Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1048/2017
Stuttgart,
11/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2017



Musik an Stuttgarter Grundschulen / Behandlung im Stellenplanverfahren

Beantwortung / Stellungnahme

Musik leistet einen wichtigen Beitrag zur kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern. Diverse Studien und die tägliche Erfahrung in Schulen zeigen, dass Kinder durch die Beschäftigung mit Musik konzentrierter und aufnahmefähiger sind. Musik hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung.

Mit dem neuen Bildungsplan für Grundschulen 2016 wird dem Fach Musik wieder eine größere Bedeutung zugemessen, was sich in mehr Unterrichtsstunden für das Fach Musik in der Grundschule niederschlägt. Diese originäre Landesaufgabe einer allgemeinen und grundsätzlichen Bildung im Fach Musik muss und wird vom Land getragen werden. Darüber hinaus ist für eine Hinführung zum aktiven Musizieren und das frühzeitige Fördern musikalischer Talente eine Ergänzung und Erweiterung des Musikunterrichts in den Grundschulen sinnvoll. Dieses Angebot möchte die Stuttgarter Musikschule durch das gemeinsame Konzept der Aktivitäten „Musik für alle“ und der „Musikbetonten Ganztagesgrundschule“ machen.

Die Säule „Musik für alle“ soll die musikalische Kompetenzvermittlung an bestehenden Ganztagesgrundschulen stärken und alle Kinder im Ganztag der jeweiligen Schule in dem verbindlichen Angebot an das aktive Musizieren heranführen. So soll im Sinne der Bildungsgerechtigkeit die aktive musische Bildung in der Breite der Gesellschaft und somit auch der zukünftige Nachwuchs für das Amateurmusikwesen Stuttgarts nachhaltig gestärkt werden.

Die Säule „Musikbetonte Ganztagesgrundschule“ soll „Musik für alle“ ergänzen, indem besonders talentierte Schülerinnen und Schüler intensiv gefördert werden, um sie auf den Übergang auf weiterführende Schulen vorzubereiten, in denen musikalische Begabungen besonders gefördert werden können.

Die Verbindung beider Konzepte hat zum Ziel, musisch besonders begabte Kinder in der Grundschule unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu entdecken und zu fördern.


Mit dem Einstieg von städtischen Musikschulkräften übernimmt die Landeshauptstadt eine Landesaufgabe, da die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vom Land gestellt und finanziert werden.

Um das gemeinsame Konzept umsetzen zu können, werden folgende personellen und finanziellen Ressourcen benötigt:

1. „Musik für alle“ an 5 Ganztagesgrundschulen

a) Stellenbedarf

Zur Umsetzung des Konzeptes "Musik für alle" an einer Ganztagesgrundschule benötigt die Stuttgarter Musikschule rechnerisch 0,51 Stellenanteile einer Musikschullehrkraft in EG 9b TVöD. Damit können innerhalb von zwei Schuljahren bis zu 112 Schülerinnen und Schüler intensiv musikalisch betreut werden.

Bei einer Einführung von „Musik für alle" an fünf Ganztagsgrundschulen ergibt sich ein Stellenbedarf von insgesamt rund 2,6 Stellen. Mit der Durchführung des Pilotprojektes an fünf Ganztagesgrundschulen können innerhalb von zwei Schuljahren bis zu 560 Schülerinnen und Schüler intensiv musikalisch betreut werden.

Die Personalkosten für die Schaffung einer Stelle für eine Musikschullehrkraft in EG 9b TVöD betragen 60.000 Euro/Jahr. Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von 10 % beträgt der Personalkostenaufwand rund 54.000 Euro/Jahr. Der Personalkostenaufwand für 2,6 Stellen beträgt rund 140.400 Euro/Jahr.

b) Sachkosten

Wird in einer Ganztagesgrundschule „Musik für alle“ eingeführt, werden ab dem zweiten Schuljahr für max. 56 Schülerinnen und Schüler Instrumente benötigt. Dabei wird ein durchschnittlicher Anschaffungspreis von 500 Euro je Instrument zugrunde gelegt. Daher werden pro Ganztagesgrundschule einmalig 28.000 Euro für Instrumente benötigt. Für Versicherung, Wartung und Ersatzbeschaffung fallen laufende Kosten von rund 10 % (2.800 Euro/Jahr) an.

Bei einer Einführung von „Musik für alle“ an fünf Ganztagsgrundschule im Frühjahr 2018 werden im Jahr 2019 für die Instrumentenbeschaffung einmalig 140.000 Euro benötigt. Da für die Anschaffung und für die laufenden Kosten zunächst auf das vorhandene Budget zur Anschaffung eines „Instrumentenpools zur Ermöglichung von Instrumentalklassen“ (GRDrs 875/2016) in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann, besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 40.000 Euro.

Die laufenden Kosten für Wartung und Ersatzbeschaffung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten werden ab 2020 benötigt.


2. Musikbetonte Ganztagesgrundschule

a) Stellenbedarf

Pro musikbetonter Ganztagesgrundschule und pro Klassenzug wird ein Stellenanteil von 75 % benötigt. Die Musikschulkraft soll vor allem die musikalische Grundausbildung in der ersten Klasse koordinieren und gewährleisten. Darunter fallen modulare musikalische Angebote in den Bereichen allgemeine Musiklehre, Musikhören, kindgerechtes Komponieren, Musikgeschichte, interkulturelles Instrumentenkarussell oder Musiktheaterprojekte.

Des Weiteren soll die Musikschullehrkraft eine intensive musikalische Betreuung der Grundschulkinder in den Handlungsbereichen „Musik lernen lernen“ und „Üben üben“ ermöglichen. Ziel ist es, allen Kindern, unabhängig von Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht oder sozialer Herkunft eine intensive musikalische Bildung zu ermöglichen. Um das Singen in der musikbetonten Grundschule besonders zu befördern, ist in der pädagogischen Konzeption vorgesehen, das Konzept „Jedem Kind seine Stimme“ aus Münster/NRW örtlich angepasst umzusetzen. Zielsetzung hierbei ist es, insbesondere das Singen im Chor bei Grundschulkindern zu befördern, in dem die gesamte Ganztagsgrundschule, auch mittels einer integrierten Lehrerfortbildung, zu einer „singenden Schule“ entwickelt wird.

b) Sachkosten

Die benötigten Finanzmittel für die Leihinstrumente können aus dem vorhandenen Budget der Stuttgarter Musikschule entnommen werden, solange sich die Einführung auf eine Ganztagesgrundschule beschränkt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 302 und 365/2017 Ziffern 62,63,64 der CDU-Gemeinderatsfraktion; Antrag Nr. 476/2017 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; Antrag Nr. 567/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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