Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 301/2017
Stuttgart,
06/27/2017


Regelmäßige Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich19.07.2017

Bericht:

Zukünftig soll in jedem Stadtbezirk verbindlich alle 5 bis spätestens 7 Jahre eine Kinderbeteiligung in Form eines Kinderforums oder in einer vergleichbaren für den Stadtbezirk passenden Form stattfinden.

„Kinder lernen durch altersgemäße und qualifizierte Formen der Mitbestimmung, sich im Gemeinwesen einzubringen und dass Ergebnisse in Verhandlungsprozessen zustande kommen. Sie erfahren Selbstwirksamkeit in demokratischen Prozessen. Maßnahmen werden durch Partizipation von Kindern verbessert und ihre Akzeptanz erhöht sich.“ (Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020, S. 47)

Die regelmäßige Kinderbeteiligung in allen Stadtbezirken gewährleistet, dass die Bedürfnisse von Kindern in der gesamten Stadt systematisch erhoben werden. Kinderinteressen erhalten damit ein altersangemessenes verbindliches Format. Der Beschluss dient der Umsetzung der GemO § 41 a (1) "Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“
Die verbindliche Einführung der Kinderbeteiligung in allen Stadtbezirken dient weiterhin der Umsetzung der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart im Handlungsfeld 7 Kinderbeteiligung. Es wird angestrebt, die jeweiligen Jugendräte bzw. Projektgruppen in die Kinderbeteiligung einzubeziehen, um den Anschluss an die Jugendbeteiligung herzustellen und um ggf. konkurrierende Interessen abzustimmen.

Die Bezirksämter organisieren zusammen mit der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz des Jugendamtes seit 2005 Kinderbeteiligung in Stuttgart. Sie finden bisher allerdings nicht in allen Stadtbezirken und nicht immer regelmäßig statt. Sie haben sich als Instrument bewährt, Bedürfnisse, Ideen und Anregungen von Kindern von ca. 5 bis 13 Jahren für den Stadtbezirk zu erheben und wenn möglich auch zu verfolgen.

Im Vorfeld bereiten sich Kinder in Einrichtungen des Stadtbezirks (z.B. Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendhäuser, Kindergruppen aus Kirchen und Jugendverbänden) vor. Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft beteiligt werden. Die von den Kindern priorisierten Themen werden dann beim Aktionstag der Kinderbeteiligung vorgestellt und Pat/innen (z.B. Vertreter/innen aus Fachämtern, Bezirksbeirät/innen, Vereinsvertreter/innen, Bürger/innen) erklären sich bereit, sich für die Prüfung und Umsetzung der Anliegen einzusetzen. Es wird gewährleistet, dass die Kinder zeitnah über die Ergebnisse der Prüfung ihrer Wünsche informiert werden.

Die Federführung für die Koordination der regelmäßigen Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken obliegt weiterhin der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz des Jugendamts, die aufgrund der personellen Kapazität maximal 3 bis 4 Kinderforen im Jahr durchführen kann. Die Organisation der Durchführung der Kinderbeteiligung und der Verfolgung der Umsetzung der Ergebnisse liegt beim Bezirksamt, insbesondere bei dem/der Bezirksvorsteher/in bzw. dessen/deren Stellvertretung in ihrer/seiner Funktion als Kinderbeauftragte/r und Bezirksbeirät/inn/en, gemeinsam mit den Einrichtungen des Bezirks und den Mitarbeitenden des Jugendamtes. Die Vorbereitung erfolgt in der Regel über die regionale Trägerkonferenz im Stadtbezirk. Zur genauen Aufgabenverteilung siehe Anlage.


Um die Situation und Bedürfnisse der Kinder in allen Stadtbezirken regelmäßig zu erheben, soll diese Form der Kinderbeteiligung zukünftig verbindlich alle fünf bis sieben Jahre, das heißt einmal in einer Kindergeneration, stattfinden und zwar in allen Stadtbezirken.

Da die Stadtbezirke in Stuttgart unterschiedlich strukturiert sind, gibt es Varianten der Kinderbeteiligung, aus denen der Bezirk das jeweils geeignete Modell (siehe Anlage) wählt. Wenn möglich, sollten die Anregungen oder Ergebnisse aus der Kinderbeteiligung in die Einwohnerversammlung des Stadtbezirks einfließen. In diesem Fall muss die Kinderbeteiligung rechtzeitig vor der Einwohnerversammlung stattfinden. Bei der Terminierung der Kinderbeteiligung sind die für die Einwohnerversammlungen festgelegten Termine zu beachten. Für die Aufbereitung der Ergebnisse aus der Kinderbeteiligung für die Einwohnerversammlung ist die Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz des Jugendamtes in Absprache mit dem Haupt- und Personalamt verantwortlich.

Die Ergebnisse der Kinderbeteiligung, insbesondere dort thematisierte wichtige Bedarfe werden durch die Ämter und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung geprüft und soweit möglich umgesetzt. Für die Durchführung der Kinderbeteiligung und die Umsetzung von kurzfristigen Maßnahmen sollen pro Kinderbeteiligung Sachmittel von 5.000, - € bereit gestellt werden. Die Durchführung der Kinderbeteiligung kostet im Durchschnitt ca. 1000,- bis 1.500, - EUR (Bühne, Verpflegung, Kindermoderation). 3.000,- bis 4.000,- € stehen dann noch für die kurzfristige Umsetzung von Ergebnissen der Kinderbeteiligung im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus pädagogischen Gründen der Demokratieerziehung ist es sehr wichtig, dass Kinder wenigstens in einigen Anliegen die Erfahrung machen, dass ihre Beteiligung in einem überschaubaren Zeitraum auch konkrete sichtbare Auswirkungen hat.
Die Mittel, die dem Kinderbüro jährlich für die Umsetzung der Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ bisher zur Verfügung stehen, sind für die Moderation des Gesamtprozesses und für einzelne Veranstaltungen und Aktionen aus den Handlungsfeldern vorgesehen (u.a. Unterstützung interkulturelles Kinderfest, Stadtteilrundgänge zum Thema Sicherheit und Sauberkeit, Projekte zur Kinderbeteiligung in der Stadtplanung, Maßnahmen zur Kinderarmutsprävention und weitere Schwerpunkte, die sich aus den Fachgruppen der hanldungsfelder zur Umsetzung der Konzeption ergeben). Die Kinderbeteiligungen in den einzelnen Stadtbezirken sind damit nicht abgedeckt.





Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
THH 810
Geschäftsaufw. / 440
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
Finanzbedarf
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Anmerkung von WFB: "Bei mindestens vier Kinderbeteiligungsverfahren pro Jahr ist anzunehmen, dass ein nicht zu unterschätzender bürokratischer Aufwand bei den beteiligten Ämtern entsteht. Nach Auskunft der Haupt- und Personalamts gehen dennoch alle Beteiligten davon aus, dass die Aufgaben im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bewältigt werden können."






Fritz Kuhn


Anlagen:


<Anlagen>

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301_2017_Projektschritte für die regelmäßige Kinderbeteiligung im Stadtbezirk.pdf