baupreissteigerung weitere Maßnahmen und Kostenerhöhungen.

Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms in den Haushaltsjahren 2016 und 2017

Art der MaßnahmeAnzahl
Budget des Schulsanierungsprogramm 2016/ 2017 in Mio. EUR
2016
in Mio. EUR
2017
in Mio. EUR
2018ff.
in Mio. EUR im Rahmen der weiteren Priorisierung
Maßnahmen mit Status
Fertiggestellt (F), im Bau (B) und in Planung (P)
Die Priorität der Maßnahmen wird fortlaufend unter Berücksichtigung der Dringlichkeit nach sicherheitstechnischer, technischer, funktionaler Hinsicht, den zur Verfügung stehenden Mitteln und Kapazitäten zwischen Schulverwaltungs- und Hochbauamt abgestimmt.
657
24,718
15,848
8,870
61,25
Nachmeldungen, Neue Erkenntnisse, Mehrkosten und neu beginnende Schulsanierungsmaßnahmen ab 2016 (vgl. Anlage 1)
20
6,014
4,529
1,485
5,715
Größere Sanierungsmaß-nahmen als Einzelvorhaben *)
(vgl. Anlage 2)
16
47,368
18,923
28,445
39,438
Pauschale für zusätzliche Maßnahmen bzw. unvorhergesehene Risiken **
4
21,900
10,700
11,200
10,200
Summe
697
100,000
50,000
50,000
116,603

* - Solitude-Gymnasium (vorliegender Beschluss entspr. GRDrs 475/2013 und GRDrs 688/2013)
- Louis-Leitz-Schule (Hochhaus mit teilw. Maßnahmen im Hauptbau)
- Kerschensteiner Schule (Bauteil A)
- Wagenburg-Gymnasium
- Wilhelmschule Untertürkheim (Altbau)
- Max-Eyth-Schule (Bauteile A, B, C)
- Schwabschule
- Schickardt-Gymnasium (Fachklassenbau)
- Silcher-/Haldenrainschule (Bau 4)
- Ernst-Abbe-Schule (Lehrschwimmbad)
- Helene-Schoettle-Schule (Hauptgebäude, Nebengebäude, Lehrschwimmbad)
- Schillerschule (Turnhalle mit Lehrschwimmbad)
- Hattenbühlschule (Hauptbau und Turnhalle)
- Rosenschule (Hauptbau)
- Rilke-Realschule (Stamm- und Fachklassenbau)
- Filderschule (Erweiterungsbau)

**
Bestehend aus: allgemeiner Risikotopf, Bauzustandserfassung Statik, Pauschale für Umzüge und Interimsmaßnahmen, sofern nicht separat ausgewiesen, Kostenerhöhungen der Sprachalarmierungsanlagen, Erneuerung Wärmeversorgungsanlagen



Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2016 /2017 stehen folgende Mittel zur Verfügung:

Bauliche Maßnahmen/Einzelprojekte
2016: 50 Mio. EUR (Ergebnishaushalt 37,057 Mio. Euro + Finanzhaushalt 9,264 Mio. EUR + Ermächtigungsübertrag aus 2015 nach Haushaltsabschluss)
2017: 50 Mio. EUR (Ergebnishaushalt 40 Mio. EUR + Finanzhaushalt 10 Mio. EUR)

Der Umfang des 2. und 3. Sonderprogramms (Projektnummern 7.401904 und 7.401907) beträgt insgesamt 485 Mio. EUR, darin sind konsumtive Kosten von 354,069 Mio. EUR enthalten. Die Mittel zur Umsetzung der Programme bis zum Haushaltsjahr 2020 sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.



Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1- Nachmeldungen, Neue Erkenntnisse, Mehrkosten und neu beginnende Schulsanierungsmaßnahmen ab 2016 (Stand 09.02.2016)
Anlage 2- Übersicht der größeren Sanierungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen (Stand 09.02.2016)      


<Anlagen>



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Anlage 1 zur GRDrs 83-2016.pdfAnlage 1 zur GRDrs 83-2016.pdfAnlage 2 zur GRDrs 83-2016.pdfAnlage 2 zur GRDrs 83-2016.pdf