Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 297/2015
Stuttgart,
06/11/2015



Bildungshaus NeckarPark
- Grundsatzbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.06.2015
08.07.2015
14.07.2015
15.07.2015
16.07.2015



Beschlußantrag:

1. Von der fortgeschriebenen schulischen Bedarfssituation in Stuttgart-Bad-Cannstatt (insbesondere Stadtteil Veielbrunnen) wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage mit der Weiterentwicklung des Bildungshauses NeckarPark, bestehend aus einer Kindertageseinrichtung mit 10 Gruppen, einer zweizügigen Ganztagesgrundschule und Räumen für das Gemeinwesen auf dem Grundstück Q10 sowie einer 1-teilbaren Turnhalle auf Teilen des Grundstücks Q16, beauftragt.

3. Die Verwaltung wird hierzu mit der weitergehenden Untersuchung und Prüfung des Vorhabens unter Berücksichtigung folgender Prämissen beauftragt:


Begründung:


I. Ausgangssituation

Bildung als Standortfaktor
Das vom Bund geförderte Modellvorhaben „Bildung als Standortfaktor für den NeckarPark“ wurde als Projekt bis Oktober 2009 durchgeführt und sah als Kern eines neu entstehenden Stadtteils die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungshauses vor, das als entscheidender Standortfaktor mit der Gestaltung und planerischen Ausrichtung der neuen Wohnbereiche verzahnt ist. Das mit rd. 130.000 € geförderte Forschungsvorhaben wurde vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung in Kooperation mit der Stuttgarter Hochschule für Technik durchgeführt. Schwerpunkt des Projekts war die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für ein gemeinsames Lernen zwischen 0-12 Jahren in einer öffentlichen Ganztagesschule und einer Tageseinrichtung für Kinder unter einem Dach in besonderer und beispielhafter Qualität und das Aufgreifen der bildungspolitischen Diskussion zum bestehenden Bildungssystem im Hinblick auf Öffnung, Inklusion und Chancengleichheit. Das Modellvorhaben mündete in einen Abschlussbereich, der im November 2009 in den gemeinderätlichen Gremien beraten wurde (GRDrs 581/2009).

Vor dem Hintergrund der neuen bildungspolitischen Möglichkeiten wurde ab 2012 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Klassen 1- 10) in Kooperation mit einer Kindertagesstätte auf dem Schulstandort NeckarPark als Weiterentwicklung des 2009 im Modellvorhaben geplanten Rahmenkonzepts (gemeinsames Lernen 0-12 Jahre) diskutiert. Dieser mögliche weitestgehende Bedarf wurde dann im Januar 2013 als Vorgabe im Planungsauftrag für eine Machbarkeitsstudie Bildungshaus NeckarPark festgelegt, um zu ersehen, ob das im Entwurf des anstehenden Bebauungsplan vorgesehene Grundstück ausreichend bemessen ist..


II. Schulische Bedarfssituation im Rahmen der Schulentwicklungsplanung

Das bestehende Stadtquartier Veielbrunnen sowie das zukünftige Quartier NeckarPark liegen derzeit im Grundschulbezirk der Martin-Luther-Schule. Die Schule startet zum Schuljahr 2015/2016 als Ganztagesgrundschule und hat ihre Kapazitätsgrenzen im Rahmen der bestehenden Vierzügigkeit erreicht. Im Zuge einer Aufsiedlung des NeckarParks ergibt sich somit ein Bedarf für einen weiteren, zweizügigen Grundschulstandort für den Veielbrunnen. Darüber hinaus ist im Rahmen dieses Bildungshauses weiterhin die Unterbringung einer Kindertagesstätte mit 10 Gruppen sowie Räumlichkeiten für das Gemeinwesen vorgesehen.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden ausgehend von den ursprünglichen Diskussionen um ein „längeres gemeinsames Lernen von 0 bis 12“ darüber hinaus die städtebaulichen Möglichkeiten für eine Gemeinschaftsschule (Klassenstufen 5-10) mit optionaler Oberstufe (Klassenstufen 11-13) untersucht. Vor dem Hintergrund der aktuellen schulischen Entwicklungen in Bad Cannstatt und den umliegenden Stadtbezirken stellt sich die Situation hinsichtlich der Notwendigkeit eines zusätzlichen weiterführenden Schulstandorts folgendermaßen dar:

Im
Stadtbezirk Bad Cannstatt stehen mit den beiden Realschulen (Brunnen- und Jahn-Realschule), der Altenburg-Gemeinschaftsschule sowie der Eichendorffschule auch nach dem Beschluss zur Aufhebung der Werkrealschule Schillerschule (GRDrs 902/2012) vier Standorte der Sekundarstufe I mit Kapazitäten für bis zu 10 Züge zur Verfügung. Im Zuge der Planungsarbeiten zu Teilneubau und Erweiterung der Eichendorffschule soll für die Eichendorffschule zudem eine Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule beantragt werden (GRDrs 100/2015.

Derzeit entscheiden sich im Stadtbezirk rund 55% der Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4 für ein Gymnasium, die weiteren rund 45% verteilen sich auf Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen. Die vorhandenen
Kapazitäten an weiterführenden Schulen sind in Bad Cannstatt (ohne Betrachtung der Gymnasien) somit auch bei einer Aufsiedlung des NeckarParks aus Sicht der Schulverwaltung ausreichend.

Da auch die umliegenden Stadtbezirke Mühlhausen, Münster und Stuttgart-Ost über freie Kapazitäten im Bereich der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien) verfügen, ist ein zusätzlicher weiterführender Schulstandort im NeckarPark auch unter Zugrundelegung eines überregionalen Einzugsbereichs nicht zu begründen.

Darüber hinaus besteht seitens der Schulverwaltung ein Interesse daran, die bereits bestehenden Schulstandorte insbesondere angesichts bereits beschlossener Investitionen an der Eichendorffschule sowie geplanter Investitionen an der Altenburgschule zu stärken.


III. Weiteres Vorgehen

Fortgeschriebener Flächenbedarf Bildungshaus NeckarPark
Durch den Verzicht auf einen weiterführenden Schulstandort im NeckarPark (Sekundarstufen I und II) und die damit verbundene Fokussierung des Bildungshauses Neckarpark auf eine zweizügige Ganztagesgrundschule, eine 10-gruppige Kindertagesstätte, Räume des Gemeinwesens und eine Turnhalle mit 1 Übungseinheit reduziert sich der Flächenbedarf folgendermaßen:

Programmfläche
(70% von NGF)
Restfläche
(30% von NGF)
NGF
2-zügige Ganztagesgrundschule
1.682 m²
720 m²
2.402 m²
10-gruppige Kindertagesstätte
1.080 m²
462 m²
1.542 m²
Räume des Gemeinwesens
300 m²
128 m²
428 m²
Turnhalle 1 Übungseinheit
672 m²
80 m²
752 m²
Summe
rd. 3.734 m²
rd. 1.390 m²
rd. 5.124 m²

Standort und bauliche Umsetzung
Parallel zum Bebauungsplanverfahren Reichenbachstraße wurde das Büro Hausmann Architekten GmbH beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für das geplante Bildungshaus im NeckarPark zu erarbeiten, um die baulichen und städtebaulichen Möglichkeiten bzw. die Realisierbarkeit auf dem vorgesehenen Grundstück Q10 (7.190 m²) hinsichtlich ihrer Machbarkeit und architektonischen Qualität zu prüfen. Die der Machbarkeitsstudie zugrundegelegte Programmfläche (Flächenbedarf Bildungshaus wie oben zzgl. Sekundarstufe I und II sowie einer Turnhalle mit 1,5 Übungseinheiten) betrug rd. 6.800 m² (ohne Freiflächen) bzw. rd. 11.350 m² NGF. Die Machbarkeitsstudie sah eine maximale 4-geschossige Bebauung mit einer Traufhöhe von 16 m vor.

Als zentrales Ergebnis der Machbarkeitsstudie war festzuhalten, dass der vorgegebene Flächenbedarf auf dem Grundstück Q10 nur nachzuweisen war, wenn die Turnhalle und Stellplatzflächen auf Teilen des benachbarten Grundstücks Q16 mit ca. 2.500 m² und ein Teil der Freiflächen auch auf den Dachflächen der Gebäude realisiert werden würde.

Legt man nun das reduzierte Programm für die Realisierung des Bildungshauses NeckarPark zugrunde, stellt sich das vorgesehene Grundstück Q10 (Grundstücksfläche 7.190 m²) nach Einschätzung der Verwaltung und der weiterhin vorgesehenen Realisierung einer Turnhalle zusammen mit der Energiezentrale auf dem östlichen Nachbargrundstück (Q16) somit als auskömmlich dar.

Der Bebauungsplanentwurf Reichenbachstraße (Ca 283/1) sieht eine Mindest-Traufhöhe von 21m im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze von Q10 als Lärmschutzmaßnahme für die nördliche Wohnbebauung des NeckarParks vor. Dies ist aus schalltechnischen Gründen für das Wohnen erforderlich und gutachterlich belegt. Diese Vorgabe lässt sich unter organisatorischen und pädagogischen Aspekten mit einer schulischen und vorschulischen Nutzung des Grundstücks aus Sicht der Verwaltung nur schwer in Einklang bringen.

Im Rahmen einer weitergehenden Untersuchung ist daher zu prüfen, welche konzeptionellen und baulichen Möglichkeiten zur Umsetzung des fortgeschriebenen Flächenbedarfs auf dem Grundstück Q10 bestehen.

Zur Einhaltung der festgesetzten Traufhöhe von 21m ist dabei auch die Konzeption einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung im südlichen Bereich des Grundstücks Q10 sowie die Vereinbarkeit einer solchen Nutzung mit den schulischen Anforderungen zu prüfen. Darüber hinaus gilt es, die baulichen Schnittstellen bei der Planung einer 1-teilbaren Turnhalle und einer Heizzentrale (GRDrs 765/2014) auf Teilen des Grundstücks Q16 zu untersuchen.


Bereits bei der Prüfung möglicher Standorte für das Bildungshaus stand wiederholt auch das Grundstück Q11 mit dem ehemaligen Zollamt als möglicher Schulstandort in der Diskussion. Zuletzt wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie das Gebäude des ehemaligen Zollamts für eine Nutzung mit 4 Kitagruppen und Belegung eines kleinen Teils des Grundstücks Q11 geprüft. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass grundsätzlich im Gebäude des ehemaligen Zollamts 4 Kitagruppen untergebracht werden könnten, wenn das Gebäude etwas erweitert werden würde. Jedoch ist fraglich, inwieweit die vorhandene Gebäudestruktur für eine entsprechende Nutzung geeignet wäre. Das Gutachten des Ingenieurbüros Zeeb Architekten von 2006 für das ehemalige Zollamt trifft Aussagen über den Bestand des Gebäudes, nicht über die Nutzungsart. Eine Nutzung für Kita-Räume muss noch untersucht werden.

Die städtebauliche Lösung für das Bildungshaus soll durch einen anschließenden Wettbewerb gefunden werden.

Finanzielle Auswirkungen

Zum Doppelhaushalt 2014/2015 waren auf Basis der Machbarkeitsstudie 0,6 Mio. € Planungsmittel für das Gesamtprojekt (Kita, Grundschule, Sekundarstufe I und II, Gemeinwesen und Turnhalle) mit einem Kostenrahmen von 50 Mio. € angemeldet worden. Auf Grund der Vielzahl an Schulbauvorhaben konnten diese Planungsmittel jedoch nicht bewilligt werden. Der zuletzt im April 2015 durch das Hochbauamt fortgeschriebene Gesamtkostenrahmen mit aktuell 65 Mio. € wird sich in Folge der veränderten schulischen Bedarfssituation und der damit einhergehenden Reduzierung des Flächenbedarfs voraussichtlich ebenfalls reduzieren. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage erneut Planungsmittel zum Doppelhaushalt 2016/2017 anmelden.


Beteiligte Stellen

Referate SJG, StU, T und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 132/2015 der Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Lageplan Bildungshaus NeckarPark




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