Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 710/2017
Stuttgart,
09/25/2017



Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.10.2017
26.10.2017



Beschlußantrag:

1. Von den Entwicklungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA) wird Kenntnis genommen.

2. Für die bisherige Betreuung der UMA stehen dem Jugendamt Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften zur Verfügung (71,77 dauerhafte Planstellen, 50,59 Planstellen mit KW 01/2018 und 5,0 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 400 % bis 31.12.2017).
3. Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze drei Monate lang unter 85 % liegt, werden die o.g. eingesetzten Personalressourcen entsprechend abgebaut.

4. Steigt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze über eine Zeitdauer von drei Monaten hinaus auf über 115 % an, wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang o.g. Personalressourcen aufzustocken/zusätzliches Personal zu beschäftigen bzw. bestehende Verträge zu erhöhen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.

5. Von den zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften können 64,2894 Stellen zum Stellenplan 2018 gestrichen werden. Bei 4 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 300 % muss die Befristung 31.12.2017 nicht verlängert werden.

6. Von den Streichungen werden 24,0 Stellen als „Schaffung gegen Streichung“ für eine neue stationäre Einrichtung und das Betreute Jugendwohnen (BJW) eingesetzt (vgl. nachfolgend Beschlussziffer 7).

7. Der Neuschaffung einer stationären Einrichtung in der Kupferstraße sowie der Schaffung der Personalressource für BJW für UMA wird zugestimmt.

Das Jugendamt wird ermächtigt, für diese Hilfen Personal im Umfang von

- 14,0 Stellen (1,0 S 16, 1,0 S 15, 8,0 S 12, 1,0 EG 5 und 3,0 EG 2) für die

8. Aufgrund der kostendeckenden Kalkulation der o.a. HzE-Angebote erfolgt der Platzabbau bzw. -aufbau haushaltsneutral.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Aktuelle Lage bei der Betreuung von UMA

Der Zustrom von UMA nach Stuttgart ist nach derzeitigem Stand rückläufig. 2016 betrug die Gesamtzahl der in Stuttgart neu ankommenden UMA 464 (inclusive UMA in Gemeinschaftsunterkünften). Hiervon waren bzw. sind 167 UMA in Stuttgart zu versorgen. Diese rückläufige Entwicklung ist auch 2017 deutlich erkennbar. Inwieweit sich die politische Lage verändert und sich daraus ein erneutes Ansteigen des Flüchtlingsstroms entwickeln könnte, ist derzeit nicht absehbar.

Nachfolgend dargestellt sind die in den letzten Jahren aufgenommenen und in Stuttgart zu versorgenden UMA. Diese Zahlen beinhalten auch die UMA in Gemeinschaftsunterkünften

2014
2015
2016
2017
bis 31.07.2017
Aufnahmen gesamt
258
1.052
464
136
davon in Stuttgart zu versorgen
103
364
167
19

Auf dem Hintergrund der aktuellen Lage wird mit dieser GRDrs Nachfolgendes berichtet und aufgezeigt:

Teil I Sachstand und Personalbedarfe im Zusammenhang mit den bereits zur Verfügung gestellten Stellen für UMA

Teil II Stellenschaffung für die Betreuung von UMA im Betreuten Jugendwohnen (BJW) und Neuschaffung einer stationären Einrichtung mit zwei Gruppen für UMA

Zu Teil I

Bislang stehen in der ION Ressourcen für 115 Plätze mit insgesamt 104,48 Stellen zur Verfügung. Ab 01.01.2018 werden unter Berücksichtigung der Durchschnittsbelegung von Januar bis Ende Juli 2017 (pro Tag 36 UMA) nur noch 40 Plätze für die ION benötigt.
Zur Abdeckung dieses Betreuungsbedarfs werden noch die Standorte Kernerstraße
(13 Plätze) und Am Klingenbach (27 Plätze) mit
47,6906 Stellen benötigt. Eine organisatorische Trennung von vorläufiger ION und Anschluss-ION ist nicht mehr sinnvoll und praktikabel.

Auch in den Bereichen, die nicht unmittelbar mit der ION zusammen hängen (wie z.B. die Leistungsgewährung), ist der Aufgabenumfang zurückgegangen. Hierfür werden ab 01.01.2018 nur noch 11,38 Stellen benötigt. Bislang standen 21,88 Stellen zur Verfügung.

126,36 Stellen wurden bislang insgesamt zur Verfügung gestellt.
(GRDrs 772/2011, 360/2013, 925/2014, 383/2015, 714/2015 und 650/2016)

59,0706 Stellen werden davon wie folgt für die weitere Betreuung der UMA benötigt:



Personalabbau

Von den zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften können 64,2894 Stellen zum Stellenplan 2018 gestrichen werden. Bei 4 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 300 % muss die Befristung 31.12.2017 nicht verlängert werden. Rund 65 % dieser Stellen/Ermächtigungen sind bereits unbesetzt.

Von den Streichungen sollen 24,0 Stellen als „Schaffung gegen Streichung“ für eine neue stationäre Einrichtung und das Betreute Jugendwohnen (BJW) eingesetzt werden (vgl. Beschlussziffer 7).

Unter der Voraussetzung der Schaffung dieser 24,0 Stellen werden bis zum Jahresende 2017 alle abzubauenden Stellen/Ermächtigungen unbesetzt sein und können haushaltswirksam gestrichen werden.

Zu Teil II

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart verantwortet mit den Organisationseinheiten der Abteilung Erziehungshilfen verschiedene wichtige kommunale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Anzahl der UMA, die in Stuttgart verbleiben und die Hilfe zur Erziehung benötigen, hat sich in Stuttgart seit 2014 enorm erhöht. Dies hat auch Folgen für die Anschlussbetreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im HzE-Setting.

Je nach Grad der Selbständigkeit des/der Jugendlichen bzw. je nach benötigtem Hilfesetting ist der Bedarf sowohl an stationären Plätzen als auch an Plätzen im betreuten Jugendwohnen gestiegen.

Zur Deckung dieses HzE-Bedarfes für UMA ist es erforderlich eine stationäre Einrichtung in der Kupferstr. 29 einzurichten (zwei Gruppen mit insgesamt 14 Plätzen) sowie das BJW-Angebot ausbauen. Hierfür sind folgende Personalressourcen erforderlich:

- 14,0 Stellen für die stationäre Einrichtung
- 8,0 Stellen für BJW und
- 1,00 Stelle für Sachgebietsleitung
- 1,00 Stelle für Sekretariat.




Finanzielle Auswirkungen


Veränderungen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt
(+ Entlastung / - Belastung)
2018
2019
Inobhutnahme (Abbau von 75 Plätzen) (Teil I. 1. Ausf.Begründung)
- Wenigerertrag Benutzungsgebühren
-5.006.000
-5.006.000
- Wenigeraufwand Personal ION-Einr. (Streichung 56,7894 St.)
+3.533.500
+3.533.500
- Wenigeraufwand Sachmittel (Honorare, Wachdienste, Ernährung, Reinigung etc.)
+635.000
+635.000
Saldo ION
-837.500
-837.500
HzE stationär/ambulant (Teil II ausf. Begründung)
- Mehrertrag Benutzungsgebühren
+1.903.000
+1.903.000
- Mehraufwand Personal 24 Stellen (Kupferstr.29 und BJW-Stellen)
-1.406.900
-1.406.900
- Mehraufwand Sachmittel (Ernährung, Reinigung, Taschengelder etc.)
-358.300
-358.300
Saldo HzE/BJW
+137.800
+137.800
Weitere Bereiche (Leistungsgewährung, Amtsvormundschaft etc.- Teil I.2 ausführliche Begründung)
- Wenigeraufwand Personal (Streichung 10,5 Stellen)
+700.000
+700.000
Gesamtsaldo
+300
+300


Der Platzabbau bzw. -aufbau ist somit haushaltsneutral.






Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-3-



Ausführliche Begründung


Teil I Sachstand und Personalbedarfe im Zusammenhang mit den bereits zur
Verfügung gestellten Stellen für UMA



Aktuelle Lage bei der Betreuung von UMA

Der Zustrom von UMA nach Stuttgart ist nach derzeitigem Stand rückläufig. 2016 betrug die Gesamtzahl der in Stuttgart neu ankommenden UMA 464 (inclusive UMA in Gemeinschaftsunterkünften). Hiervon waren bzw. sind 167 UMA in Stuttgart zu versorgen. Diese rückläufige Entwicklung ist auch 2017 deutlich erkennbar. Inwieweit sich die politische Lage verändert und sich daraus ein erneutes Ansteigen des Flüchtlingsstroms entwickeln könnte, ist derzeit nicht absehbar.

Nachfolgend dargestellt sind die in den letzten Jahren aufgenommenen und in Stuttgart zu versorgenden UMA. Diese Zahlen beinhalten auch die UMA in Gemeinschaftsunterkünften:


2014
2015
2016
2017
bis 31.07.2017
Aufnahmen gesamt
258
1.052
464
136
davon in Stuttgart zu versorgen
103
364
167
19


1. Sachstand im Bereich Inobhutnahme (ION)

a) Ausgangslage Herbst 2016

Für die ION wurden insgesamt 115 Plätze für UMA eingerichtet und mit den erforderlichen Personalressourcen (siehe Anlage 2) ausgestattet:


Organigramm ION-Bereich (vgl. auch GRDrs 650/2016)

Bereichsleitung
Aufgabenbereich ION* Kernerstr.
Vorläufige ION UMA
+ Reguläre ION
Sachgebietsleitung 1
(0,65 Stelle)
-Eduard-Pfeiffer-Gruppe
(reguläre ad-hoc ION)
(11 Plätze)

-Vorläufige ION-UMA
(6 Plätze)

Sachgebietsleitung 2
(0,65 Stelle)
- Jugendschutzgruppe
(reguläre ad-hoc ION)
(10 Plätze)

-Vorläufige ION UMA
(7 Plätze)

Insg.: 13 Plätze vorläufige ION
+
21 Plätze reguläre ad-hoc ION
Aufgabenbereich Vorläufige ION UMA
(im Bürgerhospital)

Sachgebietsleitung 3
(1,0 Stelle)
-2 Gruppen je 15 Plätze
(+ 10 Plätze als Pufferplätze ohne Personalressourcen)











insgesamt: 30 Plätze
Aufgabenbereich Anschluss-ION UMA


Sachgebietsleitung 4
(1,0 Stelle)


Kupferstr. 29
(24 Plätze, 3 Gruppen)

Am Klingenbach
(36 Plätze, 3 Gruppen)

Robert-Koch-Str. 21
(12 Plätze, 1 Gruppe)




insgesamt: 72 Plätze


b) Derzeitiger Sachstand und weitere Planungen in der ION

Um den rückläufigen Zahlen Rechnung zur tragen, wurden bereits Anfang des Jahres 2017 die Plätze in der ION für UMA auf 83 Plätze reduziert. Am Standort Kupferstr. 29 wurde um 8 Plätze auf 16 Plätze und am Standort Am Klingenbach um 12 auf 24 Plätze reduziert, der Standort Robert-Koch-Str. 21 mit 12 Plätzen wurde geschlossen.

Die durchschnittliche Belegung in der ION im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017 betrug 36 UMA/Tag. Auf dieser Grundlage erfolgte eine weitere Reduzierung um 16 Plätze am Standort Kupferstr. 29 auf insgesamt 67 Plätze. Seit Mai 2017 wird der Standort Kupferstr. 29 gar nicht mehr für die ION-UMA genutzt. Ab Anfang 2018 soll dieser Standort nach erfolgtem Umbau als HzE-Einrichtung mit 2 Wohngruppen überwiegend für UMA genutzt werden. Nähere Ausführungen hierzu können dem Teil II dieser Gemeinderatsdrucksache entnommen werden.

Darüber hinaus soll im Herbst 2017 bis Ende 2017eine weitere Reduzierung in der ION auf insgesamt 40 Plätze erfolgen. Im Zuge dieses Rückbaus sollen ab 01.01.2018 die vorhandenen Standorte Kernerstr. mit 13 Plätzen und Am Klingenbach mit 27 Plätzen weiterhin genutzt werden. Der Standort Tunzhoferstr. wird bis Anfang 2018 ganz aufgegeben.

Unter Berücksichtigung der rückläufigen Fallzahlen und des aktuellen Bedarfs in der ION ist eine organisatorische/räumliche Trennung des Aufgabenbereichs ION in Vorläufige-ION und in Anschluss-ION nicht mehr sinnvoll und soll deshalb aufgegeben werden. Die reguläre Stellenausstattung mit 0,83 Stellen in S15/je UMA-Platz für den Aufgabenbereich der ION bleibt unverändert.

Im Zuge dieser Veränderung soll der Standort Am Klingenbach weiterhin mit eigenem Personal für Reinigung und Hauswirtschaft ausgestattet werden. In der Inobhutnahmeeinrichtung Kernerstr. haben wir sehr gute Erfahrungen mit eigenem Personal für Reinigung und Hauswirtschaft gemacht. Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass der Einsatz von eigenem hauswirtschaftlichem Personal gegenüber Fremdfirmen nicht teurer, dafür aber effektiver und flexibler ist. Der erforderliche Stellenbedarf beträgt 8,2406 Stellen (siehe auch Anlage 2). Darüber hinaus werden für beide Standorte weiterhin jeweils 1,0 Stelle für die Sachgebietsleitung sowie jeweils 1,0 Stelle für das Sekretariat benötigt.

Bereits seit Ende 2016 werden freiwerdende Stellen im Bereich ION-UMA nicht mehr besetzt. Ferner werden Beschäftigte aus diesem Bereich - soweit möglich - auf andere geeignete frei werdende Stellen im Bereich des Jugendamtes umgesetzt bzw. für gestiegene HzE-Bedarfe für UMA anstelle von Honorarkräften eingesetzt.

c) Organigramm ION-Bereich ab 01.01.2018


Bereichsleitung
Sachgebiet ION Kernerstr.


Sachgebietsleitung 1
(1,0 Stelle)
Sekretariat (1,0 Stelle)

Eduard-Pfeiffer-Gruppe
(reguläre ION)
(11 Plätze)

ION-UMA
(6 Plätze)


Jugendschutzgruppe
(reguläre ION)
(10 Plätze)

ION-UMA
(7 Plätze)

insgesamt: 13 Plätze ION-UMA+ 21 Plätze reguläre ION
Sachgebiet ION-UMA
Am Klingenbach

Sachgebietsleitung 2
(1,0 Stelle)
Sekretariat (1,0 Stelle)

ION-UMA
(27 Plätze)












insgesamt: 27 Plätze





















d) Kostenkalkulation ION-UMA
Die ION-Plätze für UMA verursachen jährlich folgende Aufwendungen:

Über Entgelte (Pflegesätze) finanzierte Bedarfe
Bereich
Tätigkeit/Bedarf
Umfang des (Personal-) Bedarfs
Eingrup-pierung
jährliche Personalkosten
ION- UMA 40 Plätze

Kernerstr (13 Plätze)/
Am Klingenbach
(27 Plätze)
Pädagogisches Personal
33,2
S 15
2.187.880,00 €
Sachgebietsleitung Kernerstr.
1
S 17
74.900,00 €
Sachgebietsleitung Am Klingenbach
1
S 17
74.900,00 €
Sekretariat
2
EG 5
89.600,00 €
HW Kernerstr.
3,1806
EG 2Ü
130.723,00 €
HW-Leitung Am Klingenbach
1
EG 7
54.700,00 €
HW Am Klingenbach
4,06
EG 2Ü
166.866,00 €
51-00-6
Sachbearbeitung HLU Abrechnung + Wohnraummanagement
1,5
A 11
132.450,00 €
51-00-14
Sachbearbeitung Rechnungsstellung ION+BJW für 51-00-6
0,75
EG 8
38.475,00 €
Zwischensumme ION
47,6906
2.950.494,00 €
Sachkosten
2 Wachdienste (Kernerstr. + Am Klingenbach)
24 Std./Tag
15.000 € pro Wachdienst im Monat
360.000,00 €
Sachkosten
pro UMA/Tag (6 € Essen, 2 € Hygiene, 2 € Taschengeld, 2 € sonst. Aufwendungen)
36 UMA
12 € pro Tag
157.680,00 €
Interne Miet- und Nebenkosten Am Klingenbach
jährlich
181.908,00 €
Zwischensumme Sach-/
Nebenkosten
699.588,00 €
Gesamkosten jährlich
3.650.082,00 €

Die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 3.615.894 € können bei einer Auslastung der ION von 86,9% (34,76 UMA pro Tag) durch die entsprechenden Erträge aus Kostenerstattungen des Landes gedeckt werden.


2. Sachstand bei den Stellenbedarfen, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Betreuung der UMA in der ION stehen

Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA ist eine Pflichtaufgabe der Jugendämter (§ 42 a SGB VIII-Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise). Sozialpolitisch und im Sinne einer gelingenden Integration ist es unabdingbar, dass sich die Jugendämter dieser Aufgabe stellen und alles daran setzen, diese gesetzeskonform und menschenwürdig umzusetzen.

Die sich unmittelbar aus der Betreuung der UMA in der ION ergebenden Sach- und Personalkosten lassen sich kostendeckend über das Land finanzieren. Nicht so ist es mit den Kosten und Stellen in Bereichen, die außerhalb der Betreuung der UMA in der ION liegen, aber auch in direktem Bezug mit den zu betreuenden UMA stehen.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Bereiche:

Sonderdienststelle für unbegleitete minderjährige Ausländer (51-FJ-2UMA)

Pflegekinderdienst § 33 SGB VIII (51-00-61)

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. Würde der Pflegekinderdienst nicht Familien für die verhältnismäßig kostengünstige Betreuung von UMA gewinnen, stünde diese integrativ sehr gute Möglichkeit für UMA nicht zur Verfügung. Auch die UMA in Verwandtenpflege könnten nicht intensiv begleitet werden, gäbe es keine zusätzlichen Ressourcen beim Pflegekinderdienst.

Die Unterbringung von UMA in Pflegefamilien hat sich von 2015 bis 31. Juli 2017 wie folgt entwickelt:

2015
2016
2017
bis 31.07.2017
UMA in Verwandtenpflege
6
40
30
UMA in Gastfamilien
11
21
21
Gesamt
17
61
51

2017 konnten bis Ende Juli ca. 25 Pflegefamilien für UMA gewonnen und begleitet werden, einige haben wieder aufgehört, neue Familien werden gewonnen. Laufend betreut der Pflegekinderdienst ca. 17 Pflegeverhältnisse von UMA. Hinzu kommt die große Anzahl von ca. 40 laufenden Verwandtenpflegen, die durch den Pflegekinderdienst nach den gleichen fachlichen Standards betreut und begleitet werden wie die Vollzeitpflege. Die zunehmende Zahl von Verwandtenpflege ist auch eine Folge von mehr Flüchtlingsfamilien in Deutschland, die verwandte UMA bei sich aufnehmen. Hierzu bedarf es i.d.R. keiner besonderen Werbung, sehr wohl aber einer intensiven Betreuung und Beratung, weil diese Familien häufig selbst noch einen hohen Unterstützungs- und Beratungsbedarf haben.

Im Hinblick auf eine gelingende Integration auch unter Berücksichtigung des finanziellen Aspekts stellt die Pflegefamilie in der Regel das beste und günstigste Hilfesetting dar. Hierzu ist ein Betreuungsschlüssel von max. 10 UMA pro Vollkraft im Pflegekinderdienst notwendig. Unser Ziel ist es, weitere Pflegefamilien zu gewinnen und eine längerfristige gute Begleitung und Betreuung der Pflegeverhältnisse zu gewährleisten. Dabei ist es notwendig von den 3,0 geschaffenen Stellen auch über 2017 hinaus mindestens 1,5 Stellen zu erhalten. Ohne diese Personalressource muss der Pflegekinderdienst diese Arbeit wieder einstellen bzw. kann die Betreuung und Begleitung der Verwandtenpflege gar nicht mehr gewährleisten.

Ferner muss davon ausgegangen werden, dass in den verschiedenen Flüchtlingsunterkünften noch eine große Zahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländer bei Verwandten lebt. Für diese besteht aufgrund der räumlichen Situation in diesen Unterkünften keine Eignung für ein Pflegeverhältnis im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Sobald sich die räumliche Situation dieser Familien verändert, kann eine Hilfe installiert werden und damit ein Pflegeverhältnis mit den oben beschriebenen Aufgaben entstehen.

Amtsvormundschaften § 55 SGB VIII) (51-00-22)

Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass für UMA anstelle der Eltern über einen Amtsvormund/Amtspfleger eine umfassende rechtliche und persönliche Verantwortung und die Aufgabe der parteilichen Interessenwahrnehmung wahrgenommen werden. Ein vollzeitbeschäftigter Beamter oder Angestellter, der nur mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, soll höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen. Diese Fallzahl gilt auch für die Übernahme von Vormundschaften für UMA.

Die Aufgaben im Bereich der Vormundschaften im Kontext UMA sind rückläufig. Anfang 2018 sind nach derzeitigem Stand noch 119 UMA in Amtsvormundschaft beim Jugendamt. Zur Abdeckung dieses Bedarfs werden weiterhin 2,38 Stellen bei einem Stellenschlüssel von 1:50 benötigt. Bereits ab Sommer 2017 wird aus diesem Grund eine frei werdende Stelle nicht mehr besetzt und kann abgebaut werden. Der weitere mögliche Stellenabbau findet voraussichtlich bis Anfang 2020 statt.
Das Fallzahlenkontingent der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V. (120 Vormundschaften im Jahr) ist voll ausgeschöpft. Neue Amtsvormundschaften für UMA werden – soweit möglich – dorthin abgegeben.

Die zum Stellenplan 2012 bereits im Kontext mit UMA geschaffene 0,5 Stelle/A8 wird dauerhaft für die Suche, Prüfung, Überwachung und Beratung von Vormündern benötigt.

Personalsachbearbeitung (51-00-11/51-00-13)

Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/2019 wird festgelegt, wie die Personalausstattung im Personalbereich (Verwaltung und Gewinnung) sein soll. Dabei ist die geschaffene 0,5 Stelle/A11 (GRDrs 714/2015) einbezogen. Diese Stelle wird weiterhin unbefristet benötigt.

Einnahmecontrolling (51-00-81)

Im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschwerpunkte der Dienststelle Entgeltfinanzierung waren die speziell auf die UMA bezogenen Aufgaben, wie das Ausgaben- und Einnahmecontrolling, die Qualitätssicherung im Rahmen des SGB VIII und die Vereinbarungen über Leistungen und Entgelte für Jugendhilfeleistungen bisher eingebunden in die regulären Abläufe und Auswertungen im System der Erziehungshilfen. Analog zu den Nicht-UMA-Fällen erfolgte bei den UMA-Fällen bislang die Aufbereitung und Rückkoppelung der Ergebnisse an die Steuerungsebenen im Jugendamt bis hin zur Aufbereitung für die 10 Steuerungsbereiche für die Ausgaben pro Tertial, für die Einnahmen jährlich.

Aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen im Jahr 2015 und der Implementierung der Dienststelle 51-FJ-2UMA haben sich in der Dienststelle Entgeltfinanzierung die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung der UMA-Fälle vervielfacht und werden weiter ansteigen.

Zunächst war die Einrichtung einer eigenständigen UMA-Datenbank („Budgetdatenbank“) zur Fall- / Leistungs- und Kostenerfassung für die neue Dienststelle im Mai 2015 (analog zu den Datenbanken der 10 Bereiche) erforderlich. Diese Datenbank ist laufend durch die Dienststelle Entgeltfinanzierung zu pflegen und auszuwerten. Zudem ist ein speziell auf die UMA abgestimmtes Ausgaben- wie auch Einnahmecontrolling notwendig. Derzeit werden die Einnahmen und Sollstellungen je Einzelfall regelmäßig ausgewertet und den entsprechenden Ausgaben gegenübergestellt. Die Ergebnisse werden der wirtschaftlichen Jugendhilfe in den 10 dezentralen Beratungszentren sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Sozialdienst UMA zur Verfügung gestellt. Ziel ist v.a. die kontinuierliche Kontrolle, in welchen Fällen Kostenerstattungen noch nicht geltend gemacht worden sind, welche Einnahmen eingegangen sind und ob Verjährungsfristen zu beachten sind.

Damit Kostenerstattungsansprüche für Leistungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe bei den UMA geltend gemacht werden können, erstellt die Dienststelle Entgeltfinanzierung für die wirtschaftliche Jugendhilfe die entsprechenden Leistungs- bzw.
Kostenaufstellungen. Die Stuttgarter Finanzierungsvereinbarung mit den sozialräumlich tätigen Trägern in Stuttgart bildet dafür die Grundlage.

Die Ergebnisse zu den Fallzahlen und Kosten von HzE-Leistungen für UMA wurden für das Jahr 2016 erstmals für den IKO-Netz Vergleichsring der Großstadtjugendämter aufbereitet und werden im Herbst 2017 im Bericht 2016 veröffentlicht.

Zudem ist die Dienststelle Entgeltfinanzierung derzeit mit der Sonderaufgabe der Überwachung des Mittelabflusses aus dem vom Regierungspräsidium im Dezember letzten Jahres gewährten Vorschusses in Höhe von10 Millionen € für Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Land betraut. In diesem Zusammenhang wurden u.a. Falllisten erstellt, um zu ersehen, welche Kostenerstattungsansprüche in welcher zeitlichen Reihenfolge abzuarbeiten sind.

Die Gewährleistung von einheitlichem Verwaltungshandeln, d.h. die Qualitätssicherung der wirtschaftlichen Jugendhilfe unterstützt die Dienststelle Entgeltfinanzierung im Hinblick auf die UMA durch die Bearbeitung aller betriebs- und finanzwirtschaftlicher Anfragen aus den Bereichen und der Dienststelle 51-FJ-2UMF und die Erstellung/ Anpassung von entsprechenden Expertisen zur Leistungsgewährung und -abrechnung von ambulanten und stationären Leistungen für UMA.

Zum Aufgabenportfolio der Dienststelle Entgeltfinanzierung gehören abschließend die Verhandlungen und der Abschluss von Vereinbarungen über die Leistungen und Entgelte der einzelnen UMA-Angebote mit den Leistungserbringern.

Den Finanzierungs- und Controllingaufgaben bezogen auf die UMA, kommt eine immer bedeutendere Rolle zu. Das Aufgabenspektrum der Dienststelle im Bereich UMA weitet sich durch regelmäßige und unvorhersehbare Auswertungen weiter aus, es muss angepasst und weiterentwickelt werden. In allen vorstehend ausgeführten Arbeitsbereichen der Dienststelle Entgeltfinanzierung sind die Fallzahlensteigerungen erheblich spürbar und führen zu deutlich höherem Arbeitsaufkommen. Diese Aufgaben können ohne die zur Verfügung gestellte 0,5 Stelle/EG 12 nicht geleistet werden.

Die vorstehend unter Teil I Ziff. 2 dargestellten Personalbedarfe sind im Haushalt 2018/2019 veranschlagt jedoch nicht über Pflegesätze refinanziert:
Bereich
Tätigkeit/Bedarf
Umfang des (Personal-) Bedarfs
Eingrup-pierung
jährliche Personal-kosten
51-FJ-2UMA
Sachgebietsleitung
1
A 12
98.700 €
Sozialarbeiter/-in
1
S 15
65.900 €
Sachbearbeitung WJH
3
A 11
264.900 €
Sekretariat
1
EG 5
44.800 €
51-00-61
Sachbearbeitung Pflegekinderdienst
1,5
S 14
102.000 €
51-00-22
Sachbearbeitung Amtsvormundschaften
2,38
A 11
210.154 €
Sachbearbeitung Vorschläge und Überprüfung private AV
0,5
A 8
33.750 €
51-00-11/-13
Personalsachbearbeitung
0,5
A 11
44.150 €
51-00-81
Sachbearbeitung Einnahmecontrolling
0,5
EG 12
40.100 €
Gesamtkosten jährlich
904.454 €




3. Stellenbedarfe, KW-Vermerke und Stellenstreichungen

126,36 Stellen wurden bislang insgesamt zur Verfügung gestellt.
(GRDrs 772/2011, 360/2013, 925/2014, 383/2015, 714/2015 und 650/2016)

59,0706 Stellen werden davon wie folgt für die weitere Betreuung der UMA benötigt:

Stellenstreichungen

- 64,2894 Stellen können zum Stellenplan 2018 gestrichen werden
Teil II Stellenschaffung für die Betreuung von UMA im Betreuten Jugendwohnen (BJW) und Neuschaffung einer stationären Einrichtung mit zwei Gruppen für UMA


1. Überleitung von Jugendlichen aus der Inobhutnahme (ION) in Anschluss-systeme

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart verantwortet mit den Organisationseinheiten der Abteilung Erziehungshilfen verschiedene wichtige kommunale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

2014/2015 hat sich die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Stuttgart enorm gesteigert (vgl. GRDrs 650/2016). Dies hat auch Folgen für die Anschlussbetreuung der minderjährigen Ausländer im HzE-Setting, die in Stuttgart verblieben sind und weiterhin verbleiben.

Die Jugendlichen haben einen Anspruch gem. § 27 ff SGB VIII auf Hilfe zur Erziehung. Aufgrund der hohen Anzahl, der in Stuttgart verbliebenen UMA müssen diese weiterhin in Anschlusssysteme übergeleitet und betreut werden. Dies können sowohl stationäre als auch ambulante Hilfeangebote sein. Je nach Grad der Selbständigkeit des Jugendlichen bzw. je nach benötigtem Hilfesetting ist der Bedarf sowohl an stationären Plätzen als auch an Plätzen im betreuten Jugendwohnen gestiegen.

Geplant ist daher, für die UMA eine stationäre Einrichtung in der Kupferstr. 29 einzurichten, in der auch jüngere UMA betreut werden können.

Aufgrund der Fluchterfahrung und dem hohen Grad der Selbständigkeit und einer damit einhergehenden möglicherweise Traumatisierung ist es jedoch für viele UMA nicht möglich und notwendig, in einer Wohngruppe zu leben. Sie müssen daher im BJW-Setting (Einzelwohnen bzw. kleine Wohneinheiten) untergebracht werden.


2. Neuschaffung einer stationären Einrichtung mit zwei Gruppen für minderjährige Flüchtlinge der Abt. Erziehungshilfen in der Kupferstr. 29 in S-Vaihingen

Die dramatische Flüchtlingssituation 2015 und 2016 hat zur Folge, dass viele der zu dieser Zeit in der Inobhutnahme untergebrachten Jugendlichen weiterhin im Hilfesetting der Abteilung Erziehungshilfen verbleiben und aufgrund der §§ 34ff in einer stationären Einrichtung unterstützt werden müssen.

Die Auslastung in den stationären Wohngruppen der Abt. Erziehungshilfen beträgt seit Jahren über 100%. Daher ist es oftmals notwendig, Stuttgarter Kinder und Jugendliche außerhalb unterzubringen, da in den Einrichtungen des Trägers Jugendamt keine Ressourcen mehr vorhanden sind.

Es ist daher geplant, die bisher als Anschluss-Inobhutnahmeeinrichtung geführte Kupferstr. 29 als stationäre Einrichtung mit insgesamt 2 Gruppen mit je 7 Plätzen zu führen.

Aufgrund des Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII für Baden Württemberg (Stand Okt. 2016) ist eine Personalausstattung von 4,3 VK pro Gruppe notwendig. Zusätzlich werden in den stationären Einrichtungen noch Praktikanten eingesetzt.

Allerdings beinhaltet diese Personalberechnung eine Betreuungslücke am Vormittag von 3,5 Stunden an 185 Schultagen. Da es bei der Betreuung von UMF jedoch keinerlei Betreuungslücken gibt, muss das Personal entsprechend aufgestockt werden.

Die Mitarbeiter/-innen arbeiten nach „Opt-out-Modell“. Aufgrund der Tatsache, dass in der Kupferstr. grundsätzlich jugendliche Flüchtlinge untergebracht werden, die sich in anderen Einrichtungen nicht einfügen konnten oder dort nicht tragbar sind, können hier keine Praktikanten werden mit 0,5 VK angerechnet eingesetzt werden.

Wir haben uns deshalb entschieden, den pädagogischen Personalschlüssel auf 5,0 Stellen (einschl. Leitung) pro Gruppe festzusetzen und gehen davon aus, dass aufgrund dieser um 0,2 Stellen höheren Personalausstattung auf Dauer auf einen Wachdienst verzichtet werden kann.

Der Aufwand für den Betrieb einer stationären Einrichtung mit 2 Wohngruppen wird wie folgt kalkuliert:

Personal
Entgelt-gruppe
Jahresarbeits-kosten pro MA
Summe
    Einrichtungsleitung
1 x S 16
66.100 €
66.100 €
    stellv. Einrichtungsleitung
1 x S 15
65.900 €
65.900 €
    soz.päd. Mitarbeiter/-innen
8 x S 12
57.400 €
459.200 €
    Koch/Köchin
1 x EG 5
49.700 €
49.700 €
    Haus- und Küchenhilfe
3 x EG 2
39.700 €
119.100 €
    Summe
760.000 €
    Sachkosten für Beköstigung, Wäsche, Taschen-

    und Kleidergeld (ca. 12 €/Tag/Jugendlicher)

58.300 €
    Miete (monatl. 3.831,72 €)
46.000 €
    Nebenkosten (monatl. 6.745 €)
81.000 €
    Summe
945.300 €

Der Entgeltsatz pro Platz/Tag für Wohngruppen beträgt derzeit 183,64 €, so dass bei einer Auslastung von 95 % mit Gesamteinnahmen in Höhe von 891.000 € zu rechnen ist.

Bisher wurde die Kupferstr. mit 28 Plätzen als Inobhutnahmeeinrichtung geführt. Durch die zukünftige Nutzung als HzE-Einrichtung mit insgesamt 14 Plätzen verringern sich auch die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll…) entsprechend, so dass mit einer Kostendeckung gerechnet werden kann.

3. Trägerwohnungen für Jugendliche im betreuten Jugendwohnen (BJW)

In den letzten Jahren hat sich die Betreuung von älteren Jugendlichen – insbesondere auch UMA – dahingehend geändert, vermehrt das Angebot des betreuten Jugendwohnens in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund des 2015 gestiegenen Bedarfs mussten weitere Wohnungen angemietet werden, so dass derzeit 26 Wohnungen vom städt. Träger zur Verfügung gestellt werden. Je nach Größe und Zuschnitt der Wohnungen können diese einzeln oder mit bis zu 3 Jugendlichen belegt werden. Bei einer Mehrfachbelegung ist grundsätzlich. darauf zu achten, dass der ethnische und religiöse Hintergrund der Jugendlichen nicht zu sehr differiert.

Ende 2015 wurde mit Hilfe eines Zeitungsartikels eine Werbeaktion für die private Unterbringung von UMA gestartet. Die Resonanz hierauf war so groß, dass uns zusätzliche Zimmer und Untermietverhältnisse für UMA angeboten wurden. Diese Jugendlichen müssen aber auch pädagogisch im Rahmen vom betreuten Jugendwohnen unterstützt werden.

4. Entwicklung der Fallzahlen im BJW

Die Jugendlichen im BJW wurden bis 2014/2015 sowohl durch ambulante Mitarbeiter/-innen als auch durch Honorarkräfte betreut. Durch den starken Zugang im BJW sind zwischenzeitlich die Fallzahlen um ca. 114 % gestiegen, so dass die Betreuung der Jugendlichen verstärkt durch Honorarmitarbeiter wahrgenommen werden muss.






















Die Grafik zeigt die Fallzahlen aller jungen Menschen im BJW. Es wird deutlich, dass die Steigerung der Fallzahlen im betreuten Jugendwohnen in direktem Zusammenhang mit dem Zuzug von UMA steht.

Während die Anzahl der betreuten „Nicht-UMA“ vergleichsweise stagniert, ist klar ersichtlich, dass die UMA in den Anschlusshilfen, vornehmlich im BJW vermehrt Betreuung und Unterstützung durch pädagogisches Personal benötigen.





















Insgesamt haben wir von 2014 bis 2016 eine Fallzahlsteigerung von 50 Jugendlichen, die im Rahmen des BJW betreut wurden; davon alleine 46 UMA.

Auswertungen des 1. Quartals 2017 haben ergeben, dass auch 2017 mit einer deutlichen Steigerung der UMA-Betreuung gerechnet werden muss.

5. Betriebserlaubnis durch KVJS (Landesjugendamt)

Für alle Wohnungen, in denen mehrere Jugendliche betreut werden, ist aufgrund des
§ 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes notwendig. Diese wird unter der Voraussetzung erteilt, dass ein Personalschlüssel von 1:4 angewendet wird.

Dies bedeutet, dass für die Betreuung der Jugendlichen in Wohnungen eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt nur erteilt wird, wenn das hierfür notwendige Personal zur Verfügung steht.

Derzeit haben wir für folgende Wohnungen eine Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt:
    Ø

    Furtwängler Str. 13

    Wohnung rechts
3 Plätze
    Wohnung links
4 Plätze
    Ø Lothringer Str. 13
    Wohnung
6 Plätze
    Ø Eierstr. 148
    Wohnung
4 Plätze
    Ø Katharinenstr. 10
    Wohnung
4 Plätze
21 Plätze
Aufgrund der Vorgaben des Landesjugendamt (Personalschlüssel 1:4) bedeutet dies einen zusätzlichen Personalbedarf von 5,25 VK alleine für die bereits vom Landesjugendamt genehmigten Betreuungen.

Für die Betreuung der Jugendlichen in den Wohnungen Lothringer Str. 13, Eier- und Katharinenstr. werden bereits interimsweise 3,75 Stellen/Beschäftigte, die in der ION nicht mehr benötigt werden, eingesetzt.

Die Jugendlichen in den übrigen Wohnungen/Zimmern oder Untermietverhältnisse werden überwiegend durch Honorarkräfte betreut. Vor allem für die Furtwängler Str. können wir derzeit kein pädagogisches Personal zur Verfügung stellen, wie dies vom Landesjugendamt gefordert wird.

Derzeit werden von der Abt. Erziehungshilfen insgesamt 57 UMA im betreuten Jugendwohnen unterstützt. Laut Vorgaben des Landesjugendamtes ergibt dies bei einem Betreuungsschlüssel von 1:4 einen Stellenbedarf von 14,0 Stellen.

Unter dem Gesichtspunkt, dass im Laufe der Zeit die Anzahl der notwendigen Betreuungsstunden je nach Entwicklung des/der Jugendlichen reduziert werden können, gehen wir von einem Gesamtbedarf in Höhe von mindestens 8,0 ambulanten Stellen aus.

Der darüber hinaus gehende Bedarf wird wie bisher über Honorarkräfte abgedeckt, da im Einzelfall besonderes ethnisches Hintergrundwissen notwendig sein kann und eine flexible Betreuung durch die Kombination eigene Mitarbeiter/-innen und Honorarkräfte weiterhin notwendig ist.

Diese 8,0 Stellen sind im Rahmen von Stellenstreichung (im ION-Bereich) gegen Stellenschaffung zur Verfügung zu stellen und sollen der neuen Sachgebietsleitung BJW-UMF zugeordnet werden.

Wie aus der Tabelle „Entwicklung der Fallzahlen im BJW“ ersichtlich ist, stiegen die Fallzahlen zwischen 2015 und 2016 von 37 UMF-Fällen auf 69 UMF-Fälle. Dies ist eine Steigerung alleine bei den UMF im BJW um 89%. Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen, musste die Betreuung überwiegend durch Honorarkräfte erfolgen.




















Daraus resultiert auch die Steigerung der Honorarausgaben Die verwendeten Zahlen basieren auf der Honorardatenbank der Abt. Erziehungshilfen (2016 um 47,9%).
Seit Anfang 2017 werden interimsweise verstärkt Mitarbeiter/-innen aus dem Inobhutnahmebereich für die Betreuung der UMA im BJW eingesetzt (weil in der ION die Fallzahlen zurückgingen und die Beschäftigten aber noch laufende Arbeitsverträge haben). Dies hat zur Folge, dass trotz steigender Fallzahlen die Kosten für Honorarkräfte um ca. 30% reduziert werden konnten.


Finanzierung

Aufgrund der Entgeltvereinbarung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wurden für die BJW-Betreuung folgende Pauschalen für 2017 vereinbart:

Pauschalen
Betrag
= monatl.
Einnahmen
1 : 3
2.411,34 €
7.234,02 €
86.808,24 €
1 : 4
1.898,69 €
7.594,76 €
91.137,12 €
1 : 6
1.240,32 €
7.441,92 €
89.303,04 €
durchschnittlichen Einnahmen pro päd. MA
89.082,80 €

Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass nicht alle Hilfen durchgehend Hilfen werden während des Jahres sowohl neu begonnen, als auch beendet. erbracht werden, ergeben sich bei einer Berechnung der Einnahmen pro soz.päd. Mitarbeiter/-in über 11 Monate hinweg, Einnahmen in Höhe von 81.660 €.

Demgegenüber stehen folgende Personalkosten:

Personalkosten
Entgeltgruppe
Jahresarbeits-kosten pro MA
Summe
    Sachgebietsleitung
    1,0 Stelle/S 17
74.900 €
74.900 €
    Sekretariat
    1,0 Stelle/EG 5
44.800 €
44.800 €
    Summe
119.700 €
    soz.päd. Mitarbeiter/innen
    8,0 Stellen/S15
65.900 €
527.200 €
    Summe Personalkosten
646.900 €
    Einnahmen aufgrund Entgeltvereinbarung
8 x 89.000 €
712.000 €
    Mehreinnahmen
+ 65.100 €

Die mit dem BJW verbundenen Sachkosten (Miete, HLU-Aufwendungen…) in Höhe von 300.000 € werden zusätzlich erstattet.
Die Pflegesätze und einzelnen BJW-UMA-Sachkosten werden für die UMA, die HzE-Leistungen erhalten, durch die entsprechenden Erträge aus Kostenerstattungen des Landes gedeckt.
Die Schaffung der hierfür notwendigen Stellen ist daher kostenneutral.



6. Zusammenfassung der Veränderungen bei den jeweiligen Stellenzuordnungen der Abt. Erziehungshilfen

Zusammenfassend ergibt sich im Bereich ambulante und stationäre HzE-Einrichtungen folgende Veränderung:



Anzahl Plätze
Stellenbedarf
Kosten
Einnahmen durch Entgelte
neue stationäre Einrichtung Kupferstr.*
14 Plätze
10,0 Stellen Pädagogik.

4,0 Stellen HW
760.000 €
891.000 €
Sachkosten für Beköstigung, Wäsche, Taschen- und Kleidergeld
(bei 95% Auslastung)
58.300 €
Miete (monatl. 3.831,72 €)
46.000 €
Nebenkosten (monatl. 6.745 €)
81.000 €
Zwischensumme
945.300 €
891.000 €
BJW-UMA
32 UMF
8,0 Stellen Pädagogik

1,0 SgBL

1,0 Sekretariat

646.900 €
712.000 €
Sachkosten (HLU, Mieten etc.)
300.000 €
300.000 €
Summe insgesamt
24,0 Stellen
1.892.200 €
1.903.000 €
Mehreinnahmen
10.800 €

Die Veränderungen im Bereich BJW / stat. HzE-Einrichtung für UMA führen bei einer unterstellten Auslastung von 95 % zu einer leichten Überdeckung von 10.800 €, bei einer Auslastung von unter 93,7 % werden die Aufwendungen nicht mehr voll gedeckt.





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