Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 114/2015
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Nahversorgung konkret - Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung

Beantwortung / Stellungnahme


Die Realisierung des Pilotvorhabens Bonusmarktes Light am Hubertusmarkt im Wolfbusch (Stadtbezirk Weilimdorf) ist eine wesentliche Maßnahme zur Umsetzung der Untersuchung „Nahversorgung konkret – Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung“ (GRDrs 114/2015).

In einer stadtweiten Analyse wurde die Nahversorgungslücke im Wolfbusch als besonders groß eingestuft. Aufgrund der relativ hohen Einwohnerzahl und räumlichen Abgeschiedenheit der Siedlung Wolfbusch, der großen Identifizierung der Bewohnerschaft mit dem Wohnquartier (Siedlergemeinschaft) und der Lage am Hubertusplatz als Quartiersmittelpunkt mit Kita, Schule und privaten Dienstleistern bestehen gute Voraussetzungen, diese Lücke zu schließen.

Der Bonusmarkt Light soll in dem vorhandenen Ladenlokal Hubertusmarkt 2 untergebracht werden, das derzeit von einem privaten Postdienstleister als Lager genutzt wird. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der SWSG.

Die Verwaltung (Abteilung Wirtschaftsförderung sowie Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung), die SWSG und die sbr gGmbH (Bonus) haben Mitte November 2015 ein vertieftes Gespräch zur Klärung der Rahmenbedingungen und weiteren Umsetzung des Pilotvorhabens geführt. Die SWSG informierte über ihre Absicht, das Gesamtgebäude Hubertusplatz 1-2 aufgrund des schlechten Bauzustandes mittel- bis langfristig umfassend zu sanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen. Die SWSG machte deutlich, dass deshalb eine Instandsetzung des Ladenlokals durch die SWSG nicht möglich ist.

Die sbr gGmbH wäre bei einer Förderung nach dem Beschäftigungsprogramm Nahversorgung durch die Stadt grundsätzlich zur Eröffnung eines Ladens bereit. Der geplante Bonusmarkt Light am Hubertusmarkt wird als Test für einen neuen Ladentyp in Stuttgart angesehen. Die zeitliche Begrenzung der Mietvertragsdauer durch die beabsichtigte umfassende Modernisierung oder Neubebauung wird nicht als Hinderungsgrund bewertet. Der sbr gGmbH ist der Zustand des Gebäudes nach erster Inaugenscheinnahme bekannt. Eine umfassende Vor-Ort-Besichtigung muss noch stattfinden.

Aufgrund des erforderlichen Instandsetzungsaufwandes und der Beschaffung von Regalen und Kühltheken ist nach erster Einschätzung ein Einrichtungszuschuss von etwa 70.000 EUR erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass der Instandsetzungsaufwand aufgrund der Arbeitsstätten- und Hygieneanforderungen deutlich höher ist oder die Einigung über einen Mietvertrag nicht gelingt, ist beabsichtigt das Pilotvorhaben an anderer Stelle umzusetzen. Die Abteilung Wirtschaftsförderung ist im Kontakt mit der Eigentümerin des Gebäudes Waldhornweg 24, in dem langjährig eine Bäckerei untergebracht war. Auch hier wäre ein Einrichtungszuschuss erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 415/2015, Teil 2, CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag 596/2015 SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag 845/2015 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion





Peter Pätzold
Bürgermeister




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