Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
470
3
VerhandlungDrucksache:
934/2018
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 05.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Erforderliche Personalstellen für die verstärkte Bearbeitung von Wohnungsbauprojekten und Bebauungsplanverfahren zur Erreichung der städtischen Ziele im Wohnungsbau

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.11.2018, öffentlich, Nr. 533

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.11.2018, GRDrs 934/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Erreichung der städtischen Ziele im Wohnungsbau, zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und für die verstärkte Bearbeitung von Wohnungsbauprojekten werden den von der Verwaltung vorgeschlagenen strukturellen Verbesserungen im Hinblick auf die Steuerung und Organisation zugestimmt.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Referat StU in Höhe von 1,0 Stelle EG 14 wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.

3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung in Höhe von 3,0 Stellen (davon 2,0 Stellen EG 12 und 1,0 Stelle A 13 g. D.) wird Kenntnis genommen. Zusätzlich ist der Wegfall des KW-Vermerks 01/2020 an den beiden 0,5 Stellen für die Koordination von Baugemeinschaften erforderlich (Stellennummern 610 0201 070 und 610 0201 075). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen und den Wegfall des KW-Vermerks ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.

4. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Baurechtsamt in Höhe von 4,0 Stellen (davon 2,0 Stellen A 11 g. D., 1,0 Stelle A 8 m. D. und 1,0 Stelle A 13 h. D.) wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.

5. Die Aufwendungen für die zusätzlichen Personalstellen (2019 in Höhe von voraussichtlich 911.800 EUR) werden aus Mitteln der zum Jahresabschluss 2017 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten davon-Position "Wohnraumoffensive Stuttgart" finanziert.


Für StR Kotz (CDU) stellt sich die Frage, ob sich die städtischen Wohnungsbauziele gegenüber vor drei bzw. sechs Monaten verändert haben und sich nun zeigt, dass für deren Erreichung zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen, oder ob sich die städtischen Ziele durch die Bildung der Wohnraumoffensive verändert haben. Sollte die erste Frage zutreffen, stelle sich für seine Fraktion die weitere Frage, weshalb sich erst jetzt dieser Stellenmehrbedarf zeige. Sollten sich allerdings die Ziele verändert haben, sollte darüber in Form einer Mitteilungsvorlage informiert werden, um über die Ziele im Gemeinderat diskutieren zu können. Weiter führt er aus, die CDU-Gemeinderatsfraktion könne nachvollziehen, dass die Stellenschaffungen im Jahr 2019 aus der innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten davon-Position "Wohnraumoffensive Stuttgart" finanziert werden. Nicht nachvollzogen werden könne jedoch, dass auf Seite 4 der Vorlage unter der Rubrik Sachkosten diese Finanzierung auch für die Folgejahre vorgesehen werde. Hierzu werde eine Vorlagenänderung dahingehend beantragt, dass lediglich für das Jahr 2019 die Rücklage herangezogen werde und in den Folgejahren eine normale Finanzierung über den Stadthaushalt stattfinde.

Darüber zeigt sich EBM Föll erstaunt. Mit dem gemeinsamen Antrag Nr. 202/2018 von CDU, SPD, FW und FDP werde die Verwaltung aufgefordert, einen zusätzlichen Personalbedarf im entsprechenden Bereich zu überprüfen. Dieser Initiative trage die Verwaltung mit der GRDrs 934/2018 Rechnung. Zudem werde in diesem Antrag gewünscht, dass ein zusätzlicher Personalbedarf aus der genannten davon-Position finanziert werden solle. Des Weiteren teilt der Erste Bürgermeister mit, über die städtischen Ziele werde im sechswöchigen Rhythmus im UA Wohnungsbau berichtet.

Nach Auffassung von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) geht mit der durch den Antrag Nr. 202/2018 angestoßenen Wohnraumoffensive für Stuttgart ein Verlassen der vernünftigen Stadtpolitik in punkto Bodenschutz und Klimaschutz einher. Dies sei bedauerlich, und dass das Beantragte sich auf Stellen auswirke, dürfe nicht erstaunen.

Anschließend trägt StR Körner (SPD) vor, die in der Beschlussantragsziffer 1 genannten städtischen Wohnungsbauziele existierten seit 2013 im Wohnraumkonzept des Oberbürgermeisters. Darum gehe es, und der Antrag Nr. 202/2018 stelle den notwendigen Impuls dar, damit die Stadtverwaltung ihr eigenes Programm ernst nehme und die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stelle. Im genannten Antrag stehe nicht, dass die zusätzlichen Personalausgaben aus der davon-Position finanziert werden sollen. Außer Frage stehe jedoch, dass zur Finanzierung solch struktureller Mehrausgaben für ein Jahr diese Rücklage herangezogen werden könne, aber ab 2020 müsse diese Finanzierung normal über den Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgen. Einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss müsse die Verwaltung im Entwurf dieses Doppelhaushalts umsetzen. Die Vorlagenseite 7 gehöre entsprechend korrigiert.

Grundsätzlich, so der Vorsitzende, gebe es sowohl die Finanzierungsmöglichkeit über die davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage als auch über den künftigen Stellenplan. Auch beim heutigen TOP 2 "1 Mrd. € 'Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020 des Bundes - Sachbeschluss und Finanzierung weiterer Maßnahmen'", GRDrs 992/ 2018, sei die Finanzierung von zusätzlichen Stellen über einen längeren Zeitraum aus der Projektrücklage beschlossen worden. Weiter informiert er, bei dem Thema Kommunales Förderprogramm erarbeite die Verwaltung derzeit die Struktur. In der letzten Sitzung des UA Wohnungsbau sei seitens der Verwaltung angekündigt worden, den Entwurf noch in der Dezember-Sitzung dieses Unterausschusses vorstellen zu wollen. Dann könnten die Ratsmitglieder sehen, wie die Verwaltung die Umsetzung dieses Programms personell stemmen wolle bzw. welche Ressourcen eine Umsetzung benötige. Diesbezüglich werde im Übrigen ebenfalls analog des im Antrag Nr. 202/2018 geäußerten Wunsches eine Finanzierung über die in der Beschlussantragsziffer 5 genannte davon-Position der Ergebnisrücklage vorgesehen.

Von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) werden Stellenschaffungen für Wohnungsbauprojekte grundsätzlich begrüßt. Für StRin von Stein (FW) ist das Signal, dass Stellen geschaffen und finanziert werden, am bedeutsamsten. Der Druck auf den Wohnungsmarkt und der dringende Handlungsbedarf ergäben sich durch die deutlich gestiegene Einwohnerzahl Stuttgarts.

Anschließend äußert sich StR Dr. Oechsner (FDP) positiv zum Beschlussantrag. Er erachtet die Etatberatungen zur Klärung der Stellenfinanzierungsfrage als den richtigen Ort.

Ebenfalls Zustimmung signalisiert StR Brett (AfD). Er verweist hinsichtlich der Einwohnerzahl Stuttgarts auf die Diskrepanz, dass das Statistische Amt von 613.000 Einwohnern und das Statistische Landesamt von über 630.000 Einwohnern ausgehen.

StR Körner bezieht sich auf die folgende Ziffer des Antrags Nr. 202/2018: "Wir sehen die Notwendigkeit, die Personalressourcen zur Beratung von Vermietern mit Wohnungsleerstand aufzustocken". Dazu und zu dem für September 2018 beantragten Vorschlag zum Ausbau dieser Beratungstätigkeit habe er in der Vorlage nichts gefunden. Dazu macht EBM Föll deutlich, die Verwaltung habe nicht die Absicht, im Rahmen dieses Förderprogramms dem Gemeinderat weitere Stellen zur Überwachung bzw. zur Beratung im Bereich des Wohnraumzweckentfremdungsverbots beim Baurechtsamt vorzuschlagen. In den Etatberatungen habe dazu der Gemeinderat bereits Entscheidungen getroffen, und der letzte Bericht des Baurechtsamts im zuständigen Ausschuss sei so gewesen, dass zunächst einmal mit den bereits geschaffenen Kapazitäten die Aufgaben geregelt werden könnten. Zwischen Zweckentfremdung und Leerstand gehöre unterschieden; nicht jeder Leerstand sei eine Wohnungszweckentfremdung im Sinne des Gesetzes. Umgangssprachlich verhalte sich dies natürlich anders. Die Verwaltung wolle, sowie dies beantragt sei, Vermietern über das kommunale Förderprogramm sowohl in finanzieller Hinsicht wie auch als Dienstleistung die Möglichkeit eröffnen, dass diese ihren Wohnraum so modernisieren könnten, dass er anschließend vermietungsfähig sei. Hier sei die Verwaltung der Überzeugung, dass sich so ein gewisses Potenzial heben lasse. Natürlich gehe es ebenfalls um Themen wie Ausbau von Dachgeschossen etc. Dazu würden Vorschläge und eine Umsetzungsstruktur vorgelegt. Nicht gedacht werde daran, hier klassische Verwaltungsstrukturen anzuwenden, sondern die Verwaltung stelle Überlegungen "etwas über den Tellerrand hinaus" an.

Eine Wortmeldung von StR Körner aufgreifend betont EBM Föll, derzeit befinde man sich im sogenannten kleinen Stellenplanverfahren. Dazu seien im Vorfeld Sachbeschlüsse notwendig. Der zur Beratung stehende Sachbeschluss, sofern dieser finanzierbar sei, werde im kleinen Stellenplanverfahren umgesetzt. Daher seien dem Gemeinderat verschiedenste Sachvorlagen vorgelegt worden, darunter auch die heute zur Beratung stehende GRDrs 934/2018. Die dazu gefassten Beschlüsse mündeten in einer Sammelvorlage, um formale Stellenbeschlüsse zu fassen.

Ergänzend teilt BM Dr. Mayer mit, in der gestrigen Sitzung des Personalbeirats sei bereits über den sogenannten kleinen Stellenplan gesprochen worden, aber heute zeige sich, dass nochmals Grundsätzliches dargestellt gehöre. Der Begriff kleines Stellenplanverfahren sei eigentlich irreführend, da kein neuer Stellenplan und auch kein kleiner Stellenplan aufgestellt würden. Vielmehr gehe es um Planabweichungen, die zum bestehenden Stellenplan beschlossen würden. Das Verfahren unterscheide sich auch von dem üblichen Planaufstellungsverfahren. Dort würden nämlich seitens der Ämter Anträge gestellt, während beim kleinen Stellenplanverfahren Sachbeschlüsse des Verwaltungsausschusses, die Personalbedarfe beinhalteten, in einer Sammelvorlage am Ende des Jahres zusammengefasst würden.

Diese bisher übliche Vorgehensweise wird von StR Rockenbauch als für den Gemeinderat zu schwierig angesehen. Ihm gegenüber sichert BM Dr. Mayer zu, dass Ratsmitglieder im Verwaltungsausschuss am 19.12.2018 Änderungsanträge stellen können. Zudem erläutert der Bürgermeister, die Differenzierung zwischen jetzt zu schaffendem, vordringlichem Personalbedarf und mittelfristigem Personalbedarf erkläre sich aus der geschilderten Systematik heraus; nun sollen die Stellen geschaffen werden, die zur Umsetzung der initiierten Wohnraumoffensive kurzfristig und vordringlich notwendig seien. Mittelfristige Bedarfe müssten im regulären Stellenplanverfahren behandelt werden. Nach § 84 GemO sei die Verwaltung verpflichtet, darauf zu achten, dass bei Vorgriffsschaffungen nur solche Bedarfe berücksichtigt würden, die vordringlich oder unabweisbar seien.

Die unter den verschiedenen Ziffern in der Vorlagenbegründung dargestellten Stellenbedarfe sind für StR Rockenbauch teilweise nicht ausreichend. Von daher werden von ihm folgende Anträge gestellt:
Zu der Ziffer 2 der Vorlagenbegründung
Schaffung von 4,0 Stellen in EG 12, Landschaftsplaner/-in bei 61-2.3
Zu der Ziffer 5 der Vorlagenbegründung
Schaffung von 4,0 Stellen in A 11 g. D., gehobener Verwaltungsdienst, bei 63-2 und 63-3/4/5.

Des Weiteren beantragt er zur Ausweitung von Milieuschutzsatzungen/Unterhaltungssatzungen bei der Stadtplanung 2,0 Stellen und zur juristischen Begleitung beim Baurechtsamt eine weitere Stelle. Hierzu merkt der Vorsitzende an, diese Aufgabe sei derzeit geteilt zwischen dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (ASS) sowie dem Amt für Liegenschaften und Wohnen (AfLW). Aufgaben im Zusammenhang mit der Satzung nehme das ASS und Überwachungsaufgaben das AfLW wahr.

Nachdem seitens StR Kotz und StRin Deparnay-Grunenberg übereinstimmend erklärt wird, dass ihre Fraktionen auf Zuruf diesen Anträgen nicht zustimmen können, verzichtet StR Rockenbauch darauf, diese Anträge heute zur Abstimmung zu stellen. Er kündigt an, diese Anträge zu der Beratung der Vorlage zum kleinen Stellenplan zu stellen.

Dem durch StR Kotz geäußerten Antrag auf Änderung der Beschlussantragsziffer 5 Rechnung tragend wird von EBM Föll folgende Änderung dieser Beschlussantragsziffer vorgeschlagen (Änderung ist fett dargestellt):

Die Aufwendungen für die zusätzlichen Personalstellen (2019 in Höhe von
voraussichtlich 911.800 EUR) werden
im Jahr 2019 aus Mitteln der zum Jahresabschluss 2017 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten davon-Position "Wohnraumoffensive Stuttgart" finanziert.

Nachdem in der Folge der Vorsitzende hinsichtlich der Finanzierung ab 2020 StR Körner auf die Beschlussantragsziffern 2, 3 und 4 verweist, stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beschlussantrag mit der geänderten Beschlussantragsziffer 5 einstimmig.
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