Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS-1410-00
GRDrs 497/2018
Stuttgart,
07/19/2018



Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart und der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.07.2018
25.07.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


Auf der Grundlage des Strategiepapiers „FREIWILLIG.stark!“ des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements Freiwilliger Feuerwehren hat der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. zum Doppelhaushalt 2018/19 einen Forderungskatalog für die Umsetzung in der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart eingebracht.






Dieser umfasst für den Bereich der ergänzenden Maßnahmen zur Förderung bzw. Anerkennung des Ehrenamts in der Landeshauptstadt Stuttgart nachfolgende vier Bausteine (I. bis IV.) mit einem dauerhaften zusätzlichen Finanzvolumen von insgesamt rd. 525.000 EUR pro Jahr:
Der Gemeinderat hat in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/19 für die Umsetzung erster Maßnahmen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von jeweils 132.500 EUR, also rd. einem Viertel des Gesamtvolumens des Forderungskatalogs, für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 bewilligt. Die Festlegung der konkreten Maßnahmen sollte im Einvernehmen zwischen der Branddirektion, dem Stadtfeuerwehrverband sowie den Freiwilligen Feuerwehren erfolgen.

Folglich wurde für die Umsetzung die Festlegung eines Stufenkonzepts erforderlich bzw. eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Der Fokus bei der Auswahl der geeignetsten Maßnahmen für die erste Stufe der Umsetzung wurde insbesondere auf eine größtmögliche Partizipation aller aktiven Angehörigen gelegt, da diese den elementaren Kern für die Einsatzbereitschaft der jeweiligen Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr bilden. Vor diesem Hintergrund ist daher beabsichtigt, die Finanzmittel in erster Linie für die nachfolgend aufgeführten zwei Maßnahmen des Bausteins I „Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit“ zu verwenden:
Für die Umsetzung von Baustein I a) bedarf es einer Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) bzw. für Baustein I b) einer Änderung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS). Mit den Satzungsänderungen wird die Entschädigung bei Einsätzen und bei Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entsprechend angepasst. Zudem wird die bislang in der FwS verankerte jährliche Zuwendung der Landeshauptstadt zur Kameradschaftspflege in die FwES integriert und angepasst. Damit sind zukünftig alle satzungsmäßig verankerten, finanziellen Regelungsbedarfe der Feuerwehr Stuttgart in einer Satzung gebündelt. Die Änderungen im Einzelnen sind in der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung detailliert abgebildet.

Ergänzend soll mit dem Baustein II „Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit“ begonnen werden und künftig ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR zur Finanzierung des städtischen Festaktes bei 100-, 125- und 150-jährigen Jubiläen einer Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Erstmalig wurde der Zuschuss anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der Abteilung Rotenberg im Mai 2018 bereits gewährt.



Die Verwaltung setzt damit die im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018/2019 abgegebene Stellungnahme (GRDrs 1309/2017) zu den beschlossenen Anfragen und Haushaltsanträgen Nr. 324/2017 - CDU; 487/2017 Ziffer 3 - Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 618/2017 Ziffer 4 - SÖS-LINKE-PluS; 728/2017 Ziffer 3 - Freie Wähler; 795/2017 - AfD; 849 u. 850/2017 - FDP; 877/2017 Ziffer 3 - Die STAdTISTEN um.

Der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. sowie der Feuerwehrausschuss wurden im Vorfeld dieser Novellierung beteiligt und haben die Gemeinderatsdrucksache zustimmend beraten.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen betragen in 2018 rund 82.500 EUR bzw. in 2019 rund 132.500 EUR jährlich. Die Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 im Teilergebnishaushalt 370 - Branddirektion, Amtsbereich 3701260 – Feuerschutz, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt.

Über die (erweiterte) Fortführung bzw. Finanzierung wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu entscheiden sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Änderungssatzung
Anlage 2 Geänderte Fassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) ab 01. Juli 2018
Anlage 3 Änderungsübersicht zur Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Anlage 4 Änderungsübersicht zur Feuerwehrsatzung (FwS)


Satzung

zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart vom 06.11.2014 und zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) vom 24.01.2002

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie von § 16 und §18 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 25.07.2018 folgende Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart vom 06.11.2014 und zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) vom 24.01.2002 (Änderungssatzung) beschlossen.
Artikel 1

Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart vom 06.11.2014 (Amtsblatt Nr. 49 vom 04.12.2014) wird wie folgt geändert:

1. In der Bezeichnung der Satzung wird der Passus „und die Zuwendungen in das Sondervermögen zur Kameradschaftspflege“ an die bisherige Bezeichnung angefügt. 2. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird der Betrag „12,00 €“ durch den Betrag „15,00 €“ ersetzt. 3. In § 2 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „für die erste Stunde pro Tag und 12,00 € für die folgenden Stunden“ durch die Worte „von 15,00 € pro angefangener Stunde“ ersetzt. 4. In § 4 Satz 2 wird der Betrag „12,00 €“ durch den Betrag „15,00 €“ und die Worte „pro Stunde“ durch die Worte „pro angefangener Stunde“ ersetzt.
5. Als neuer § 4a wird die bisherige Regelung des § 20 Absatz 9 der FwS „Zuwendung an die Kameradschaftskasse“ eingefügt und für die aktive ehrenamtlich Tätige der Betrag von „75,00 €“ durch den Betrag „100,00 €“ ersetzt.






Artikel 2

Die Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) vom 24.01.2002 (Amtsblatt Nr. 6 vom 07.02.2002) wird wie folgt geändert:

§ 20 Absatz 9 wird gestrichen.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2018 in Kraft.


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