Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
402
6
Verhandlung
Drucksache:
512/2015
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
28.10.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Ehemaliges SSB-Depot Landhausstraße 188/1 in Stuttgart-Ost, Anmietung durch die Landeshauptstadt
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 25.09.2015, nicht öffentlich, Nr. 125
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.10.2015, öffentlich, Nr. 134
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 14.09.2015, GRDrs 512/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Stand der Planung und der Kostenermittlung für die Sanierung des ehemaligen Depot-Gebäudes Landhausstraße 188/1 (Erdgeschoss, Zwischengeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) in Stuttgart-Ost wird Kenntnis genommen.
2. Der Anmietung des sanierten ehemaligen Depot-Gebäudes von der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) für die Unterbringung städtischer und nicht städtischer Nutzungen wird zugestimmt. Die Anmietung erfolgt ab Übergabe für die Dauer von 30 Jahren.
3.1 Die Landeshauptstadt leistet eine Mietvorauszahlung in Höhe der tatsächlichen Aus- und Umbaukosten (derzeit voraussichtlich 10.090.439 €), zahlbar nach Baufortschritt.
3.2 Die Auszahlung von (derzeit) 10.090.439 € wird im Finanzhaushalt bei dem PSP-Element 7.232000.100, Sachkonto 78210000, Erwerb von Immobilien, gedeckt.
3.3 Für die weiter zu führenden Bestandsmietverhältnisse sowie für die Kapitalverzinsung des Grundstücks und die Verwaltungskosten der SSB entsteht der Stadt Stuttgart ab Juni 2018 ein monatlicher Aufwand an Grundmiete in Höhe von 20.962,97 € zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 12.450,00 €.
3.4 Der Aufwand von 400.955,64 Euro jährlich wird im Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen -, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Sachkonto 42310000 Mieten und Pachten, gedeckt.
4.1 Von den Kosten für die Einrichtung und Ausstattung der Kita mit Familienzentrum im Jahr 2018 von einmalig ca. 150.000 € und den ab Mitte 2018 anfallenden weiteren betriebs- und gebäudebezogenen Aufwendungen von jährlich ca. 598.381 € wird Kenntnis genommen.
4.2 Von den Kosten für die Einrichtung und Ausstattung der Jugendmusikschule im Jahr 2018 von einmalig ca. 160.000 € und den ab Mitte 2018 anfallenden weiteren betriebs- und gebäudebezogenen Aufwendungen von jährlich ca. 180.271 € wird Kenntnis genommen.
4.3 Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind in die Haushalte 2018 ff. aufzunehmen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
zum Seitenanfang