Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
459
1
VerhandlungDrucksache:
954/2018
GZ:
OB 9561-02
Sitzungstermin: 21.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung - Gebührenfreiheit für Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeister vom 09.11.2018, GRDrs 954/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 06.10.2016 gemäß Anlage 1 wird erlassen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Einleitend weist EBM Föll auf den im Rahmen der Beratungen zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Gemeinderat erfolgten Zielbeschluss hin. Damals sei auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion beschlossen worden, auf die Erhebung von Gebühren für Ausnahmeregelungen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge zu verzichten. Dafür bedürfe es einer entsprechenden Satzung. Diese habe die Verwaltung mit der GRDrs 954/2018 vorgelegt. Wert legt er darauf, dass diese Gebührenfreiheit nicht die Haltung der Verwaltung darstellt. Die Verwaltung habe einen anderslautenden Vorschlag unterbreitet, aber die Verwaltung sei natürlich verpflichtet, Zielbeschlüsse des Gemeinderates in die entsprechende Form zu bringen, damit ein rechtmäßiges Handeln gewährleistet werde. Persönlich fügt er hinzu, er halte eine solche Gebührenfreiheit für falsch, da bei jedem Verwaltungshandeln eine angemessene Gebühr erwachsen müsse. Die gemeinderätliche Abwägung, zu sagen, das öffentliche Interesse sei so weitgehend, dass auf eine Gebührenfestsetzung verzichtet werde, sei jedoch zulässig.

Durch StR Kotz (CDU) wird angemerkt, wie der Oberbürgermeister sei auch eine Mehrheit des Gemeinderates von den Fahrverboten nicht begeistert. Die Ausnahmegenehmigungen benötigten z. B. Personen im Schichtdienst wie Krankenschwestern,Bäcker-Azubis etc., also größtenteils Personen, denen es einkommensbedingt schwerfalle, eine solche Gebühr aufzubringen. Selbst im Umfeld von Baustellen werde es ohnehin um eine überschaubare Anzahl von Fahrzeugen gehen, für die entsprechende Anträge gestellt werden müssten.

Gegen den Beschlussantrag spricht sich StR Winter (90/GRÜNE) im Namen seiner Fraktion aus. Zwar werde es durch die Fahrverbote soziale Härtefälle geben, da Nachrüstungen unterblieben seien, und vor städtischen Entlastungen, hätte darüber nachgedacht werden sollen, ob nicht die Bundesregierung Druck auf die Automobilindustrie hätte ausüben müssen, um Kfz-Nachrüstungen zu forcieren. Die Bundesregierung habe das Problem jahrelang ausgesessen.

Laut StR Pfeifer (SPD) werden mit dem zur Beratung stehenden Thema bundes- und landespolitische Fehler auf kommunaler Ebene "ausgebadet". Nicht einsehbar sei, dass die betroffenen Autofahrer/-innen für Ausnahmeregelungen Gebühren bezahlen müssten. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stehe zu dieser Vorlage, um die negativen Folgen von Fahrverboten für die Bevölkerung wenigstens etwas abzumildern.

Die Haltung der Verwaltung wird durch StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) gelobt. Von ihm wird ebenfalls moniert, dass die Landes- und die Bundespolitik jahrelang nicht gehandelt haben. Seine Fraktionsgemeinschaft habe, leider erfolglos, auch auf kommunaler Ebene Vorschläge vorgelegt, mit denen Fahrverbote hätten vermieden werden können. Die CDU sei aufgrund ihres verkehrspolitischen Versagens mitverantwortlich für die Fahrverbote.

Nachdem StRin von Stein (FW) Zustimmung zum Beschlussantrag signalisiert, gibt StR Dr. Oechsner (FDP) zu Protokoll, er sehe es durchaus als schwierig an, auf Gebühren für Verwaltungshandeln zu verzichten, andererseits sei dies bei Fahrverboten der richtige Weg. Daher werde er dem Beschlussantrag zustimmen.

Nachdem StR Rockenbauch die personellen Auswirkungen in der Verwaltung nachfragt, verweist EBM Föll auf den heutigen TOP 13 "Auswirkungen der Umsetzung der Maßnahme M1 der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart auf das Amt für öffentliche Ordnung, GRDrs 952/2018, heutige NNr. 463. Die Personalkosten für die Ausnahmegenehmigungen beziffert der Erste Bürgermeister auf 657.000 €/Jahr. Die Verwaltung sei von Gebühreneinnahmen von 576.000 €/Jahr ausgegangen. Er betont dabei, Bußgelder würden erhoben. Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 10 Ja- und 7 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

Zur Beurkundung


Häbe / pö
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