Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 334/2019
Stuttgart,
06/18/2019



Zuwendungen 2019 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich03.07.2019



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2019
- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von
2.190.703 Euro bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 20.421 Euro bewilligt.

3. Neu in die Förderung mit aufgenommen wird ab 2019 die Grundschule der Waldschule Degerloch. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2018/2019 gestartet. Der Zuwendungsbetrag liegt im Haushaltsjahr 2019 bei 5.789 Euro und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 mit enthalten.



Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss) von der Stadt. Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe der Stadt Stuttgart orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler und an dem für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderung für Schulen in freier Trägerschaft in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2018 betrugen diese mittelbaren Zuwendungen 674.012 Euro.



1. Allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs-
Zentren

1.1 Zuwendungssätze

Im Zuge einer Haushaltskonsolidierung wurde zum Haushaltsjahr 2010 der Zuwendungssatz von 60% des Sachkostenbeitrages 2002 auf 45 % gesenkt. Seit 2010 erhalten die Schulen in freier Trägerschaft daher 45 % des Sachkostenbeitrages 2002 (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog der Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schülerin und Schüler sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft ist es, dass die Stadt die Zuschussbeträge erhöht. Bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2017 empfahl die Verwaltung in der Stellungnahme (GRDrs 981/2017) zum Haushaltsantrag 825/2017 (FDP-Gemeinderats-fraktion) den Zuschussbetrag pro Stuttgarter Schüler nicht zu erhöhen, jedoch die notwendigen Mittel für den wachsenden Bedarf bereitzustellen. In der Stellungnahme wurde darauf verwiesen, dass das Land die Zuschüsse zum 01.08.2017 erhöhte (gesetzliche Verankerung auf 80 % der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers).

Beim Treffen der Schulen in freier Trägerschaft mit Vertretern der Stadt machten die Schulen deutlich, dass zwar das Land die Zuschüsse erhöht hat, aber seit dem Schuljahr 2014/2015 die Schulen in freier Trägerschaft die Pensionslasten für die beurlaubten Lehrerinnen und Lehrer (Landesbeamte) tragen müssen. Dies gilt für Beurlaubungen ab 2014; ältere Beamte haben Bestandsschutz und sind pensionslastenfrei. Somit kommt es nicht bei allen Schulen zu höheren Einnahmen. Jedes Jahr werden an den Schulen in freier Trägerschaft beurlaubte Landesbeamte ohne Pensionslast ausscheiden und müssen im Regelfall durch neue Beamte mit Pensionslast ersetzt werden. Alle großen traditionellen Schulen in freier Trägerschaft in Stuttgart werden dadurch vor erheblichen finanziellen Problemen stehen.



1.2 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwer- punkt emotionale und soziale Entwicklung (Albert-Schweitzer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule)

1.2.1 Inklusion: Sonderfall – kooperative Organisationsform

Neben der kooperativen Organisationsform (früher Außenklassen) gibt es weitere öffentliche allgemeine Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler der privaten SBBZ mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung inklusiv unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben jedoch schulorganisatorisch den privaten SBBZ zugeordnet. Den Sachkostenbeitrag des Landes erhält die Schulträgerin der privaten SBBZs (Stiftung Jugendhilfe aktiv), die Kosten der inklusiven Beschulung entfallen jedoch auf die Schulträgerin der (aufnehmenden) öffentlichen Schule, die Stadt Stuttgart.

Um diese kooperativen Organisationsformen in Inklusionsangebote gemäß Schulgesetz überführen zu können, werden die hierzu notwendigen personellen Ressourcen vom Land sukzessive ausgebaut. Bisher reichen diese jedoch noch nicht aus. Daher sind zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem privaten Schulträger zu finanziellen Ausgleichen notwendig und so lange aufrecht zu erhalten, wie die erforderlichen Ressourcen vom Land nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden können.

Mit der Stiftung Jugendhilfe aktiv e. V. wurde im Jahr 2016 ein Kostenausgleich vereinbart. Bei der Berechnung der städtischen Zuwendung an die Schulen in freier Trägerschaft wird die Schülerzahl dieser noch bestehenden inklusiven kooperativen Organisationsform heraus gerechnet. Für die Zuwendung 2019 sind das 93 Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule (im Vorjahr: 89) sowie 15 Schülerinnen und Schüler der Dietrich-Bonhoeffer-Schule (im Vorjahr: 29). Nach dieser Vereinbarung zum Kostenausgleich wird auch 2019 verfahren.


1.2.2 Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zu §78 f SGB VIII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Dadurch erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe (SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) auf Antrag die um die Schulentgelte erhöhten Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen in Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Von der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den städtischen Zuschuss (702,90 Euro pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt im Haushaltsjahr 2019 für 271 Schülerinnen und Schüler (135 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 136 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) insgesamt 190.486 Euro.

Das bisherige Verfahren soll bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt werden.


1.2.3 Miete für die Nutzung von Schulräumen

Albert-Schweitzer-Schule
Neben der gruppenbezogenen, inklusiven Kooperationsform (siehe 1.2.1) hat die Albert-Schweitzer-Schule als weitere Organisationsform Außenklassen an der GWRS Ostheim, der Hohensteinschule und der Seelachschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Trägerin eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Gleichzeitig ist zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird daher – wie im Vorjahr – um das Mietentgelt (ca. 47.722 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2018/2019) vermindert.

Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an der Carl-Benz-Schule, der Körschtalschule Plieningen und der Heilbrunnenschule als kooperative Organisationsform Außenklassen gebildet. Hier wird analog der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 44.571 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2018/2019) vermindert.



2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Der Zuwendungssatz für die Abendschulen wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25. Juni 2003 auf 15 % des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrags nach dem FAG von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2019 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je
Schülerin/Schüler
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schülerin/Schüler
Gesamt-
Zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
72
39
3.136 €
Kolping
Abendgymnasium
87,30 €
48
18
1.571 €
Abendgymnasium
der VHS
87,30 €
318
180
15.714 €
Gesamt
438
237
20.421 €
Zum Vergleich
Zuschüsse 2018
455
250
21.583 €


3. Grundschule an der Waldschule Degerloch

Gemäß §17 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen auf Antrag Zuschüsse des Landes. Jedoch kann das Land nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz die Gewährung davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält. Die Stadt Stuttgart nimmt daher analog den in § 17 Abs. 1 Privatschulgesetz genannten Anforderungen neue Schulen in die Förderung mit auf. Entsprechend der aktuellen Förderpraxis soll nun auch die Grundschule an der Waldschule Degerloch mit in die städtische Förderung aufgenommen werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 9. Oktober 2017 gemäß §4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) dem Verein zur Förderung der Waldschule e. V. die Genehmigung erteilt, ab September 2018 in 70597 Stuttgart, Georgiiweg 1, eine private Grundschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. An der Waldschule Degerloch gab es bisher die Schulart Gymnasium und Realschule.

Der Verein zur Förderung der Waldschule e. V. beantragte für die neue Grundschule einen Sachkostenzuschuss.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2018 werden an der Grundschule der Waldschule Degerloch 29 Kinder (davon 24 aus Stuttgart) unterrichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemeinen Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.211.124 Euro werden im Ergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 gedeckt. Im Haushaltsplan 2019 sind 2.163.000 Euro veranschlagt.

Der Fehlbetrag in Höhe von 48.124 Euro wird innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat AKR





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung


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