Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1213/2015
Stuttgart,
11/06/2015



Neubau Jugendhaus Heslach mit Stadtteilbibliothek - Grundsatzbeschluss



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.11.2015
19.11.2015



Beschlußantrag:

  1. Dem Vorschlag der Verwaltung, einen Ersatzneubau für das Jugendhaus Heslach mit einer integrierten Stadtteilbibliothek zu erstellen, wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Die Umsetzung des Projekts, weitere Planung und Bauherrschaft wird der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen.
  3. Der Absicht der Verwaltung, das zu bebauende Grundstück in der Böblingerstr. 92 der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH im Wege des Erbbaurechts zu übertragen, wird zugestimmt.
  4. Die für die Durchführung des Projekts notwendigen Auszahlungen in Höhe von 7.171.000 EUR sowie die zugesagten Einzahlungen aus Stiftungsmitteln der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushaltsentwurf 2016/2017, Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.513162 – Sonstige Investitionskostenzuschüsse, bereits veranschlagt.
  5. Der Antragstellung auf Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Da das bisherige Jugendhaus Heslach wirtschaftlich nicht mehr saniert werden kann, soll am selben Platz ein Ersatzneubau mit integrierter Stadtteilbibliothek erstellt werden (ausführliche Darstellung s. GRDrs 566/2015).

Die Verwaltung hat im HH-Planentwurf 2016/2017 vorgeschlagen, die notwendigen Mittel zur Realisierung im kommenden Doppelhaushalt zur Verfügung zu stellen (Anlage 4 zur Finanzplanung 2016-2020, „Grüne Liste“). Folgende Fraktionen haben dazu zustimmende Anträge in die Haushaltsplanberatungen 2016/2017 eingebracht: CDU, SPD, Freie Wähler.

Die Verwaltung schlägt vor, den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projekts schon vor der endgültigen Verabschiedung des Haushaltsplans 2016/2017 am 18.12.2015 zu fassen. Grund dafür ist ein kurzfristiger Projektaufruf des Bundes vom 5.10.2015: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Das Jugendamt wird sich an dem Projektaufruf beteiligen. Sollte das Projekt in das Förderprogramm aufgenommen werden, beträgt der Anteil des Bundes an der Finanzierung 45 % des städtischen Finanzierungsanteils, d.h. rund 2,7 Mio. EUR. Falls die Bundesmittel für das Projekt bewilligt werden sollten, werden sie im Haushalt 2018 veranschlagt.

Der Antrag auf Beteiligung am Projektaufruf muss bis 13. November eingereicht werden. Der notwendige Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung des Projekts kann bis spätestens 4. Dezember 2015 nachgereicht werden.
Ausnahmen von dieser Terminsetzung sind auf Anfrage seitens der Verwaltung ausgeschlossen worden.



Finanzielle Auswirkungen

Die für die Durchführung des Projekts notwendigen Auszahlungen in Höhe von 7.171.000 EUR sowie die zugesagten Einzahlungen aus Stiftungsmitteln der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushaltsentwurf 2016/2017, Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.513162 – Sonstige Investitionskostenzuschüsse, bereits veranschlagt.

Ob und in welcher Höhe der Bundeszuschuss bewilligt wird, kann noch nicht vorhergesagt werden. Wird unterstellt, dass das gesamte Vorhaben förderfähig ist, kann - ausgehend vom städtischen Finanzierungsanteil von 6.171.000 EUR – mit einem Bundeszuschuss von max. 2,77 Mio. EUR gerechnet werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



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