Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs
1181/2019
Stuttgart,
11/11/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
18.11.2019
Einführung des auf Landesebene üblichen Gebührendeckels für Informationsfreiheitsanfragen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Einführung eines Gebührendeckels von max. 500 € für Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ist rechtlich möglich, auch wenn das LIFG eine solche Begrenzung i. H. v. 500 € bei den Kommunen nicht vorsieht. Zu einer Umsetzung vor Ende 2020 wäre eine unterjährige Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich, was mit Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Wie bereits in der Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 95/2019 ausgeführt, wäre eine Gebührendeckelung aber aus Sicht der Verwaltung unsachgemäß, da entsprechende Informationsfreiheitsanfragen einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslösen können, sofern die angeforderten Informationen nur mit einem hohen personellen Ressourceneinsatz bereitgestellt werden können. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist zudem gehalten, sich prioritär aus Gebührenerlösen zu finanzieren. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es nicht angebracht, sollte im Einzelfall eine Informationsfreiheitsanfrage einen solchen erheblichen Aufwand innerhalb der Stadtverwaltung verursachen, die dadurch entstehenden Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
658/2019 - Gemeinderatsfraktion Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
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