Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
567
3
Verhandlung
Drucksache:
770/2021
GZ:
Sitzungstermin:
15.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Gleisbegrünung Wangen und Begrünung Bushalte-
stellen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 14.12.2021, öffentlich, Nr. 420
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.11.2021, GRDrs 770/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) wird entsprechend dem Aktionsprogramm Klimaschutz Maßnahmenpaket E ein Investitionszuschuss in Höhe von 101.000 EUR für die Begrünung der Haltestelle Neckartor bewilligt.
Die Auszahlung im Jahr 2021 wird im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109856 - Aktionsprogramm Klimaschutz, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse für Dritte gedeckt.
Die Finanzierung erfolgt aus den für diesen Zweck im Teilergebnishaushalt 810
- Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagten Mitteln.
2. Der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) wird entsprechend dem Aktionsprogramm Klimaschutz Maßnahmenpaket E ein Zuschuss in Höhe von 2,374 Mio. EUR für die Begrünung der Gleisanlagen in Stuttgart-Wangen bewilligt.
Die Aufwendungen werden aus den im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeister-amt, Amtsbereich 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagten Mitteln wie folgt gedeckt:
2021 1 Mio. EUR
2022 1,374 Mio. EUR
Die bisher im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 erst im Jahr 2023 veranschlagten Mittel i. H. v. 500.000 EUR werden über die Änderungsliste bereits im Jahr 2022 berücksichtigt.
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist nachzuweisen. Als Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweise wird der 30.09.2023 festgelegt. Ohne ausreichenden Verwendungsnachweis bleibt die Rückforderung des Zuschusses vorbehalten.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.
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