Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 817/2020
Stuttgart,
10/07/2020



Rahmenplan Landschaftsraum Filder
- Sachstand und weiteres Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.10.2020
03.11.2020
06.11.2020
18.11.2020



Beschlußantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Realisierung der im Rahmenplan Landschaftsraum Filder dargestellten Maßnahmen wiederaufzunehmen. 2. Die Planungen werden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik sowie in den jeweiligen Bezirksbeiräten vorgestellt und mit Vertretern der Landwirtschaft erörtert. Über die Umsetzung der jeweiligen Planungen wird in gesonderten Beschlüssen entschieden. 3. Die Verwaltung beantragt beim Verband Region Stuttgart (VRS) für die jeweiligen Umsetzungsprojekte Co-Finanzierungsmittel. 4. Landwirtschaftliche Belange werden so weit als möglich berücksichtigt. Flurstücke, die im Außenbereich liegen und im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart sind, werden bei Bedarf für Zwecke des Landschaftsraums Filder genutzt. 5. Bei Bedarf an Flächen, die nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart liegen, wird die Verwaltung sich um Erwerb oder Flächentausch bemühen.









Begründung:


Der Kommunale Arbeitskreis Filder (KAF) hatte im Zeitraum 2010 bis 2012 vom Planungsbüro Planstatt Senner den „Rahmenplan Landschaftsraum Filder“ erarbeiten lassen. Er ist Teil des „Landschaftspark Region Stuttgart“. Planung und Realisierung werden dementsprechend vom Verband Region Stuttgart finanziell unterstützt. Ein wesentliches Ziel des Planungsauftrags bestand darin, die durch anhaltenden Siedlungsdruck und Infrastruktureinrichtungen stark belastete und zerschnittene Filderlandschaft über verschiedene Einzelmaßnahmen in ihrer Funktion als Erholungslandschaft aufzuwerten und zu einem gemeinsamen interkommunalen Erholungsraum zusammenzuführen.

Planerische Grundlage auf Stuttgarter Gemarkung waren bereits bestehende Konzepte (VRS/1996 „Filderpark“, Mobilist Modellraum Möhringen/ 2002, LHS-Filderparkkonzept 2006) die aktualisiert und in das neue interkommunale Planwerk eingebunden wurden. Ein wesentliches Ziel der Planung war es, landschaftliche Besonderheiten der Filder herauszustellen, die Entwicklung der grünen Infrastruktur zu verbessern, das Bewusstsein für den nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu stärken und Impulse für die zukünftige Entwicklung auf den Fildern zu geben. Vor allem erwartete der KAF durch einen intensiven bürgerschaftlichen Beteiligungsprozess und die besondere Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange eine deutlich breitere Akzeptanz der Planung zu erreichen, als das bei den vorausgegangenen Planungen gelungen war. So wurden die breite Öffentlichkeit und die örtlichen Stakeholder über Arbeitskreise und zwei große interkommunale Filderkonferenzen in den Planungsprozess eingebunden, die im November 2010 und im Mai 2011 stattfanden. Die Bezirksbeiräte von Plieningen, Degerloch, Möhringen und Vaihingen wurden in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung im Oktober 2011 beteiligt, an der sich auch die Bürgerschaft und die örtlichen Lokale-Agenda-Gruppen mit Anregungen und Ergänzungen eingebracht haben. Daraufhin stellte der Bezirksbeirat Sillenbuch - auf Initiative der Lokalen Agenda Sillenbuch-Heumaden den Antrag, Sillenbuch ebenfalls in den Stuttgarter Teil des KAF-Planungsbe-reiches aufzunehmen. Das Plangebiet wurde dementsprechend auf die Gemarkung Sillenbuch ausgedehnt.

Im Oktober 2012 wurde der Plan vom KAF als interkommunales Planwerk beschlossen und zur weiteren Befassung an die politischen Gremien der beteiligten Fildergemeinden übergeben. In Stuttgart wurde über die abgeschlossene Planung im November im UTA 2012 berichtet (Bericht zur Gemeinderatsanfrage 288/2012) sowie im Mai 2014 im Städtebauausschuss. Alle Gremien sprachen die Empfehlung aus, die Rahmenplanung zu realisieren.

Dem Rahmenplan liegen folgende Leitsätze zugrunde:
· Lebensqualität verbessern
· Impulse für gesamträumliches und langfristiges Entwicklungskonzept geben
· Landschaftliche Besonderheiten erhalten und entwickeln
· Bewusstsein für nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen stärken
· Fortschreitende Urbanisierung in einem kooperativen Prozess zwischen allen Akteuren auf den Fildern lenken
· Vernetzung der Landschaft

Die im Planwerk vorgesehenen zentralen Maßnahmen setzen sich im Wesentlichen aus sechs von Nord nach Süd verlaufenden Freiraumachsen zusammen, die sich größtenteils an bereits vorhandenen Wegen und markanten Landschaftselementen orientieren. Drei der Freiraum-achsen verlaufen auch über Stuttgarter Gemarkung. Sowohl dem Rahmenplan Landschaftsraum Filder als auch allen vorausgegangenen Planungen gemeinsam ist die Erkenntnis, dass die Filderlandschaft in besonderem Maß unter Zerschneidungseffekten leidet, was sich insbesondere auf landschaftliche Funktionen wie Erholungsqualität, die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Biotopvernetzung und Biodiversität negativ auswirkt. Im Hinblick auf die neueste Novellierung des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg vom Juli dieses Jahres, bis 2023 mindestens 10 % und stufenweise bis 2030 mindestens 15 % der Landesfläche als Offenland- und Biotopverbundfläche zu entwickeln, besteht deshalb auch im verdichteten Filderraum zusätzlicher Handlungsbedarf.

Ausgehend von der Erkenntnis, in der aufgrund anhaltenden Siedlungswachstums und einer durch Verkehrsinfrastruktur besonders stark zerschnittenen Landschaft die verbliebenen Freiräume der Filder vernetzt und zu einem attraktiven Naherholungssystem zusammengeführt und entwickelt werden sollen, bilden Grünbrücken im Rahmenplan Landschaftsraum Filder ein besonderes Element. Als weiteres Ziel wird die Anbindung und Vernetzung bisher getrennter Lebensräume für Tiere und Pflanzen angestrebt. Angedacht sind Lösungen in Modulbauweise, die an den im Rahmenplan gekennzeichneten Standorten realisiert werden könnten. Um die Realisierungsmöglichkeiten auszuloten, ist hierzu eine Machbarkeitsstudie erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt daher, zusammen mit der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen, eine solche Studie zu beauftragen.

Für die ausführungsreife Planung und die Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind die jeweiligen Kommunen zuständig. In einer ersten Umsetzungsphase wurden in Stuttgart folgende Projekte realisiert:

· Pflanzung von 100 Streuobstbäumen in Plieningen (NSG Hummelberg) und Möhringen (Rohrer Weg) zur Sicherung und Ergänzung vorhandener, überalterter Streuobstbestände.
· Ausschilderung der Filderradroute, einer 57 km langen Freizeitradrunde, deren Verlauf landschaftlichen Besonderheiten auf den Fildern folgt.

Planung und Realisierung von Einzelmaßnahmen in den Mitgliedskommunen sind in der Folge vom KAF und Verband Region Stuttgart (VRS) gefördert worden. Der Verband Region Stuttgart hat auch für weitere Realisierungsprojekte in Zusammenhang mit dem Rahmenplan Landschaftsraum Filder finanzielle Förderungen in Aussicht gestellt.

In Stuttgart stellt sich der Stand der Planungen für die Umsetzung weiterer Maßnahmen wie folgt dar:

Im Bereich Sillenbuch liegt der Anfangspunkt der östlichsten über Stuttgarter Gemarkung verlaufenden Freiraumachse. Sie verläuft Richtung Süden und endet am Aussichtspunkt Uhlbergturm südlich von Filderstadt-Bonlanden. Als Auftakt ist ebenfalls ein Aussichtspunkt geplant. Ausgangspunkt war der seit 2008 immer wieder vorgebrachte Wunsch der „Lokalen Agenda Sillenbuch-Heumaden“, auf einem Höhenrücken im Gewann „Schwende“ unweit der Gemarkungsgrenze von Ostfildern-Scharnhausen, einen Aussichtspunkt einzurichten. Diese Idee wurde vom KAF in den Rahmenplan Landschaftsraum Filder aufgenommen und im weiteren Planungsprozess vom Planungsbüro Senner sowie dem Ingenieurbüro Knippers & Helbig als kleiner Aussichtsturm als begehbare Skulptur in Form eines Apfelkerns weiterentwickelt. Die Planung wurde vom KAF finanziert, die Umsetzung wird vom KAF und dem Verband Region Stuttgart finanziell unterstützt. Über die Mittelbereitstellung des Stuttgarter Anteils der Finanzierung ist im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen zu entscheiden (siehe auch GRDrs. 577/2020). Bisher gibt es wegen derzeit nicht bezifferbarer Folgekosten stadtintern noch keine Lösung für die Unterhaltung des Aussichtsturmes.

Nachdem der Ausschuss für Technik und Umwelt, die Bezirksbeiräte und der Städtebauausschuss empfohlen hatten, die Rahmenplanung zu vertiefen und nach und nach der Umsetzung zuzuführen, hat die Verwaltung die westlichste der über Stuttgarter Gemarkung verlaufenden Freiraumachse vertiefende Planungen beauftragt. Diese Freiraumachse verläuft im Bereich der im Rahmen des Forschungsprojektes Mobilist 2002 entwickelten „Enfilade“. Allerdings scheiterte nach einem ca. 1-jährigen Planungs- und Beteiligungsprozess die Umsetzung konkreter Maßnahmen am Widerstand der örtlichen Landwirtschaft, die nach vorausgegangenen massiven Flächenverlusten durch das S21-Infrastrukturprojekt alle Maßnahmenvorschläge – auch einfachste Veränderungen im Wegenetz mit günstigen Wirkungen auch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung - nicht mittragen wollte und die Verwaltung gebeten hatte, keinerlei Planungen zu betreiben, die dazu führen könnten, dass noch mehr Erholungssuchende die landwirtschaftlich geprägten Freiräume aufsuchen werden. Dass die Planung auch besucherlenkende Maßnahmen beinhaltete und damit auch günstige Wirkungen auf die Landwirtschaft entfaltet hätte, wurde nicht erkannt. Die Verwaltung hat daraufhin zunächst ihre Tätigkeiten und die Planungen eingestellt. Sie ist allerdings der Auffassung, dass aufgrund stetig steigender Nutzungsansprüche an den Freiraum und im Besonderen auch an das bestehende Wegenetz, weiterhin dringender Handlungsbedarf zur Qualifizierung des für die örtliche Bevölkerung zur umweltfreundlichen Naherholung erforderlichen Freiraums erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund wird die Fortführung, Vertiefung und letztendlich die Umsetzung der Planung weiterhin uneingeschränkt empfohlen.

Um die Planungen vertiefen zu können, wird die Verwaltung die jeweils erforderlichen Planungsmittel zu den Haushaltsberatungen anmelden. Über die Realisierung und Finanzierung der jeweiligen Umsetzungsprojekte wird gesondert entschieden. Beim Verband Region Stuttgart werden Co-Finanzierungsmittel eingeworben. Geeignete Flurstücke im Außenbereich sollen für die Realisierung genutzt werden, ggf. werden die erforderlichen Flächen durch Grunderwerb oder Flächentausch beschafft.




Finanzielle Auswirkungen

Über die Bereitstellung erforderlicher Planungsmittel sowie ggf. Mittel für die Umsetzung und Unterhaltung von Maßnahmen wird im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen entschieden.





Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat T


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Rahmenplan Landschaftsraum Filder

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