Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0597/5
GRDrs 796/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Stellenplan 2018/2019
Stellenstreichungen
1. reguläre Stellenstreichungen
2. Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts, die Stellenstreichungen zur Folge haben




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2017
14.12.2017



Beschlußantrag:

1. Reguläre Stellenstreichungen:

1.1 Zum Stellenplan 2018 werden im Stellenplan der Verwaltung 109,8226 Stellen gestrichen und ein im Zusammenhang mit Stellenstreichungen notwendiger KW-Vermerk an 1,0 Stelle angebracht (vgl. dazu Anlage 1 – reguläre Stellenstreichungen 2018).

1.2 Zum Stellenplan 2019 werden im Stellenplan der Verwaltung 4,1633 Stellen gestrichen (vgl. dazu Anlage 2 – reguläre Stellenstreichungen 2019).


2. Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts, die Stellenstreichungen zur Folge haben:

2.1 Im Teilstellenplan des Haupt- und Personalamts werden als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 6,0 Stellen im städtischen Post- und Zustelldienst zum Stellenplan 2018 gestrichen (ausführliche Begründung siehe Anlage 4).

2.2 Im Teilstellenplan der Stadtkämmerei ist als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 0,5 Stelle im Sekretariatsbereich zu streichen (ausführliche Begründung siehe Anlage 5). Die Stelle erhält den Vermerk KW 01/2020.

2.3 Im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung werden als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 4,0 Stellen in der Verkehrsüberwachung zum Stellenplan 2018 gestrichen (ausführliche Begründung siehe Anlage 6).

2.4 Ebenfalls im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung werden als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 6,0 Stellen in der Bußgeldstelle zum Stellenplan 2018 gestrichen (ausführliche Begründung siehe Anlage 7).

2.5 Im Teilstellenplan der Branddirektion sind als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 5,0 Sozialstellen zu streichen (ausführliche Begründung siehe Anlage 8). Davon entfällt die Streichung von 1,0 Stelle auf den Stellenplan 2019. Die 4,0 weiteren Stellen erhalten einen KW-Vermerk auf Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers und dürfen nach dessen Ausscheiden nicht mehr besetzt werden.

2.6 Im Teilstellenplan des Sozialamts werden als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts 1,5 Stellen zum Stellenplan 2018 gestrichen. Die Stellen sind durch Aufgabenwegfall aufgrund der Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes entbehrlich (ausführliche Begründung siehe Anlage 9).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bei den Stellenstreichungen der Beschlussziffer 1 handelt es sich um „reguläre“ Stellenstreichungen. Es liegen entweder Beschlüsse des Gemeinderats zugrunde oder die Stellen waren befristet geschaffen worden oder die Stellen wurden vom betroffenen Fachamt gegen Schaffung einer anderen Stelle zur Streichung vorgeschlagen. Die betroffenen Stellen werden jeweils zum 01.01.2018 bzw. 2019 unbesetzt sein.

Die Stellenstreichungen der Beschlussziffer 2 enthalten die mit GRDrs 593/2017 von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge von Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts, die in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen. Die Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der GRDrs 593/2017 vom Gemeinderat nicht beschlossen, sondern zur Beratung und Beschlussfassung in die Haushaltsplanberatungen verwiesen. Eine Detailübersicht über die zur Streichung vorgesehenen Stellen bzw. über die anzubringenden KW-Vermerke im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts ist mit Anlage 3 beigefügt. Zudem wird auf die ausführlichen Begründungen in den Anlagen 4 bis 9 verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

Von der unter Beschlussziffer 1.1 vorgesehenen Streichung von 109,8226 Stellen führt, bezogen auf den Gesamthaushalt, lediglich die Streichung von 8,83 Stellen zu einer Entlastung des Haushalts in Höhe von 513.919 Euro ab dem Jahr 2018. Ab dem Jahr 2019 wird der Gesamthaushalt um weitere 298.840 Euro/Jahr entlastet (Beschlussziffer 1.2).

Die unter Beschlussziffer 2 aufgeführten Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts führen zu einer Entlastung des Haushalts um 846.490 Euro ab dem Jahr 2018, zu einer Entlastung von weiteren 59.200 Euro ab dem Jahr 2019 und mittelfristig zu weiteren 261.450 Euro/Jahr.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB, SOS und SI haben mitgezeichnet.




Fritz Kuhn

Anlagen

9

<Anlagen>



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