Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 276/2015
Stuttgart,
07/06/2015



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligung im Programmjahr 2015
Prioritätensetzung 2016 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2015
28.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:
  1. Von der Neuaufnahme des Verfahrens Vaihingen 3 -Dürrlewang- und den 4 Aufstockungen im Programmjahr 2015 sowie von den Umschichtungen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).
  2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im Programmjahr 2016 (Anlage 3) wird zugestimmt.
  3. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2017 ff. (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 300/2014 haben der Ausschuss für Umwelt und Technik am 22. Juli 2014 und der Verwaltungsausschuss am 23. Juli 2014 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2015 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr schriftlich berichtet. Für das Programmjahr 2016 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragstellung in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.

Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2015 benötigten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung der Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2020 bzw. für künftige Verfahren in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2022.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 152/2015 Bündnis90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2015
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, welche für das Programmjahr 2016 Anträge auf Neuaufnahme oder Aufstockung in ein Förderprogramm sowie Aufstockungsanträge für Umschichtungen gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren welche für die Programmjahre 2017 ff. Anträge auf Neuaufnahme oder Aufstockung in ein Förderprogramm gestellt werden sollen


Ausführliche Begründung

Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2015:

Im Programmjahr 2015 wurden folgende Anträge bewilligt:
  1. Das Verfahren Vaihingen 3 -Dürrlewang- wurde mit einem Förderrahmen von 2,0 Mio. € in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) aufgenommen. Beantragt war ein Förderrahmen von rd. 12,8 Mio. €. Der Differenzbetrag soll mittelfristig durch Aufstockungsanträge in den Folgejahren gedeckt werden.
  2. Für das Verfahren Mühlhausen 3 -Neugereut- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) in Höhe von 2,5 Mio. € beantragt und vollumfänglich bewilligt.
  3. Für das Verfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) in Höhe von 2,5 Mio. € beantragt und vollumfänglich bewilligt.
  4. Für das Verfahren Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm “Stadtumbau West“ (SUW) in Höhe von 1,2 Mio. € beantragt und vollumfänglich bewilligt.
  5. Für das Verfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt und Ortsteilzentren in Höhe von 2,0 Mio. € bewilligt. Beantragt war ein Förderrahmen in Höhe von 4,0 Mio. €. Über den Differenzbetrag soll zum Programmjahr 2016 ein weiterer Aufstockungsantrag gestellt werden (Anlage 3).

Insgesamt erhält die Landeshauptstadt Stuttgart damit weitere Bundes- und Landesfinanzhilfen aus der Städtebauförderung in Höhe von 6,12 Mio. €. Dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von 10,2 Mio. € (60 % Bundes- und Landesfinanzhilfen zzgl. 40 % städtischer Komplementäranteil).

Aus der Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen und aus Mittelrückgaben anderer Städte konnten weitere Finanzhilfen des Bundes und des Landes in Höhe von rd. 0,96 Mio. € gesichert werden; dies entspricht einem Förderrahmen von rd. 1,6 Mio. €. Darüber hinaus wurden entsprechend Anlage 2 Anträge in verschiedenen Programmen gestellt, die die Bund-Länder-Programme ergänzen. Die endgültigen Bewilligungsbescheide stehen teilweise noch aus.

Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2016

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2016 erfolgt im Herbst 2015. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann und Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 Maßnahmen und Zielsetzungen dargelegt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen.

Mit GRDrs 28/2014 wurde das Sanierungsgebiet Stuttgart 29 -Teilgebiet Stöckach- um die Villa Berg erweitert. Die Villa Berg stand bisher in privatem Eigentum und wird nun von der Stadt erworben. Sanierungsziel ist, für das Gebäude nach dessen Erwerb ein Konzept für die öffentliche Nutzung zu entwickeln und das Gebäude auf Basis dieses Konzepts umfassend zu sanieren und zu modernisieren. Diese Maßnahme ist im bisherigen Förderrahmen nicht enthalten. Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben des damaligen Staatssekretärs Rust vom 8. Januar 2015 seine grundsätzliche Unterstützung signalisiert. Ein erster Aufstockungsantrag soll daher gestellt werden. Weitere Aufstockungsanträge sollen mit Projektfortschritt gestellt werden.

Mit dem Antrag auf Aufnahme des Gebiets Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- soll ein Gebiet aufgenommen werden, das durch die Fortschreibung und Neuabgrenzung der Stadterneuerungsvorranggebiete (GRDrs 322/2012) erstmals definiert wurde. Damit würde dann auch ein Stadtbezirk in die Förderung aufgenommen werden, der bislang von der Städtebauförderung nicht profitiert hat. Die vorbereitenden Untersuchungen laufen derzeit in der Endphase (GRDrs 635/2014). Der Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen ist für Herbst 2015 vorgesehen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Gebiet unter erheblichen funktionalen und gestalterischen Mängeln wichtiger Platz- und Freiflächen sowie der zentralen Zugänge mit insgesamt fehlender Aufenthaltsqualität leidet. Die teils dicht bebauten Quartiere und die Dominanz des ruhenden Verkehrs führen zu einer Einschränkung der Wohnqualität und des Wohnumfelds. Im Blickfeld der Sanierungsmaßnahme steht aber auch die Unterstützung von privaten energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

Neben diesem Neuantrag sollen vier weitere Aufstockungsanträge und ein Umschichtungsantrag für laufende Verfahren gestellt werden. Über die Anträge wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Frühjahr 2016 endgültig entscheiden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2017 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.

Zu 3. Ausblick auf die Programmjahre 2017 ff.

Anlage 4 enthält eine Vorausschau zu den Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2017 und danach Anträge auf Aufstockung laufender Maßnahmen oder Neuanträge gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart derzeit geeigneten Programme der städtebaulichen Förderung. Grundlage ist der mit GRDrs 322/2012 beschlossene Untersuchungsbericht zur Fortschreibung und Neuabgrenzung der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG).

Für das Programmjahr 2017 ist ein Neuantrag für den Stadtteil Münster vorgesehen. Darüber hinaus gibt es Beschlüsse aus den Bezirksbeiräten Untertürkheim, Ost, Wangen und Süd für Gebiete, die einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen. Für das Gebiet Kaltental liegt zusätzlich der gemeinsame Antrag Nr. 152/2015 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion und der SPD-Gemeinderatsfraktion vor. Derzeit finden auf Ämterebene bereits verschiedene Abstimmungsgespräche statt, in denen grob vorsondiert wird, welche Maßnahmen geeignet sind und in wie weit diese im Rahmen der Stadterneuerung finanzierbar sind. In jedem Fall sind vor einer Antragstellung in einem Bund-Länder-Programm entsprechend § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. In wie weit die von früheren vorbereitenden Untersuchungen erfassten Gebiete Stuttgart 28 nördlich der Bismarckstraße, Feuerbach 7, westlicher Abschnitt, und Stuttgart 30 westlich der Gablenberger Hauptstraße als neue Sanierungsgebiete oder als Erweiterung der bisherigen Sanierungsgebiete ausgewiesen werden sollen, muss mit Blick auf die Entwicklung der bestehenden Sanierungsgebiete entschieden werden.





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x Anlage 2 zur GRDrs -2015.docAnlage 3 zu GRDrs 276-2015.docAnlage 3 zu GRDrs 276-2015.docAnlage 4 zu GRDrs 276-2015.docAnlage 4 zu GRDrs 276-2015.doc