Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Jugend und Bildung
Gz:
WFB/JB
GRDrs
209/2022
Stuttgart,
04/27/2022
Kita Möhringen Schneewittchenweg
- Rückzahlung von Zuwendungen
- Mittelbewilligung für das Liegenschaftsamt und Jugendamt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
04.05.2022
Beschlußantrag:
1. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2015-2018 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrich-tung Schneewittchenweg 25, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.02.2021 in Höhe von 612.726 EUR wird Kenntnis genommen.
2. Die Rückzahlung der Investitionszuwendung im Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt gedeckt
Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt
Projekt 7.233228 – Kita Möhringen, Schneewittchenweg, 25; Neubau
Auszahlungsgruppe 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte
588.067,89 EUR
Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt
Amtsbereich 5103651 Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen
Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
24.568,11 EUR.
3. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 612.726 EUR bei den in Beschlussziffer 2 dargestellten Positionen im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt und Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt werden überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 bei der Betriebskostenpauschale zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Förderantrag „Kita Schneewittchenweg“ wurde am 30.03.2015, zuletzt geändert mit Schreiben vom 22.07.2018 beim Regierungspräsidium, Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur mit geschätzten Kosten in Höhe von 3.011.100 EUR eingereicht. Mit Bescheid vom 13.10.2015 wurden Zuwendungen in Höhe von 612.726 EUR bewilligt. Davon 600.000 EUR für die Schaffung von 50 neuen, zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung im Rahmen des Neubaus einer 8-gruppigen Kindertageseinrichtung, Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen. 12.726 EUR wurde zweckgebunden für eine Küche zur Mittagsverpflegung der o.g. zusätzlichen Betreuungsplätze bewilligt.
Mit Schreiben vom 21.10.2020 bat die Landeshauptstadt Stuttgart das Regierungspräsidium um Aufhebung des o.g. Bewilligungsbescheides, da sich die Nutzbarkeit der Einrichtung erst aufgrund eines Wasserschadens verzögerte und es auch aufgrund des Standortes nicht einfach war, Personal zu finden. Dann meldete die katholische Kirche Bedarf an, da diese dringend ein Ausweichquartier benötigte. Somit wurde das Obergeschoß der Einrichtung bis Ende 2024 an die katholische Kirche vermietet. Inzwischen wird das Erdgeschoß wieder als städtische Einrichtung genutzt. Doch leider ist die Frist dieser Förderung abgelaufen.
Mit Datum vom 18.02.2021 erging daher vom Regierungspräsidium der Aufhebungsbescheid und die vollständige Summe des in 2016 erhaltenen Investitionszuschuss musste im Jahr 2021 zurückgezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Rückzahlung der Investitionszuwendung von insgesamt 612.726 EUR wird im Haus-haltsjahr 2021 in Höhe von 588.067,89 EUR im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233228 - Kita Möhringen, Schneewittchenweg 25; Neubau, Ausz.Gr 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte und in Höhe von 24.658,11 EUR im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.
Für die Rückzahlung der Investitionszuwendung stehen bei den oben genannten Positionen keine Mittel zur Verfügung und machen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Deckung der überplanmäßigen Mittelbewilligung erfolgt aus Wenigerauf-wendungen im Haushaltsjahr 2021 bei der Betriebskostenpauschale zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Thomas Fuhrmann Isabel Fezer
Bürgermeister Bürgermeisterin
Anlagen
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