Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 257/2018
Stuttgart,
03/23/2018



Europäische Metropolregion Stuttgart - Metropolkongress



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.04.2018



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart stimmt der Durchführung des Metropolkongresses am 22.01.2019 in der Sparkassenakademie Baden-Württemberg zu und beauftragt die Verwaltung diesen in Abstimmung mit der Impulsgruppe vorzubereiten und zu gestalten.

2. Der Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von bis zu 85.000 Euro wird zugestimmt.

3. Die Aufwendungen werden anteilig im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereiche 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, 8108020 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und 8107010 - Abteilung Protokoll, Empfänge, Ehrungen, jeweils Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1995 führte die Ministerkonferenz für Raumordnung in ihrem Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen die Kategorie der „Europäischen Metropolregionen“ ein. Gemeinsam mit sechs weiteren Regionen in Deutschland wurde die Region um Stuttgart dieser Kategorie zugeordnet. Eine genaue räumliche Abgrenzung enthielt der Raumordnungspolitische Handlungsrahmen nicht. 2002 nahm der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP) den Begriff der „Europäischen Metropolregion Stuttgart“ auf. Ihm zufolge umfasst diese „insbesondere den Verdichtungsraum Stuttgart einschließlich der Räume um Heilbronn und um Reutlingen/Tübingen und seine Randzone“. Aufgabe sei es, die Europäische Metropolregion Stuttgart „wegen ihrer herausragenden Funktionen im internationalen Maßstab und ihrer besonderen Bedeutung für die gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes […] in ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit weiterzuentwickeln und zu stärken“. Diese Entwicklung solle „sich auf dezentrale räumliche und organisatorische Strukturen stützen und diese stärken“. Zudem sei die „Vernetzung innerhalb des Landes […] durch leistungsfähige Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen zu fördern“ (alle Zitate siehe LEP 2002, S.44).

In den folgenden Jahren wurde in der Europäischen Metropolregion Stuttgart immer wieder erfolgreich projektbezogen zusammengearbeitet. Aus dem Wunsch heraus, die Aktivitäten zu bündeln, wurde der Koordinierungsausschuss Europäische Metropolregion Stuttgart ins Leben gerufen. Seine konstituierende Sitzung fand am 23.11.2007 statt. In der letzten Sitzung des Koordinierungsausschusses war vereinbart worden, dass der Vorsitzende, Herr Oberbürgermeister Kuhn, gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herr Verbandsvorsitzender Bopp, je fünf Oberbürgermeister, fünf Landräte und Vertreter der vier weiteren Regionalverbände in der Metropolregion (Region Stuttgart, Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Neckar-Alb und Nordschwarzwald) sowie zwei Vertreter des Gemeindetags Baden-Württemberg zu einer Impulsgruppe einlädt, um das weitere Vorgehen der Metropolregion zu besprechen und erste Vorbereitungen für einen Metropolkongress zu treffen.

Ziel eines Metropolkongresses ist eine stärkere Wahrnehmung der Metropolregion nach innen sowie nach außen. Deshalb soll das Thema Metropolregion wieder in der Öffentlichkeit platziert und gemeinsame Themen und Herausforderungen in der Metropolregion diskutiert und weiterentwickelt werden, ohne eine neue Struktur und Organisation zu errichten. Bei einem ersten Treffen der Impulsgruppe im Oktober 2017 wurde vereinbart, dass sich der erste Metropolkongress mit dem Thema nachhaltige Mobilität auseinandersetzen wird. Mittlerweile wurde ferner vereinbart, dass der Kongress am 22. Januar 2019 in der Sparkassenakademie Baden-Württemberg (Pariser Platz 3 A, 70173 Stuttgart) stattfinden wird. Mobilität ist ein alle Regionen und Kommunen verbindendes aktuelles Thema mit großem Handlungsbedarf. Ferner wurde mit dem „Metropolticket“, für das sich der Koordinierungsausschuss gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart stark eingesetzt hat, bereits ein achtbarer Erfolg und sichtbares Zeichen für die Mobilität in der Metropolregion Stuttgart erzielt. Mittelfristig sollen weitere Themen wie etwa Wohnen, Gewerbeflächen oder Kultur in zukünftigen Metropolkongressen vertieft werden, die in verschiedenen Regionen stattfinden. Der Auftakt soll am 22. Januar 2019 in Stuttgart gemacht werden.


Inhalte des Kongresses

Für den Kongress soll vorab eine Studie zur Mobilität in der Europäischen Metropolregion Stuttgart erstellt werden, damit eine einheitliche und fundierte Ist-Betrachtung für die gesamte Metropolregion möglich ist. Die Studie soll im Zuge eines Impulsvortrags auf dem Kongress vorgestellt werden. Da eine eigene Datenerhebung den finanziellen sowie zeitlichen Rahmen sprengen würde, soll nach Möglichkeit auf die Daten der 2018 erscheinenden Studie Mobilität in Deutschland zurückgegriffen werden, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt wird. Hierfür ist es notwendig, eine Auswertung und Aufbereitung der Daten für das Gebiet der Europäischen Metropolregion Stuttgart zu beauftragen, die die fünf Regionen Stuttgart, Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Neckar-Alb und Nordschwarzwald einschließt. Vor dem wissenschaftlichen Impulsvortrag soll der Kongress von Herrn Oberbürgermeister Kuhn durch eine politische Grundsatzrede eröffnet werden.

Innerhalb der Impulsgruppe wurde festgelegt, dass sich der Mobilitätskongress der Europäischen Metropolregion Stuttgart mit folgenden Themen befassen soll, zu denen Arbeitsgruppen gebildet werden:

Zu diesen Themen werden auf dem Metropolkongress Arbeitsgruppensitzungen stattfinden, die durch einen inhaltlichen Impulsvortrag eingeleitet und anschließend strukturiert moderiert werden. Die Arbeitsgruppen sollen sich allerdings noch vor dem Kongress zu ersten Sitzungen konstituieren, um ihre Themen vorab zu konkretisieren. Der Metropolkongress soll somit einen Impuls geben, damit Projekte und Themen von den beteiligten Akteuren in der Metropolregion gemeinsam vorangebracht werden. Die Initiatoren des Kongresses werden auf interessierte Verwaltungen und Institutionen zugehen, um über den Inhalt des Kongresses zu informieren und Interessierte dazu einzuladen, sich an den Arbeitsgruppen zu beteiligen. Damit soll auch dem Gedanken der Dezentralität Rechnung getragen werden.


Rahmenbedingungen des Kongresses

Das Land Baden-Württemberg sowie auch weitere Partner wie die Verkehrsverbünde, die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) oder die Industrie- und Handelskammern sollen eng in den Kongress und die Arbeitsgruppen eingebunden werden. Zum Teilnehmerkreis des Kongresses sollen gewählte Vertreter aus den Kommunen, Landkreisen und Regionen zählen und Personen aus den jeweiligen Verwaltungen. Des Weiteren sollen auch Kammern, Verbände, Unternehmen und die Presse eingeladen werden. Der Kongress richtet sich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit. Die teilnehmenden gewählten Vertreter garantieren eine Rückkopplung an die Öffentlichkeit. Es wird mit 200-300 Teilnehmern am Kongress gerechnet. Als Tagungsort wurde die Sparkassenakademie Baden-Württemberg (Pariser Platz 3 A, 70173 Stuttgart) von der Impulsgruppe festgelegt.

Für eine erfolgreiche Durchführung des Kongresses soll auf die Expertise eines professionellen Dienstleisters zurückgegriffen werden, der den Kongress konzipieren, organisieren, durchführen, moderieren, protokollieren und in Form einer Tagungsdokumentation nachbereiten wird. Vorab ist durch diesen zudem die Gestaltung und der Versand der Einladungen nötig, um den Kongress umfassend zu bewerben. Der Einbezug eines professionellen Dienstleisters ist aus den Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen und aufgrund der straffen Zeit- und Ressourcenplanung der beteiligten Akteure ratsam. Gleichzeitig muss eine enge Abstimmung mit dem beauftragten Dienstleister durch die beteiligten Akteure gewährleistet sein.

Kosten und Finanzierung

Für den Metropolkongress wird von Kosten in Höhe von 205.000 Euro ausgegangen (siehe Anlage Kostenschätzung). Die Finanzierung des Kongresses soll zum einen über gestaffelte Beiträge der fünf Regionalverbände sowie der Belegenheitskommune, in der der Kongress stattfindet, und zum anderen über moderate Teilnahmegebühren sichergestellt werden. Innerhalb der Impulsgruppe einigten sich alle Akteure darauf, dass die Belegenheitskommune (in diesem Fall die Landeshauptstadt Stuttgart) 41,5% der Kosten und die fünf Regionalverbände 58,5% der Kosten gemäß dem Einwohnerschlüssel übernehmen sollen (zum Einwohnerstand s. Anlage). Die Belegenheitskommune bekommt dabei die Einnahmen aus den Teilnehmerbeiträgen, sodass sie diese variabel gestalten kann. Wenn die Belegenheitskommune Einsparungen etwa im Bereich der Raummiete oder des Caterings erzielen kann, soll ihr dies zugutegehalten werden. Dieses Finanzierungsmodell soll auch bei weiteren Kongressen der Metropolregion angewendet werden.

Auf Grundlage der Kostenschätzung und der vereinbarten Finanzierungsbeteiligungen ergibt sich für den Verband Region Stuttgart eine Kostenbeteiligung in Höhe von 60.000 Euro (s. Anlage Kostenbeteiligung). Dies entspricht einer Finanzierungsbeteiligung des Verbands Region Stuttgart von rund 29% an den Gesamtkosten. Die anderen vier Regionalverbände haben ihre Finanzierungsbeteiligungen bereits mündlich signalisiert. Um zeitnah mit den vorbereitenden Arbeiten für den Metropolkongress beginnen zu können, müssen bis Ende April alle finanzierenden Akteure ihre schriftliche Finanzierungszusage geben.


Finanzielle Auswirkungen

Die LHS erhält Einnahmen aus den Teilnehmerbeiträgen in Höhe von ca. 25.000 EUR, die zur Finanzierung der städtischen Kostenbeteiligung herangezogen werden. Die Aufwendungen werden anteilig im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereiche 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, 8108020 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und 8107010 - Abteilung Protokoll, Empfänge, Ehrungen, jeweils Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt. Die zur Deckung der Mehraufwendungen erforderlichen Mittel werden nach Abzug der Teilnehmerbeiträge überplanmäßig aus der Deckungsreserve bereit gestellt.




Fritz Kuhn

Anlagen

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