Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
135
18
Verhandlung
Drucksache:
82/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
29.03.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neue Weinsteige, Instandsetzung Stützwandkopf und Sanierung Geländer, Instandsetzung der Hangbrücke
- Baubeschluss Bauabschnitte 2a und 3
- Fortschreibung der Gesamtkosten
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 28.03.2023, öffentlich, Nr. 102
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Technischen Referats vom 15.03.2023, GRDrs 82/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.1 Der baulichen Umsetzung der Instandsetzung des Stützwandkopfes und dem Umbau des Gehwegs auf der Stützwand im Bauabschnitt 2a gemäß des bepreisen Leistungsverzeichnisses des Tiefbauamts vom 23. Februar 2023 (Anlage 1)
und den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2) in Höhe von 2.019.000 EUR
zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 58.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung und Bauherrenrisiken 170.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten
bei Fertigstellung in Höhe von 2.247.000 EUR
wird zugestimmt.
1.2 Die Auszahlung in Höhe von 2.019.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern Jahr 2023 u. fr. 1.874.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Jahr 2024 145.000 EUR
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 58.000 EUR sind beim Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern berücksichtigt.
2.1 Der baulichen Instandsetzung und Erneuerung der Abdichtung der Hangbrücke im Bauabschnitt 3 gemäß des bepreisten Leistungsverzeichnisses des Tiefbauamts vom 23. Februar 2023 (Anlage 1)
und den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2) in Höhe von 2.095.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreissteigerung und Bauherrenrisiko 170.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten
bei Fertigstellung in Höhe von 2.265.000 EUR
wird zugestimmt.
2.2 Die Auszahlung in Höhe von 2.095.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern Jahr 2023 u. fr. 1.886.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Jahr 2024 209.000 EUR
Es fallen keine aktivierungsfähigen Eigenleistungen an.
3. Der Fortschreibung der voraussichtlichen Gesamtkosten der Instandsetzung des Stützwandkopfs und der Hangbrücke einschließlich Geländer entlang der B 27 Neue Weinsteige für die Bauabschnitte 1b, 2a, 2b und 3 bei Fertigstellung mit einem Kostenstand 02/2023 (Anlage 1) in Höhe von 10.290.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung und
Bauherrenrisiken in Höhe von 590.000 EUR
und daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten
bei Fertigstellung in Höhe von auf insgesamt 10.880.000 EUR
wird zugestimmt.
4. Für die bauliche Umsetzung der Instandsetzung des Stützwandkopfs und der Hangbrücke einschließlich Geländer entlang der B 27 Neue Weinsteige (Bauabschnitte 1b, 2a, 2b und 3) stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern insgesamt Mittel in Höhe 9.333.000 EUR zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Bauabschnitte 2a, 2b und 3 in Höhe von 1.547.000 EUR wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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