2. Schließung von Regelungslücken und Verbesserung der Rechtssicherheit (allem voran bei Haftungsfragen) durch eine gemeinsame Satzung,
3. Vereinfachung der Gewinnung neuer Mitglieder,
4. Professionalisierung der Arbeit innerhalb der Initiative und bessere Sichtbarkeit der „Magistrale für Europa“ als zentrale Verkehrsachse Mitteleuropas,
5. Berechtigung zu Empfang und Verwaltung von Fördermitteln, besonders aus EU-Fonds.
Die Vereinssatzung (Entwurf vom 9. Mai 2022) ist Gegenstand der Anlage 2. Mitgliederversammlung Die Mitglieder des Vereins treffen sich einmal jährlich im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 6 der Vereinssatzung (Anlage 2) geregt. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird vertreten durch den Oberbürgermeister, in der Mitgliederversammlung des Vereins ‚Main Line for Europe e. V.‘ nimmt das Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales (L/OB, L/OB-RZ) die Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart für den Oberbürgermeister wahr. Finanzielle Auswirkungen Der Aufwand für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von jährlich 7.000 EUR wird zukünftig im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107021 - Abteilung Koordination S21/Rosenstein und Zukunftsprojekte, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Die Deckung des außerplanmäßigen Aufwands 2022 und 2023 erfolgt in Verwaltungszuständigkeit aus den hierfür ursprünglich im THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln. Die Änderung wird ab 2024 in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Aktuell wird dieser Beitrag aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen neu festgelegt. Es wird ab 2023 von einer Erhöhung um 2.000 EUR auf einen neuen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 9.000 EUR ausgegangen, unabhängig von der Vereinsgründung. Beteiligte Stellen AKR, SWU, WFB Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dr. Frank Nopper Oberbürgermeister Anlagen Anlage 1: Strategie "Magistrale 2030+" Anlage 2: Vereinssatzung "Magistrale für Europa" (Entwurf vom 9. Mai 2022) <Anlagen> zum Seitenanfang