Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
559
10
Verhandlung
Drucksache:
920/2015
GZ:
StU/T
Sitzungstermin:
16.12.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-, Umgestaltung der Straße Hallschlag, Platz an der Altenburger Steige, Am Römerkastell, Bau- und Vergabebeschluss
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.12.2015, nicht öffentlich, Nr. 527
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.12.2015, öffentlich, Nr. 543
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 16.11.2015, GRDrs 920/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Umgestaltung der Straße Hallschlag sowie der angrenzenden Straßenbereiche nach den Plänen und der Kostenberechnung des Büros MAP, Kornwestheim mit einem Gesamtaufwand von 2.683.100 EUR (einschließlich 149.100 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen des Tiefbauamtes) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.534.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Projekt 7.613025
Jahr 2016 u. fr.
1.500.000 EUR
Bad Cannstatt 20 - Hallschlag
Jahr 2017
714.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen -
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt
Projekt 7.662921
Straßenerneuerung
Jahr 2016
50.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
Projekt 7.662951
Erschließung Straßenbeleuchtung
Jahr 2016
75.000 EUR
Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen
Projekt 7.662941
Jahr 2016
195.000 EUR
Erschließung, Straßenbau
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 149.100 € werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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