Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 0601-00
GRDrs 950/2016
Stuttgart,
12/06/2016



Vorbereitung der Wahl des 19. Deutschen Bundestags 2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.12.2016
22.12.2016



Beschlußantrag:

1. An die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte nach § 6 Abs. 10 Bundeswahlordnung (BWO) werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Bundestagswahl geltenden Pauschalentschädigungen gezahlt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 59 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 322 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 7 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Wahlhelfer werden gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vergütet.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten der Wahl wird für die Einstellung von zusätzlichen Aushilfskräften sowie für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ein zusätzlicher Gesamtpersonalaufwand von insgesamt bis zu 367 Wochen benötigt.

Die in Anlage 1 dargestellten Kosten sind im Haushaltsplan 2017 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt – bereitgestellt.


Finanzielle Auswirkungen


Einmalige Kosten
Gesamtkosten der Maßnahme 1 019 400 €
Objektbezogene Einnahmen 550 000 €
Von der Stadt zu tragen 469 400 €



Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AKR





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1

Begründung 1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in der aktuellen Fassung für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Für rund 3000 Wahlhelfer/-innen sind rund 230 000 € aufzuwenden.
2. Bei der Bundestagswahl 2017 ist mit bis zu 100 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u.a. die Wahlhelfer/-innen geworben und verpflichtet, 350 Wahllokale und das Briefwahlauszählungszentrum eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, über 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es ist vorgesehen



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