Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Anmerkung von WFB: "Bei mindestens vier Kinderbeteiligungsverfahren pro Jahr ist anzunehmen, dass ein nicht zu unterschätzender bürokratischer Aufwand bei den beteiligten Ämtern entsteht. Nach Auskunft der Haupt- und Personalamts gehen dennoch alle Beteiligten davon aus, dass die Aufgaben im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bewältigt werden können." Fritz Kuhn Anlagen: <Anlagen> zum Seitenanfang