Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
346
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VerhandlungDrucksache:
334/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin: 03.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Zuwendungen 2019 an Schulen in freier Trägerschaft

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 18.06.2019, GRDrs 334/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2019 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 2.190.703 Euro bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. - alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 20.421 Euro bewilligt.

3. Neu in die Förderung mit aufgenommen wird ab 2019 die Grundschule der Waldschule Degerloch. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2018/2019 gestartet. Der Zuwendungsbetrag liegt im Haushaltsjahr 2019 bei 5.789 Euro und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 mit enthalten.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu den Zuschüssen für die Abendrealschule und das Abendgymnasium merkt StR Körner (SPD) an, diese Einrichtungen seien sehr segensreich. Diese würden Menschen die Möglichkeit eröffnen, Dinge nachzuholen. Darunter würden sich viele Migrantinnen/Migranten befinden. Die Zuschüsse für diese Schulen seien rückläufig. Diese orientierten sich nach dem Sachkostenbeitrag des FAG 2002. Da seine Fraktion im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen prüfen wolle, ob dieser Bereich stärker unterstützt gehöre, frage er, ob der Betrag seit 2002 nicht verändert worden sei, oder ob der Zuschuss im Lauf der Zeit angestiegen sei.

Dazu trägt Herr Heil (SchulverwA) vor, die Sachkostenbeiträge des Landes für die verschiedenen Schularten seien in den vergangenen Jahren auch im Zuge der Einführung der Gemeinschaftsschule angepasst worden, aber Grundlage im vorliegenden Fall sei die Bezuschussung des Jahres 2002.

Daraus leitet StR Körner ab, nach siebzehn Jahren könne also durchaus darüber nachgedacht werden, diesen Zuschuss/Schüler zu erhöhen. Dies, so BMin Fezer, könne gemacht werden, aber aus Sicht der Verwaltung sei die vorgelegte Vorlage das Ergebnis.


Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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