Zum 21.09.2022 lebten 7.557 Personen in den Not- und Flüchtlingsunterkünften, wovon 3.362 Personen ukrainische Geflüchtete sind. Zuzüglich leben noch über 4.200 geflüchtete Menschen aus der Ukraine privat. Diese werden zwar nicht von der Landeshauptstadt Stuttgart untergebracht, beziehen aber Sozialleistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII.
Im August kam es zu einem starken Wiederanstieg der Aufnahmen ukrainischer Geflüchteter in Stuttgart von ca. 170 Personen pro Woche, der weiterhin anhält. In der Kalenderwoche 36 sind zwar die direkten Aufnahmen über das Arrival Ukraine Zentrum gesunken, jedoch mussten erstmalig per Zuweisung Ukrainer/-innen aus den Landeserstaufnahmen aufgenommen werden. Für Oktober 2022 ist am 22.09.2022 durch das Land eine weitere deutliche Erhöhung der unterzubringenden Personen angekündigt worden.
Der Rechtskreiswechsel der geflüchteten Menschen vom AsylbLG in das SGB II bzw. SGB XII erfolgt nicht so schnell wie erwartet, da er erst im Folgemonat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung erfolgen kann. In der Konsequenz gibt es sehr starke Anstiege in den Fallzahlen des Sozialamtes beim Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG. Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich (in Fortschreibung der GRDrs. 239/2022) nachfolgend zu beschließende Veränderungen der Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans bei den mit der Flüchtlingsthematik befassten Ämtern. Zu Ziff. 2 des Beschlussantrags – Verlängerung von Ermächtigungen beim Jobcenter:
Mit GRDrs. 239/2022 wurden für das Jobcenter insgesamt 39,33 Ermächtigungen befristet bis 31.12.2023 beschlossen, davon 37,33 VZK für zusätzliche Personalbedarfe für die Bereiche der Sachbearbeitung Leistung und Persönliche Ansprechpartner/-innen (fachspezifisch): · 9,02 VZK in EG 10 für pAp ELB U25 · 8,44 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü25 · 19,87 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung (insg. 37,33 VZK) Weitere 33,37 VZK auf der Grundlage der für den damaligen Zeitpunkt prognostizierten Fallzahlen von 3.400 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 3.489 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Rechtskreis SGB II insgesamt berechneten 70,70 VZK konnten vorläufig aus den mit dem Geschäftsplan 2021 (GRDrs. 954/2020) zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten 49,79 Ermächtigungen aufgefangen werden. Diese Corona-Ermächtigungen sind bis zum 31.12.2022 befristet. Aufgrund der neu prognostizierten Fallzahlen (3.400 BG und 4.474 ELB) besteht bei den bestehenden Betreuungsrelationen insgesamt ein Personalbedarf im Umfang von 80,08 VZK und damit zusätzlichen Ermächtigungen im Umfang von 9,38 VZK. 42,75 der zum 31.12.2022 auslaufenden Ermächtigungen müssen daher verlängert werden. Bei den ELB wird von höheren Fallzahlen als noch im April dieses Jahres ausgegangen. Damals wurde bei der Prognose überwiegend von Single-Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Aktuell stellt es sich jedoch so dar, dass nur rund 42 % der BG aus einer Person bestehen, sodass die Zahl der ELB nach oben angepasst wurde (Faktor 1,316 pro BG). Im Einzelnen sind die folgenden Ermächtigungen (fachspezifisch) erforderlich: · 7,92 VZK in EG 10 für pAp ELB U25 · 17,78 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü25 · 14,05 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung · 3,0 VZK in EG 6 für SB Qualifizierte Information (insg. 42,75 VZK) 3,0 VZK der vorhandenen Ermächtigungen für pAp und SB Leistungsgewährung sollen aus organisatorischen Gründen für SB Qualifizierte Information verlängert werden. Die SB Qualifizierte Information übernehmen u. a. Aufgaben in der Kundensteuerung und Terminverwaltung oder unterstützen die SB bei der Bearbeitung leichter Fälle. Finanzierung Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten fachspezifischer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die Stelle entsteht. Sofern das Budget für die Verwaltungskosten nicht ausreichen sollte, kann zur Finanzierung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel erforderlich werden. Zu Ziff. 3.1 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Referat Soziales und Integration
1,0 VZK in EG 14 für wissenschaftliche/-n Mitarbeiter/-in bei der Abteilung Integrationspolitik Die aktuelle und akute Migrationsdynamik erfordert eine enge Verzahnung zwischen der Integrationspolitik und anderen strategischen Planungen im Referat SI und darüber hinaus. Die ukrainischen Geflüchteten müssen aktiv in die Integrationsarbeit und in Programme für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eingebunden werden, insbesondere die Beteiligung bei der Entwicklung und Durchführung von integrativen Maßnahmen auf Stadtbezirksebene. Dafür bedarf es zeitnah einer personellen Aufstockung mit Ansiedlung in der Abteilung Integrationspolitik. Ebenso ist in der aktuellen Situation eine verstärkte Akquise von Fördermitteln im sozialen und Migrationsbereich (EU, Bund, Land etc.) unverzichtbar. Dabei sind entsprechende Anträge inhaltlich zusammenzuführen und auszuarbeiten sowie die Abstimmung mit den Förderstellen durchzuführen. Vorhandene Angebote sind zu vernetzen. Zu Ziff. 3.2 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Liegenschaftsamt
Die steigenden Zahlen von Flüchtenden erfordern weiterhin einen erhöhten Personalbedarf in der Verwaltungsabteilung sowie in der Abteilung Immobilienmanagement.
Das zusätzliche Personal wird benötigt, um die Akquise zusätzlicher Objekte, den Abschluss von internen Nutzungsvereinbarungen mit dem Sozialamt und die Instandhaltung bereits angemieteter Objekte zu gewährleisten. Insgesamt sind auf den Presseaufruf des Oberbürgermeisters, leerstehende Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten, seit Anfang März 2022 853 Angebote eingegangen. 121 Angebote davon wurden mittlerweile negativ beschieden, 145 Angebote konnten erfolgreich abgeschlossen werden (Stand: Anf. Oktober 2022). D. h. 587 Angebote sind weiterhin in der Prüfung und Bearbeitung, immer noch kommen laufend Angebote hinzu. Zusätzlich sind die kurzfristig geschaffenen Plätze in Hotels und Hallen (aktuell 2.683 Plätze) kurz- bis mittelfristig durch dauerhafte Wohnformen zu ersetzen. Hier sind nach entsprechender Prüfung und Auswahl von Grundstücken noch zahlreiche Neubauprojekte (analog Systembauten 2016/2017) zu erwarten. Ein deutlicher Mehraufwand besteht in Folge der zusätzlich zu betreuenden Objekte u. a. bei der Erfassung vorhandener Vertragsdaten in SAP sowie im Kundencenter (Hotline und Wartungs-/Reinigungsmanagement) und in den Bereichen Anlagenbuchhaltung, Verwaltungsübergaben und Fortführungsnachweisen. Das Liegenschaftsamt bemisst den zusätzlichen Personalbedarf auf insgesamt 6,0 VZK: 0,5 VZK in EG 9b für SB Anlagenbuchhaltung (Aufgabenbereich Anlagenbuchhaltung) 0,5 VZK in EG 9a für SB Datenpflege (Aufgabenbereich Controlling und Digitalisierung) 2,0 VZK in EG 11 für SB Projektmanagement (Aufgabenbereich Flächenmanagement) 1,0 VZK in EG 9a für SB Flächenmanagement (Aufgabenbereich Flächenmanagement) 2,0 VZK in EG 8 für SB Kundencenter (Aufgabenbereich Services) Zu Ziff. 3.3 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Jobcenter
SB IuK-Angelegenheiten bei 29-1: 1,0 VZK EG 10 TVöD Berücksichtigt man die durchschnittliche Teilzeitquote der Stadtverwaltung wird sich infolge der zusätzlichen Ermächtigungen zur Einstellung von Personal voraussichtlich ein Zuwachs von bis zu 115 Mitarbeiter/-innen beim Jobcenter ergeben. Für das Sachgebiet Information und Kommunikation (IuK) in der Abteilung Verwaltung bedeutet dies eine erhöhte Belastung der Mitarbeitenden angefangen von der Einrichtung moderner Arbeitsplätze über den laufenden Support bis hin zu Anpassungen im Fachverfahren bzw. der Planung und Umsetzung von separaten digitalen Problemlösungen im Zusammenhang mit der Zielgruppe der Geflüchteten. Mit den vorhandenen Personalkapazitäten im Sachgebiet IuK lässt sich die Mehrarbeit, insbesondere auch aufgrund der stetig wachsenden Dynamik und Komplexität der Aufgabenstellungen, nicht mehr decken. Zu Ziff. 3.4 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt
Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge (50-270): 9,99 VZK EG 9c TVöD Der Rechtskreiswechsel der geflüchteten Menschen vom AsylbLG in das SGB II bzw. SGB XII erfolgt nicht so schnell wie erwartet, da dieser erst im Folgemonat nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung erfolgen kann. In der Konsequenz sind die Fallzahlen beim Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge stark angestiegen.
Für die Sachbearbeitung im Leistungsbereich des AsylblG stehen im Sozialamt aktuell 29,60 Stellen (inkl. 6,0 Ermächtigungen befristet bis 31.12.2023) zur Verfügung. Durch die starke Zunahme der Neufälle (im August ca. 420 Fälle) ist die Belastung in dem Aufgabenbereich weiter angestiegen. Mit 3.167 Fällen Stand 31.08.2022 beträgt der Personalbedarf beim geltenden Fallzahlenschlüssel (1:80) 39,59 VZK. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 9,99 VZK.
Finanzielle Auswirkungen