2. Von der aktuellen Schulraumsituation und dem künftigen Raumfehlbedarf des Hölderlin-Gymnasiums wird Kenntnis genommen.
3. Der Bedarf, das Hölderlin-Gymnasium langfristig als 3-zügiges Gymnasium zu führen, wird anerkannt.
4. Dem Raumprogramm (Anlagen 3+4) eines Erweiterungsbaus mit 1-Feld-Turnhalle mit einer Gesamtprogrammfläche von rund 2.070 m² im schulischen Bereich und einer Programmfläche von 630 m² für die Turnhalle, der Sanierung des Kopf- und des Altbaus sowie dem Abriss des bestehenden Pavillons und der Aufgabe der Außenstelle Herdweg 49 wird zugestimmt.
5. Der Weiterplanung eines Erweiterungsbaus inkl. 1-Feld Turnhalle, der Sanierung des Kopf- und des Altbaus, dem Abriss des bestehenden Pavillons sowie der Aufgabe der Außenstelle Herdweg 49 mit erwarteten Kosten in Höhe von rund 22,3 Mio. € wird zugestimmt. (Vor Abzug der Vorsteuer bzgl. der Turnhalle sind somit Mittel in Höhe von rund 22,5 Mio. € brutto bereit zu stellen.)
6. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF-Verfahrens beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VOF-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o.g. Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI durchzuführen.
7. Der Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb „Pilotprojekte Schulen planen und bauen“ der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Montag Stiftung Urbane Räume zur Entwicklung eines integrierten Schul- und Raumprogrammes als belastbare Grundlage für die weiteren Planungen („Phase 0“) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Ausrichtung des Planungsprozesses an den Leitlinien pädagogischer Architektur beauftragt (Anlage 6). Zur Unterstützung des Planungsprozesses erhalten die fünf Erstplatzierten Preise in Form von geldwerten Leistungen im Gegenwert von bis zu 100.000 €. Sofern sich die Stadt unter den fünf Erstplatzierten befindet, umfasst der Planungsprozess die in Anlage 6, Nr. 13 genannten Leistungen (Zu den Zielen der Montag-Stiftungen siehe Anlage 1, Nr. 4).
8. Die Verwaltung wird das Vorhaben zur Finanzierung im Doppelhaushalt 2016/17 anmelden. Bis zur Aufnahme des Vorhabens in den Doppelhaushalt 2016/17 werden für die Durchführung des unter Punkt 6 genannten VOF-Verfahrens sowie für die Weiterplanung der unter Punkt 5 beschriebenen Maßnahmen bis zum Projektbeschluss Planungsmittel in Höhe von rund 970.000 € benötigt, die zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet werden sollen. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Das Hölderlin-Gymnasium in Stuttgart-Nord führt im laufenden Schuljahr 2012/13 insgesamt 453 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2009-2020 wurde für den Bereich Innenstadt ein Defizit von insgesamt 7 Gymnasialzügen bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung haben sich diese Tendenzen noch erheblich verstärkt. Die im Schulentwicklungsplan 2009-2020 für das Jahr 2015 an den Innenstadtgymnasien prognostizierten Schülerzahlen liegen im Bereich der Eingangsklassen bereits heute vor. Zudem wird sich die mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium einhergehende Reduzierung der Aufnahmekapazität auf 2 reguläre Eingangsklassen unmittelbar auf das Hölderlin-Gymnasium auswirken und den künftigen Mehrbedarf an diesem Schulstandort zusätzlich erhöhen. Ein weiterer Teil des Mehrbedarfs wird schließlich auch aufgrund geplanter Aufsiedlungen und Nachverdichtungen im Stadtbezirk Stuttgart-Nord entstehen. Das Hölderlin-Gymnasium ist derzeit auf 2 Standorte und insgesamt 4 Schulgebäude verteilt. Am Hölderlin-Gymnasium herrscht derzeit ein strukturelles Raumdefizit. Die meisten Unterrichtsräume im Altbau (Kopfbau), Neubau, Pavillon und der Außenstelle Herdweg 49 entsprechen hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht mehr den aktuellsten Anforderungen. Die derzeit vorherrschende Raumsituation erschwert die Lehr- und Lernbedingungen an der Schule erheblich, der vorhandene Schulraum trägt nicht zur Stärkung der Pädagogik bei. Auch die bestehende Turnhalle entspricht nicht den aktuellsten Anforderungen und unterschreitet die laut DIN vorgegebene Mindestbreite. Das von Seiten des Hochbauamts beauftragte Architekturbüro „Drei Architekten“ hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Entwicklung zu einem 3-zügigen Gymnasium mit Ganztagsbetrieb am Standort Hölderlinstraße 28 unter Aufgabe des Pavillons und der Außenstelle Herdweg 49 geprüft. Zusätzlich zur Umstrukturierung der sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude ist eine Erweiterung mit einer Programmfläche von rd. 2.070 m² erforderlich. Aufgrund der angespannten Sportstättensituation in Stuttgart-Nord sollte am Standort Hölderlinstraße 28 zusätzlich eine neue 1-Feld-Turnhalle mit einer Programmfläche von 630 m² errichtet werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden im Unterausschuss Schulentwicklung und Schulsanierung in der Sitzung am 26. September 2012 vorgestellt. Die bauliche Weiterentwicklung des Hölderlin-Gymnasiums soll dazu genutzt werden, gemeinsam mit der Schulgemeinde in einem intensiven Beteiligungsprozess für die Schule ein passgenaues funktionales Schul- und Raumprogramm auf Basis des Modellraumprogramm des Landes zu entwickeln, das diese geänderten pädagogischen und räumlichen Konzepte für die Zukunft berücksichtigt und der Schule neue pädagogische Möglichkeiten eröffnet. Mit dem bundesweiten Wettbewerb „Pilotprojekte Schulen planen und bauen“ fördern die Montag-Stiftungen Planungsprozesse von Schul(um-)bauprojekten öffentlicher Schulträger, die sich bei der weiteren Projektplanung an den Empfehlungen des von den Stiftungen herausgegebenen Handbuchs „Schulen planen und bauen“ orientieren. Bei diesem Wettbewerb handelt es sich nicht um einen städtebaulichen Wettbewerb, vielmehr ist das Ziel die Unterstützung eines an den Leitlinien pädagogischer Architektur ausgerichteten pädagogischen Planungsprozesses zur Entwicklung eines integrierten Schul- und Raumprogramms („Phase 0“). Die Phase 0 ist somit den Leistungsphasen 1-9 HOAI vorgeschaltet und soll eine belastbare Grundlage für die weitere Planung liefern. Die fünf Erstplatzierten des Wettbewerbs erhalten im Rahmen einer intensiven externen Begleitung der Phase 0 durch die Montag-Stiftungen Preise in Form von geldwerten Leistungen im Gegenwert von bis zu 100.000 €. Die Schule würde eine Teilnahme am Wettbewerb sehr begrüßen. Auch vor dem Hintergrund der derzeit stattfindenden Überarbeitung der Modellraumprogramme es Landes erscheint eine Teilnahme am Wettbewerb sinnvoll. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss. Der Nachweis hierzu muss bis spätestens 12. April 2013 eingereicht sein. Finanzielle Auswirkungen 1. Bau- und Planungskosten Nach einer im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführten Grobkostenannahme ist mit Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 22,3 Mio. € zu rechnen. Die Gesamtbaukosten beinhalten den Neubau eines Erweiterungsbaus inkl. 1-Feld Turnhalle, die Sanierung und Umstrukturierung des Kopf- und Altbaus, den Abbruch des Pavillons sowie die erforderlichen Ausstattungs-, Interims- und Umzugskosten. Eine Betrachtung der möglichen Veräußerung der Außenstelle Herdweg 49 ist nicht enthalten. Für die Durchführung des unter Punkt 6. genannten VOF-Verfahrens sowie für die Weiterplanung der unter Punkt 5. beschriebenen Maßnahmen bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von rd. 970.000 € brutto benötigt. Die Planungsmittel sollen zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet werden. Das Bauvorhaben soll zu den neuen Investitionen zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet werden. 2. Folgeausgaben Für das Vorhaben muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Objekte ermittelten Folgelasten gerechnet werden:
Beteiligte Stellen Die Referate AK, WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet. Das Referat StU weist darauf hin, dass entsprechend Spielflächenleitplan im Teilplanungsbereich in dem sich das Hölderlin-Gymnasium befindet, eine hohe Priorität zur Schaffung zusätzlicher Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche besteht. Aufgrund der baulichen Situation war bislang eine Öffnung des Schulhofs in den unterrichtsfreien Zeiten nicht möglich. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Hölderlin-Gymnasiums sollte daher die Öffnung der verbleibenden Schulhofflächen sichergestellt werden.