Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
151
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VerhandlungDrucksache:
122/2015
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 20.05.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Sanierung und Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder Borkumstraße 51 in Stuttgart-Zuffenhausen
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 17.04.2015, nicht öffentlich, Nr. 41

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.05.2015, öffentlich, Nr. 49
Ausschuss für Umwelt und Technik, vom 12.05.2015, öffentlich, Nr. 161

jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 11.03.2015, GRDrs 122/ 2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Sanierung des städtischen Gebäudes Borkumstraße 51 in Stuttgart- Zuffenhausen/Neuwirtshaus sowie der Erweiterung der dortigen Tageseinrich- tung für Kinder von 3 auf 5 Gruppen auf Grundlage der Baubeschreibung (An- lage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) von
kaestle & ocker Architekten BDA aus Stuttgart sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung des Architekten mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 4.112.000 € wird zugestimmt.

In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 220.000 € und Einrichtungskosten in Höhe von 110.000 €.

2. Der Gesamtaufwand beträgt 4.112.000 €. Hiervon sind 2.654.000 € im Finanz- haushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt beim Projekt 7.519365 Investitionskos- tenpauschale Ausbau Kita 2014/2015, Kontengruppe 7873 finanziert und wer- den für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233316 Kita Zuffenhausen, Borkumstr. 51 umgesetzt. Die restlichen 696.000 € (Baunebenkosten) sind im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt bei der Kostenstelle 51009914 - Ausbaupauschale Kitas 2014, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug in den Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Woh- nen umgesetzt.

Im Vergleich zum 5. Sachstandsbericht (GRDrs 640/2014) besteht bei den Baukosten ein Mehrbedarf in Höhe v. 762.000 €, verursacht durch Erhöhungen bei den Abbruch-/Gebäudesicherungskosten, Gestaltungskosten für Außenan- lagen und den Nebenkosten nach HOAI. Der Mehrbedarf wird aus noch freien
investiven Restmitteln der Kita-Ausbau-Programme 2010 bis 2018 (vgl. 5. Sachstandsbericht) finanziert.


3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Umbaukosten und Anmietkos- ten für die Interimsunterbringung des Kita-Betriebs an. Der Aufwand in Höhe von maximal 330.000 € ist im Ergebnishaushalt Teilhaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Sachkonto 42310000 - Mieten und Pachten, Kostenstelle 23309751 - Pau- schale Ausweichquartiere Kita, finanziert und wird für den Vollzug auf Baukos- ten (Kostenstelle 23309651,Sachkonto 42110000) und Anmietkosten (Kosten- stelle 23309600, Sachkonto 42310000) umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Herrichtung des Ausweichquartiers inner- halb des unter Beschlussantragspunkt 3 genannten Kostenrahmens bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrich- tung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

5. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI zu beauftra- gen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50% der Bau- leistungen wird zugestimmt.

6. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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