Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
329
10a
VerhandlungDrucksache:
154/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: The Gate by Stuttgart - Zuschuss an die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.07.2020, öffentlich, Nr. 254

Ergebnis: Vorberatung

Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 278

Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 17.06.2020, GRDrs 154/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH für das Projekt "The Gate by Stuttgart" einen Zuschuss in Höhe von 373.000 EUR. Der Aufwand wird ab dem Haushaltsjahr 2020 im Teilhaushalt 200 - Stadtkämmerei, Amtsbereich 2001112 - Finanz- und Beteiligungsverwaltung, Kontengruppe 43100 Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke wie folgt gedeckt:


bis 2019 167.000 EUR (Ermächtigungsübertragung)
2020 76.000 EUR
2021 130.000 EUR


Um die Verknüpfung von Wissenschaft, Kunst und Universitäten darzustellen erachtet StR Winter (90/GRÜNE) das Geplante im Namen seiner Fraktion als gute Möglichkeit. Der Verwaltungsvorlage werde zugestimmt.

Dagegen äußert sich StR Sauer (CDU) für seine Fraktion ablehnend. Das Vorgelegte sei inhaltlich zur Gänze nicht überzeugend. So stehe das Finanzierungskonzept nur auf einem Bein, nämlich dem der LHS. Weitere Partner seien dennoch gleichberechtigt. Zudem werde nicht aufgezeigt, wie durch die derzeitige Pandemie-Krise absehbare Finanzierungslücken geschlossen werden könnten. Aktuell sei nicht der richtige Zeitpunkt, dieses Projekt fortzuführen. In Zukunft werde es bei neuen Projekten weiterhin um die Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Stadt und Kunst gehen, aber nicht mehr anhand des zur Beratung stehenden Projektes. Dieses sei einfach "zu holprig“ unterwegs gewesen.

Erinnernd an den im Rahmen des heutigen Tagesordnungspunktes 1a "Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan", heutige NNr. 318, behandelten interfraktionellen Antrag Nr. 281/2020 (Querliste lfd. Nr. 4) fährt er fort, die dort infolge der Pandemie aufgetretene Finanzierungslücke solle durch die nicht mehr benötigten Zuschussmittel für die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH geschlossen werden. Zum Antrag erhebt er, diese Zuschussmittel der GRDrs 154/2020 entsprechend umzuwidmen.

Von StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wird erklärt, seine Fraktionsgemeinschaft komme zu einem ähnlichen Ergebnis wie die CDU-Gemeinderatsfraktion. "Schweren Herzens" werde befürwortet, diese Zuschussmittel zurückzuziehen. Dass solche Vernetzungsprojekte weiterhin verfolgt würden, werde unterstützt.

Anschließend betont StR Perc (SPD), seine Fraktion habe sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht. Bedauerlicherweise sei die vorgestellte Konzeption trotz der langen Vorlaufzeit nicht so überzeugend, dass die Investition von 300.000 € als gerechtfertigt angesehen werden könne. Die SPD-Gemeinderatsfraktion hätte sich die Finanzierung eines Elements der Konzeption, nämlich der Convention, vorstellen können, um anschließend eine Förderung des zweiten Konzeptteils anzugehen. Da dies mit den Antragstellern aber so nicht machbar sei, könne auch seine Fraktion den Beschlussantrag nicht mittragen.

Angesichts der durch die Pandemie zu bewältigenden kulturellen Herausforderungen gehört das Projekt "The Gate by Stuttgart" für StR Walter (PULS) eher zu der Kategorie "nice to have". Da zudem die Konzeption nicht überzeuge, werde der Beschlussantrag von der Fraktionsgemeinschaft PULS ebenfalls abgelehnt.



In der Folge stellt BM Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Beschlussantrag der GRDrs 154/2020 bei 4 Ja- und 14 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Unter der Voraussetzung, dass die angekündigte rechtliche Prüfung zu der lfd. Nr. 4 der unter dem heutigen Tagesordnungspunkt 1a beratenen Querliste (siehe heutige VA-NNr. 118, Seite 7 zum Ergebnis kommt, dass die Zuschussmittel der GRDrs 154/2020 für die unter dieser lfd. Nr. 4 genannten Themen eingesetzt werden können, stimmt der Verwaltungsausschuss einer entsprechenden Mittelverwendung bei 1 Stimmenthaltung einmütig zu.

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