Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9011-05
GRDrs
643/2013
Stuttgart,
07/02/2013
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2013
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2013
18.07.2013
Beschlußantrag:
1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß Anlage 1, dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß Anlage 2 zu-gestimmt.
Der Haushaltsplan 2013 wird dabei wie folgt geändert:
- Es erhöht sich der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge des Ergebnishaus-halts um 150.200.000 EUR auf 2.456.832.539 EUR
- Es erhöht sich der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen des Er-gebnishaushalts um 25.200.000 EUR auf 2.439.179.746 EUR
- Das ordentliche Ergebnis verbessert sich damit um +125.000.000 EUR auf 17.652.793 EUR
- Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanz-haushalt erhöht sich um +145.000.000 EUR auf 120.809.876 EUR
- Der Saldo aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt verschlechtert sich um 132.000.000 EUR auf -311.891.093 EUR
- Der Finanzierungsmittelbedarf im Finanzhaushalt reduziert sich damit um 13.000.000 EUR auf -191.081.217 EUR
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) reduziert sich um 141.000.000 EUR auf 76.400.000 EUR
- Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit reduziert sich um 127.400.000 EUR auf 68.060.000 EUR
- Die Reduzierung des Finanzierungsmittelbestands fällt mit -115.361.217 EUR um -114.400.000 EUR höher aus
2. Der Gewährung eines Investitionszuschusses an den Eigenbetrieb Klinikum in Höhe von 132.000.000 EUR im Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt. Dabei gelten die im 4-seitigen Vertrag zwischen Stadt Stuttgart, Klinikum Stuttgart, Personalrat des Klinikums und ver.di Stuttgart vom 2.12.2011 vereinbarten Regelungen.
Begründung:
Nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Diese Situation ist mit der geplanten Inbetriebnahme des Neubaus OH/FK im Herbst 2013 gegeben.
Gemäß Finanzierungsbeschluss zum strukturellen Rahmenplan (GRDrs 1302/2005) hätte der Eigenbetrieb Klinikum seinen Eigenanteil an der Finanzierung der baulichen Investitionen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme über externe Kredite zu finanzieren.
Um das Klinikum auch aufgrund gestiegener Baukosten finanziell nicht zu überfordern und bei der Erreichung eines ausgeglichenen Betriebsergebnisses zu unterstützen, wurde 2011 in der Folgevereinbarung des 4-seitigen Vertrags (GRDrs 1379/2011) vereinbart, dass die Endfinanzierung des Eigenfinanzierungsanteils des Klinikums an den Kosten des Neubaus OH/FK durch einen Trägerzuschuss der LHS in Höhe von
132 Mio. EUR an das Klinikum im Jahr 2014 erfolgen soll.
Die Inbetriebnahme des Neubaus OH/FK wurde inzwischen auf den Herbst 2013 termi-niert. Da ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich eine Endfinanzierung des Eigenanteils notwendig ist und bereits Aufwendungen beim Klinikum in Form von Abschreibungen anfallen, die dort nicht durch die betrieblichen Erlöse gedeckt werden können, wird der Trägerzuschuss bereits 2013 durch die LHS geleistet.
Die Finanzierung des Zuschusses kann dabei ohne die ursprünglich hierfür in 2014 ge-plante Kreditaufnahme allein aus Verbesserungen im Zahlungsmittelbestand des Jah-resabschlusses 2012 und aus dem Haushaltsvollzug 2013 erfolgen (s. u. die Ausführungen zur Kreditaufnahme).
Mit dem Zwischenbericht zur Finanzlage (GRDrs 642/2013) werden die Veränderungen im Haushaltsvollzug 2013 dargelegt. Die wesentlichen Änderungen im Ergebnishaushalt werden in den Nachtragshaushalt aufgenommen:
Auf Ertragsseite sind Mehreinnahmen von 38,0 Mio. EUR beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 95,0 Mio. EUR bei den Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu erwarten.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ist durch die Steuermehreinnahmen im Jahr 2013 mit einer gegenüber der Finanzplanung höheren FAG-Umlage im Haushaltsjahr 2015 zu rechnen. Zum Ausgleich dazu wird im Jahr 2013 eine (nicht zahlungswirksame) Zuführung zur FAG-Rückstellung von 20 Mio. EUR vorgenommen.
Ebenfalls im Nachtrag berücksichtigt sind die Veränderungen bei den Zinserträgen aus Termingeldern, höhere Gewinnausschüttungen von der LBBW und die niedrigeren Zinsaufwendungen für Kreditmarktdarlehen.
In den Hochrechnungen des Sozialamts für Sozialtransferaufwendungen zum Zwi-schenbericht sind auch die vom Verwaltungsausschuss am 24.10.2012 mit GRDrs 607/2012 überplanmäßig bereitgestellten 0,9 Mio. EUR zur Erhöhung der Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz enthalten. Durch die Berücksichtigung des gesamten Mehrbedarfs des Sozialamts im Nachtrag wird der Beschluss des Verwaltungsaus-schusses aufgehoben.
Die Veränderungen des Nachtragshaushaltplans führen im Ergebnishaushalt zu Ver-besserungen von 125 Mio. EUR. Gegenüber dem bei der Planaufstellung ausgewiesenen Fehlbetrag von 107,3 Mio. EUR ergibt sich nunmehr ein geringer Überschuss von
17,7 Mio. EUR.
Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Verbesserungen des Er-gebnishaushalts (+ 145 Mio. EUR) und den neu veranschlagten Investitionszuwendungen (+ 132 Mio. EUR) eine Reduzierung des Finanzierungsmittelfehlbetrags auf
191,1 Mio. EUR.
Wie im ursprünglichen Plan ausgewiesen sind hiervon 7,7 Mio. EUR für nicht zah-lungswirksame aktivierte Eigenleistungen abzusetzen und die neu geplante Tilgung für Darlehen (8,3 Mio. EUR) hinzuzurechnen.
Somit beläuft sich der rechnerische Finanzierungsmittelbedarf auf 191,7 Mio. EUR.
Unter Berücksichtigung der frei verwendbaren Liquidität des Jahresabschlusses 2012 (114,4 Mio. EUR) und einer im ursprünglichen Plan vorgesehenen Entnahme aus der Rücklage für Parkmöglichkeiten (0,9 Mio. EUR) wird im Haushaltsjahr von einer Kredit-aufnahme von nunmehr 76,4 Mio. EUR ausgegangen.
Da zeitgleich mit diesem Nachtrag die Jahresabschlussvorlage 2012 eingebracht wird, und in Kürze bereits der Entwurf zum Doppelhaushaltsplan 2014/2015 vorliegt, werden die formal vorgeschriebenen Übersichten und Anlagen zum Nachtragshaushalt (Rücklagen-, Rückstellungs-, Schuldenübersicht usw.) diesem Nachtragshaushaltsplan nicht beigefügt.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1 Nachtragshaushaltssatzung 2013
2 Nachtragshaushaltsplan 2013
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Beteiligte Stellen
Anlagen
<Anlagen>
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Anlage 1 Nachtragshaushaltssatzung.pdf
Anlage 2 Nachtragshaushaltspläne.pdf