Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
463
12
VerhandlungDrucksache:
658/2016
GZ:
JB
Sitzungstermin: 09.11.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll, BM Dr. Mayer
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2016
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2010/2011
bis 2016/2017 sowie der Beschlüsse in den zugehöri-
gen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weite-
ren Ausbau

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2016, öffentlich, Nr. 72

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 28.10.2016, öffentlich, Nr. 120

jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.09.2016, GRDrs 658/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011, der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), dem 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015, dem 5. Sachstandsbericht 2014 (GRDrs 640/2014) sowie dem 6. Sachstandsbericht 2015 (GRDrs 233/2015) zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen und -erweiterungen (Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7) wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Schaffung von 30 Plätzen für unter 3-Jährige, 515 Ganztagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie ein Platzausbau bei den 3- bis 6-Jährigen insgesamt von 274 Plätzen. Die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für unter 6-Jährige führt zu einem Platzabbau von 255 Hortplätzen.

2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen
(Anlage 4, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).


3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 38,8032 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1 und Liste 2). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 38,8032 Stellen (0,1129 Stellen in S 13, 12,3814 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 3,7065 Stellen in Entgeltgruppe S 8b für Springkräfte, 19,6428 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,7160 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,2436 Stellen in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2017 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 2,15 Stellen in der Entgeltgruppe S 3 gestrichen werden.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/2019 entschieden.

4. Bei bedarfsgerechter Angebotsumstellung von Kleinkindplätzen in Plätze für 3- bis 6-Jährige bei freien Trägern fördert die Landeshauptstadt Stuttgart den anteiligen Rückerstattungsbetrag der Bundeszuschüsse für Investitionen mit 75 % der anrechenbaren Aufwendungen (vgl. Anlage 6, Liste 1.1).

5. Der dargestellten Finanzierung (Anlage 2, Finanzübersicht) wird zugestimmt.
Die Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.


Weitere Beratungsunterlage ist die Tischvorlage des Referats Jugend und Bildung vom 08.11.2016 (Beantwortung der Fragen des CDU-Antrags Nr. 330/2016). Sie ist diesem Protokoll angeheftet.


BMin Fezer verweist auf die Vorlage, in welcher die Verwaltung traditionell jährlich über die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse der vergangenen Jahre berichtet und Vorschläge macht zur Angebotsveränderung und zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart.

StRin Ripsam (CDU) erinnert an die inhaltliche Beratung der Vorlage im Jugendhilfeausschuss, wo bereits die entsprechenden Aussagen getroffen wurden. Aus Sicht ihrer Fraktion ist man auf einem guten Weg, die Beschlüsse umzusetzen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen ihres Erachtens alle Anstrengungen unternommen werden, Maßnahmen, die realisierbar und auch in Bezug auf Personal umsetzbar sind, auf den Weg zu geben. Ihre Fraktion habe daher einen Antrag zu den in Anlage 6 der GRDrs 658/2016 genannten Betriebskitas formuliert. Die Verwaltung nehme dazu in einer Tischvorlage Stellung und zeige auf, wie der Weg ist, doch stehe man vor dem Problem, dass ab 2018 eine Vorbelastung dafür aufgenommen werden muss. Sie bittet um eine Bewertung des Finanzreferats, ob die in der Tischvorlage dargelegten Maßnahmen mit einer Vorbelastung auf den nächsten Haushalt zusätzlich zu der Vorlage auf den Weg gebracht werden können. Da man für jeden zusätzlichen Kita-Platz in Stuttgart dankbar sei, sei es ihr Ziel, die Vorlage heute auf jeden Fall zu beschließen.

Auch StR Winter (90/GRÜNE) meint, man stehe noch vor einer großen Aufgabe. Dies fange an mit der Ausbildung PIA und gehe weiter über die Frage, wie zentrale Anmeldeverfahren weiter gestärkt werden können. Auf dem Papier habe man eine gute Versorgung, trotzdem fehlen in allen möglichen Stadtteilen Plätze. Durch die jüngsten Gerichtsurteile sei man gezwungen, schnell zu handeln. Auch seine Fraktion möchte die Vorlage heute beschließen. Zuvor bitte man um Auskunft, inwiefern auf die Resolution der Personalversammlung des Jugendamts, zu der nun ein Schiedsspruch vorliegt, eingegangen werden sollte und könnte - im Hinblick darauf, diese Thematik evtl. noch im Rahmen weiterer Beratungen zu besprechen.

StR Körner (SPD) bittet zunächst darum, StR Perc zu entschuldigen, der an der Teilnahme zur heutigen Sitzung verhindert sei. Mit Blick auf die Vorlage unterstreicht er den weiterhin großen Bedarf einer Kita-Versorgung für unter 3jährige Kinder. Außerdem müsse die Versorgungssituation für 3- bis 6-Jährige verbessert werden. Für Familien sei dies wichtig, um Beruf und Familie vereinbaren zu können.

Was den im Oktober erfolgten Abgleich der zentralen Warteliste angeht, so bittet er um die Darlegung der Ergebnisse dieses Abgleichs. Nach seinem Eindruck ist für den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze inzwischen weniger das Geld der Engpassfaktor, sondern der Mangel an Fachkräften und Räumen. Wenn es um Räume geht, so habe man im Rahmen von SIM die Möglichkeit, dass Investoren, wenn die Grundstücke im Wert steigen, weil die Stadt den Bebauungsplan ändert, auferlegt werden kann, Kita-Plätze zu schaffen - entweder in ihren eigenen Räumen oder per Abschlagszahlung. Ein Bauvorhaben in der Stafflenbergstraße sei vom UTA gestern zurückgestellt worden, weil offensichtlich zwar eine Abschlagszahlung geleistet werden soll von dem Investor, aber in der Umgebung keine zusätzlichen Raumkapazitäten mit diesem Geld geschaffen werden. Er bittet, um den Engpass Räume für den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze in den Griff zu bekommen, in Zukunft sicherzustellen, dass mit den Abschlagszahlungen - die man grundsätzlich richtig finde - auch tatsächlich zusätzliche Plätze in der näheren oder nicht allzu weit entfernten Umgebung entstehen.

Was das Thema der Fachkräfte angeht, nimmt der Stadtrat ebenfalls Bezug auf die Resolution des Personalrats des Jugendamts, die von fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 18.10.2016 einstimmig gefasst wurde. Dabei gehe es um die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern im Gruppendienst. Es sei beschlossen worden, dass die Empfehlung der Schlichtungsstelle, wonach die Eingruppierung von Gruppenleitungen zu verbessern ist, umgesetzt werden soll. Folglich schlägt er vor, die Ziffer 3 der Beschlussvorlage zu ergänzen um die Formulierung: "Die Verwaltung legt bis zur Diskussion des Kleinen Stellenplans dar, wie sich die aktuelle Empfehlung der Schlichtungsstelle zur Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher im Gruppendienst umsetzen lässt und was das finanziell bedeutet". Damit sei es dem Gemeinderat möglich, im Rahmen der Beratung des Kleinen Stellenplans einen Beschluss zu fassen. Der Fachkräftemangel habe nicht nur, aber auch mit der Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher zu tun. Es gebe viele Diskussionen um die 100 €-Zulage und darüber, in der Großstadt Stuttgart zu versuchen, mehr und gleichzeitig das zu tun, was innerhalb des Tarifvertrags möglich ist.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) stimmt der Vorlage zu und bekräftigt den Wunsch, weiterhin im Jahresrhythmus zu schauen, wie mit den Beschlüssen umgegangen wurde. Die Vorlage zeige klar, welch großer Ausbaubedarf noch besteht und welch große Verantwortung in den nächsten Haushaltsplanberatungen auf den Gemeinderat zukommt. Die Fraktionsgemeinschaft unterstütze den mündlichen Antrag von StR Körner in vollem Umfang.

StRin von Stein (FW) vertritt die Meinung, angesichts der fehlenden Plätze müsse alles getan werden, um sicherzustellen, dass der Ausbau am Bedarf orientiert weiterläuft. Für richtig hält sie auch zu prüfen, wie man im Hinblick auf die Eingruppierung mit den Erzieherinnen und Erziehern umgeht. Dabei gibt sie zu bedenken, dass es weitere vergleichbare Berufe gibt, die deutlich weniger gut bezahlt werden und wo es auch Personalmangel gibt. Sie stelle sich außerdem die Frage, ob tatsächlich immer das Geld im Vordergrund steht oder ob vielleicht auch die Überlegung eine Rolle spielt: "Wie kann ich mit dieser Ausbildung so etwas wie Karriere machen und in andere Arbeitsfelder eintauchen?" In der Vergangenheit habe der Erzieherinnenberuf kaum andere Möglichkeiten geboten, als bis zur Rente im Kindergarten zu arbeiten. Ihres Erachtens muss man beginnen, sich darüber Gedanken zu machen, wenn man die Attraktivität des Berufs steigern will.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) stimmt der Vorlage zu.

Zustimmung erklärt auch StR Dr. Oechsner (FDP). Er ist in puncto Bezahlung zwar damit einverstanden zu überprüfen, wie man Erst- und Zweitkräfte eingruppiert, doch sei es zu einseitig, allein auf die Bezahlung abzuheben. Viel wichtiger ist aus seiner Sicht eine attraktive Ausbildung und entsprechende Ausbildungsplätze, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Mit Blick auf den Vorschlag von StR Körner meint StRin Ripsam, der Verwaltungsausschuss sollte die Vorlage heute unverändert beschließen, um in die Umsetzung der Vorschläge zu kommen. Sie hält es nicht für hilfreich, zunächst noch über die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher zu diskutieren, da dies für den Moment nicht mehr Personal bringt. Dieses Thema könnte die Verwaltung von sich aus zum Kleinen Stellenplan aufgreifen, sodass dort darüber beraten werden kann - sollte dies allgemein so gesehen werden. Sinnvoll und richtig sei es, langfristig z. B. in Haushaltsplanberatungen über Perspektiven nachzudenken und darüber, wie Personalentwicklung in diesem Bereich aussehen könnte. Die finanziellen Auswirkungen, sollte man in dieses Thema einsteigen, werden nicht unerheblich sein, da die Frage der Eingruppierung und Bezahlung nicht nur für die städtischen Kindertagesstätten relevant ist, sondern auch für die der freien Träger. Ihr wäre es für heute wichtiger, für die angesprochenen Betriebskitas eine Lösung zu finden.

Die Vorsitzende teilt mit, man habe vor, einen Bericht zu diesem Thema im Kleinen Stellenplanverfahren zu erstatten.

Aus Sicht von StR Körner spielt die Bezahlung für die Attraktivität eines Berufs durchaus eine Rolle, auch wenn sie nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sei. Er stellt klar, seine Fraktion bitte darum, dass die Verwaltung beim Kleinen Stellenplan dem Gemeinderat einen Bericht dazu vorlegt - was die Vorsitzende soeben bestätigt habe -, um dann darüber zu entscheiden. Insofern erkenne er kein Problem, das den Verwaltungsausschuss daran hindert, wie von ihm beantragt zu beschließen.

StR Winter betont, es gehe nicht darum, das eine zu lassen und das andere zu tun, sondern zum einen darum, eine Bewertung aus Sicht der Fachverwaltung dazu zu bekommen, und zum anderen, eine Kostenaufstellung zum Kleinen Stellenplan zu erhalten. Er bittet die Vorsitzende um ihre Bestätigung, dass sie genau dies zugesagt habe. In diesem Fall könne man die Vorlage mit der Maßgabe, dass dies vorgelegt wird, beschließen.

Nach Wahrnehmung von Herrn Freitag (GPR) wird, "wie immer wenn es um Erzieherinnen geht, ein Tenor breit zwischen den Zeilen, wo man sagen kann, gut, bei Frauenberufen steht die Bezahlung nicht so im Mittelpunkt - im Gegensatz zu Männerberufen, wo sie eher im Mittelpunkt steht. Frauen sind ja durchaus schon glücklich, wenn sie sich sozial engagieren können."

Die zweite Fehleinschätzung in dieser Situation hier sei, dass es nicht um eine Arbeitsmarktzulage geht, sondern um die gerechte Bezahlung entsprechend der Aufgabenübertragung. Arbeitsmarktzulagen gebe es im Bereich der Stadt Stuttgart im Bereich der Mediziner in Höhe von bis zu 1.000 € im Monat, im Bereich der Ingenieure bis zu 1.000 € im Monat, bei den Erzieherinnen seien es 100 €! Er macht deutlich: "Sie haben über die Konzepte, die im Jugendamt zur Erziehung umgesetzt werden, Aufgaben übertragen, die zur Folge eine andere Verantwortung und eine andere Bewertung haben. Und genau darum geht der Streit. Es geht nicht um den Streit, ob man hier mehr bezahlen muss, damit man die Leute kriegt, sondern ob die Frauen für die Tätigkeit bezahlt werden, die sie nun seit Jahren schon machen."

Eine Schlichtung sei "in der Regel eine Kompromissveranstaltung, die vom Gericht vorgeschlagen wird in der Hoffnung, eine Einigung zu finden". Die Stadt Stuttgart habe sich in der Schlichtung damit hervorgetan, keinen einzigen Kompromissvorschlag zu machen oder einem einzigen Kompromissvorschlag zu folgen. Er wage sogar zu behaupten, dass die Personen, die für die Verwaltung in der Schlichtung saßen, gar kein Verhandlungsmandat hatten. Die Vorsitzende Richterin habe dann - wohl weil sie dieses Verhalten auch nicht goutieren konnte - einen Kompromissvorschlag unterbreitet, weil sie nachvollziehen konnte, dass für bestimmte Funktionen innerhalb der Erzieherinnen eine höhere Bewertung gegeben sein müsste. Diese Funktionen wurden dann definiert und mehrheitlich abgestimmt. Es gehe dabei nicht um alle Zweitfachkräfte. Jedoch erwarte die Personalvertretung, dass eine faire Bewertung der Tätigkeit stattfindet. Im Gegensatz zu anderen Kommunen fahre die LHS bei Bewertungen schon immer die Linie, die Personalräte außen vor zu lassen. Sie interpretiere für sich, wie sie denn denkt, wie so jemand bezahlt werden müsste. Die Aufgabenübertragung finde jedoch statt.

Mit der Stimme der Vorsitzenden Richterin gebe es nun eine Einschätzung der Bewertungssituation in den Kindertageseinrichtungen. Der GPR erwarte, dass die Verwaltung diese Bewertungssituation offensiv vorlegt und der Verwaltungsausschuss sich damit auseinandersetzt, ob diese Argumente stimmig sind. Wenn man Erzieherinnen für den Arbeitsmarkt gewinnen will, so müsste über den Tarifvertrag hinaus mehr Geld investiert werden. Hier aber gehe es darum, ob die Frauen so bezahlt werden, wie die Aufgabenübertragung ist. Eigentlich sei dies etwas Selbstverständliches und etwas, worüber man bei Männern gar nicht diskutieren müsste.

BMin Fezer nimmt zunächst Bezug auf das Urteil aus Leipzig, welches neue Maßstäbe gesetzt habe, was das Thema Schadensersatz angeht. Sie betont, dieses Urteil führe nicht dazu, dass die Landeshauptstadt ihre Anstrengungen diesbezüglich noch weiter beschleunigen würde. Seit 2008 stehe fest, dass ein Rechtsanspruch zu erfüllen ist, und seitdem lege man sich ins Zeug aufgrund der Beschlusslage, die der Gemeinderat herbeigeführt hat, um diesem Rechtsanspruch und dem großen Bedarf, der dem zu-grundeliegt, Genüge zu tun.

Das besagte Urteil bedeute auch nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch, sondern es besage: "Grundsätzlich ist ein Schadensersatzanspruch möglich, allerdings nur, wenn ein Verschulden bei der Kommune festgestellt wird, nämlich dass die Kommune nicht das ihr Zumutbare und Mögliche getan hat, um die Kinderbetreuungsplätze auszubauen." Die Aufgabe der Landeshauptstadt sei es - auch im Hinblick auf die rechtliche Situation -, weiter und intensiv Plätze auszubauen. Die heutige Vorlage soll dazu ein weiterer Schritt sein.

Da ihr die Zahlen des aktuellen Wartelisten-Abgleichs (Stand: März 2016) gerade nicht vorliegen, bietet BMin Fezer an, diese dem Ausschuss nachzureichen. Es stehe fest, dass sich die Zahl derjenigen, die auf der Warteliste stehen, vergrößert hat. "Wir haben in Stuttgart einfach mehr Kinder. Und das sind nicht nur Kinder, die zu Flüchtlingsfamilien gehören, sondern wir haben insgesamt eine Zuwanderung nach Stuttgart von Familien mit Kindern. Gerade ich betrachte das als etwas sehr Positives, das ist etwas, was unsere Stadt im Ergebnis voranbringt. Viele Kommunen müssen sich mit einer Überalterung herumschlagen, wir in Stuttgart nicht. Aber es bedeutet natürlich weitere Aufgaben, die wir bei dieser Herausforderung sehr gerne erfüllen." Die neuen Zahlen führen auch dazu, im Hinblick auf SIM manche Konstellation anders zu betrachten.

Zum Thema Erzieherinnen unterstreicht sie "mit großer Überzeugung" die Aussage von Herrn Freitag, wonach bei Frauenbeschäftigung das Geld häufig als nachrangig betrachtet wird. Nach wie vor werden Frauen bei gleicher Tätigkeit in unserer Gesellschaft schlechter bezahlt als Männer. Allerdings müsse sie gerade die Stadträtinnen im Gremium, die auf weitere Faktoren hingewiesen haben, welche den Erzieherinnenberuf nicht ganz so attraktiv erscheinen lassen, insoweit verteidigen, als gerade diese sich immer stark für Frauenrechte einsetzen - auch in der Vergangenheit. Vergütung sei das eine, jedoch spielen andere Aspekte eine erhebliche Rolle. Mit PIA habe man ein Instrument, um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern. Dieses soll noch weiter ausgebaut werden, wofür man in Gesprächen mit dem Land sei. Das andere seien die Bedingungen, unter denen die Erzieherinnen und Erzieher arbeiten. Auch diesbezüglich fühle man sich seitens des Jugendamtes in der Pflicht, noch besser zu werden. Ob die Resolution in diesem Kontext heute mit beschlossen werden muss, ist ihres Erachtens eine andere Frage.

Zum Schlichtungsverfahren führt BM Dr. Mayer aus, das Schlichtungsverfahren gehe zurück auf einen Vergleichsschluss vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Vergleich hatte zum Gegenstand, die in acht Schlichtungsstellen vorgenommenen Eingruppierungen von Erzieherinnen und Erziehern und Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern zu überprüfen. Diese Schlichtungsstellen haben im Herbst 2016 verhandelt, und die Ergebnisse dieser Verhandlungen lägen inzwischen schriftlich vor.

Die Empfehlungen der Schlichtungsstellen seien keinesfalls so eindeutig, um zu sagen, die generelle Forderung des Personalrats, S 8b für alle, wird als tarifkonform gesehen. Es seien aber sehr differenziert und komplex in Bezug auf einzelne Personalfunktionen und -gruppen Empfehlungen ausgesprochen worden. Außerdem sei ein weiterer Prüfungsauftrag erteilt worden. Mit diesen Empfehlungen werde man sich nun intensiv beschäftigen und klären, wer ist davon betroffen, wie viele Mitarbeiter sind es, was wird das kosten. Gleichzeitig müssen die Auswirkungen auf die Bezahlung bei den freien Trägern geprüft werden. Diese Fragen werde man versuchen, zeitnah zu klären, und das Ergebnis dann der Schlichtungsstelle, der Personalvertretung und dem Gemeinderat - in Zusammenhang mit den Kleinen Stellenplanberatungen - bekannt geben. Er sagt zu, das Ergebnis möglichst schon zur Sitzung des Personalbeirats vorstellen zu können.

EBM Föll nimmt zunächst Stellung zum Thema Bauvorhaben Stafflenbergstraße/An-wendung von SIM. Entsprechend dem Auftrag des UTA werde man den Vorgang nochmals prüfen und entsprechend berichten. Unabhängig davon werde man in einzelnen Gebieten immer wieder vor dem Problem stehen, dass der SIM-bezogene Bedarf aus dem Neubaugebiet für eine eigenständige Einrichtung zu klein ist, sodass nur eingruppige Einrichtungen herzustellen wären, was in der Regel jedoch nicht zukunftsfähig sei, da man keine Flexibilität in der Angebotsstruktur hätte. Auch sei es nicht immer möglich, in unmittelbarer Nähe den Anspruch aus SIM abzudecken, was eigentlich das Ziel sei. Daher müsse man im Einzelfall schauen, was konkret möglich ist.

An StRin Ripsam gewandt betont er, mit Beschlussfassung der Vorlage habe man eine Vorbelastung für den Haushalt 2018 ff., was die Betriebskosten anbelangt, in Höhe von ca. 1 Mio. € im Jahr 2018 und ca. 200.000 € im Jahr 2019, und zwar unabhängig von der Frage, ob weitere drei Betriebskitas aufgenommen werden oder nicht. Wenn die drei Betriebskitas mit aktualisiertem Betriebsbeginn hinzukommen, habe man mit Zusatzkosten in Höhe von rund 310.000 € im Jahr 2017 zu rechnen, die aus dem vorhandenen Betriebskostenbudget heraus finanziert werden können - allerdings steige dadurch die Vorbelastung auf die Haushaltsjahre ab 2018 ff. um knapp 700.000 €.

Als Stadtkämmerer könne er - unabhängig worum es sich handelt - immer nur sagen, dass es nie gut ist, mit zu hohen Vorbelastungen in Haushaltsplanberatungen zu gehen. Dies schränke den Gestaltungsspielraum des Gemeinderats in den Haushaltsplanberatungen ein. Diese Abwägung müsse jedoch der Gemeinderat treffen.

StRin Ripsam dankt für die Erläuterung. Sie hebt hervor, man sei froh, wenn Betriebe in Stuttgart bereit sind, eine Betriebskita zu eröffnen und zu einem Zeitpunkt in Betrieb gehen können, der wünschenswert ist. Sie plädiert dafür, diesen Weg zu gehen auch in dem Risiko, dass der Spielraum in den nächsten Haushaltsplanberatungen um 700.000 € geringer ist.

StR Körner zieht seinen mündlichen Antrag angesichts der Zusage von BM Dr. Mayer zurück.


BMin Fezer lässt abschließend über die GRDrs 658/2016 sowie die Umsetzung der Betriebskitas in Weilimdorf, Möhringen und S-Nord gemäß der Tischvorlage zum Antrag Nr. 330/2016 der CDU-Gemeinderatsfraktion abstimmen und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang