Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 05.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Ausschreibung von Wachdienstleistungen für die Stadtbibliothek Stuttgart

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.01.2020, öffentlich, Nr. 9
Gemeinderat vom 23.01.2020, öffentlich, Nr. 12
jeweiliges Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 07.01.2020, GRDrs 1/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Wachdienstleistungen mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2020 bis 2024) für die Stadtbibliothek Stuttgart neu auszuschreiben.

2. Der voraussichtliche Aufwand von insgesamt bis zu 1,1 Mio. EUR für 4 Jahre wird im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102720 Stadtbibliothek Stuttgart, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.

3. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR getroffen werden kann.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Einführend verweist EBM Dr. Mayer auf den in der Verwaltungsausschusssitzung am 22.01.2020 artikulierten Klärungsbedarf (Gegenüberstellung von durch Fremdkräfte bzw. durch städtisches Personal erbrachten Wachdienstleistungen).

Bezugnehmend auf eine von der Stadtbibliothek erarbeitete Stellungnahme trägt er vor, für die Wachdienstleistungen durch Fremdkräfte werde ein jährlicher Aufwand von 275.000 € angenommen. Abzudecken seien fünf Wachdienstmitarbeiter und Stellenressourcen für Dienstplanung/Koordination. Im Jahr 2019 seien für diese Dienstleistungen 11.571 Arbeitsstunden erbracht worden. Dies entspreche einem rechnerischen Personalbedarf von ca. 8,4 Stellen (knapp 5 Wachdienststellen, 2,5 Stellen für Wachdienstleistungen mit Schichtleitungsfunktion, 1 Stelle für die Dienstplangestaltung). Umgesetzt auf städtische Stellen (Wachdienstleistung TVöD 3, Schichtleitung TVöD 7, Dienstplan/Koordination TVöD 8) würden sich Personalkosten in Höhe von ca. 388.000 €/Jahr ergeben. Dabei seien jedoch noch keine Zuschläge eingerechnet (Schichtarbeit, Nacht- und Feiertagzuschläge). Deshalb werde von einem tatsächlichen Aufwand von deutlich über 400.000 €/Jahr ausgegangen. Mit den genannten ca. 8,4 Stellen wären des Weiteren noch keine Krankheitsvertretungen abgedeckt. Diesbezüglich müsste für Springkräfte eine Art Pool geschaffen werden. Die Höhe dieses zusätzlichen Aufwandes lasse sich derzeit nicht beziffern. Aber schon die Summe von über 400.000 € überschreite deutlich den für Fremdkräfte kalkulierten Ansatz von 275.000 €/Jahr. Ohne Krankheitsvertretungen würden sich durch städtische Kräfte also mindestens 30 % höhere Kosten ergeben. Dieses Ergebnis decke sich ungefähr mit den im Jahr 2015 bei einer Organisationsuntersuchung im Planetarium gewonnenen Erkenntnissen. Dort sei ein "Insourcen" der Reinigungs- und Ordnerdienste angedacht worden. Es sei jedoch festgestellt worden, dass die Beschäftigung von eigenem Personal im Verhältnis zu einer Fremdvergabe ca. 45 % teurer wäre.

Der derzeitige Wachdienstvertrag für die Stadtbibliothek laufe im Juni aus. Ein Anschlussvertrag sei also dringlich. Der vorgesehene Vertrag sehe eine Festlaufzeit bis 30.06.2022 mit zwei jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen vor. Sollte der Gemeinderat in den Etatberatungen 2022/2023 im Herbst 2021 trotz der vorgebrachten finanziellen Bedenken einen Systemwechsel anstreben, wäre ein entsprechender Beschluss im Dezember 2021 möglich. Das dann notwendige Personal könnte wohl ohnehin nicht bis Juni 2022 (Ende der vertraglichen Festlaufzeit) gewonnen werden. Somit meine er, stünden dem Gemeinderat, auch wenn heute die GRDrs 1/2020 beschlossen werde, alle Optionen offen.

Für StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) spricht vieles dafür, so wie vom Vorsitzenden dargestellt vorzugehen. Ihm ist die Möglichkeit wichtig, im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen "die Weichen umzustellen". Heute sollte die Verwaltung die Aufgabe mitnehmen, bis dahin eine Konzeption auszuarbeiten. In diese Konzeption müssten die Flexibilitätspotenziale (Wahrnehmung von Vertretungen) eines für mehrere städtische Objekte zuständigen städtischen Dienstes einfließen.

So vorzugehen ist für EBM Dr. Mayer dann möglich, wenn dies dem Willen eines überwiegenden Teiles des Gemeinderates entsprechen würde. Möglich sei doch aber auch eine ausführliche Behandlung in einer Sitzung des Personalbeirates. Es gebe Bereiche, in denen sich ein städtischer Dienst weniger anbiete (z. B. Einzelbeauftragung von Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen oder Abdecken von Ausnahmesituationen). Der Einsatz städtischen Personals biete sich dann eher an, wenn es um das Abdecken einer dauerhaft bestehenden Grundlast gehe. Zwar blieben die wirtschaftlichen Vorbehalte bestehen, aber darüber müsste eine grundsätzliche Verständigung stattfinden.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) signalisiert Zustimmung für eine Festlaufzeit bis 30.06.2022. Ein Systemwechsel sei vorstellbar. Die wirtschaftlichen Auswirkungen müssten natürlich betrachtet werden. Die Thematik sollte im Personalbeirat ausführlich besprochen werden.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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