Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 1008/2012
Stuttgart,
07/01/2013



Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium
- Grundsatzbeschluss
- Bericht zur Schulsituation des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums
- Vorprojektbeschluss zum Ausbau des Eberhard-Ludwigs-
Gymnasiums zu einem Musikgymnasium




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.07.2013
15.07.2013
16.07.2013
17.07.2013
18.07.2013



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Schreiben vom 08.02.2013 hat das Land Baden-Württemberg mitgeteilt, dass zum Schuljahr 2013/2014 am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ein Musikgymnasium eingerichtet werden soll (Anlage 2). Das Land Baden-Württemberg kommt mit seiner Entscheidung einem langjährigen Wunsch der Schule und der Landeshauptstadt Stuttgart nach. In zahlreichen Anträgen und Anfragen hat der Gemeinderat den Wunsch der Schule unterstützt.

In einem Musikgymnasium werden musikalisch besonders begabte Schüler – nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung – in separaten Klassen unterrichtet und gefördert. Die Schüler erhalten zusätzlich zur schulischen eine musikalische Ausbildung in Kooperation mit der Musikhochschule und der städtischen Musikschule. Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium hat hierzu mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und der Stuttgarter Musikschule ein Konzept erarbeitet (Anlage 3).

Grundlagen für das Raumprogramm:
Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium in Stuttgart-Nord führt im laufenden Schuljahr 2012/13 insgesamt 439 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen. Es ist das einzige öffentliche Stuttgarter Gymnasium mit Musikprofil und neben dem Karls-Gymnasium auch das einzige humanistische Gymnasium Stuttgarts. Um die Nachfrage nach diesen Schwerpunkten auch weiterhin decken zu können, ist ein Erhalt des bestehenden Angebots notwendig. Entsprechend erfordert die Weiterentwicklung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zum Musikgymnasium einen Ausbau der Schule zur 3-Zügigkeit: Künftig sollen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium 1 Zug mit humanistischem Profil, 1 Zug mit Musikschwerpunkt sowie 1 Musikgymnasiumszug für musikalisch Hochbegabte geführt werden. Bei einer geplanten durchschnittlichen Klassenstärke von 15 Schülern im Bereich des Musikgymnasiumszuges ist insgesamt mit ca. 120 Schülern des Musikgymnasiums zu rechnen. Die besonderen Anforderungen an ein Musikgymnasium sind zu berücksichtigen. Da das Einzugsgebiet des Musikgymnasiums über die Region Stuttgart hinausreicht und die Schüler somit längere Anfahrtswege haben, werden Räume für einen Ganztagsbetrieb erforderlich.

Raumsituation:
Am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium am Schulstandort Herdweg 72 besteht bereits heute ein strukturelles Raumdefizit. Ein Großteil der Unterrichtsräume entspricht hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht mehr den aktuellen schulischen Anforderungen. Die für den Betrieb des Musikgymnasiums erforderlichen Übungsräume sind an der Schule bisher nicht vorhanden. Die derzeit vorherrschende Raumsituation erschwert die Lehr- und Lernbedingungen an der Schule erheblich, der vorhandene Schulraum trägt nicht zur Stärkung der Pädagogik bei. Auch die bestehende Turnhalle entspricht nicht den aktuellen Vorschriften und Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Sportstätten und erfüllt nicht die laut DIN vorgegebenen Mindestmaße.

Machbarkeitsstudie:
Das von Seiten des Hochbauamts beauftragte Architekturbüro „Lederer, Ragnarsdottir und Oei“ hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie den Ausbau des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu einem 3-zügigen Musikgymnasium mit Ganztagsbetrieb am Standort Herdweg 72 einschließlich der hierfür erforderlich werdenden Interimsmaßnahmen geprüft. Zusätzlich zur Umstrukturierung der sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude ist eine Erweiterung mit einer Programmfläche von rund 750 m² erforderlich. In einer weiteren Variante wurde die Einrichtung des Musikgymnasiums mit Unterbringung des Musikbereichs am Standort Herdweg 49 (bisherige Außenstelle des Hölderlin-Gymnasiums) untersucht (Bewertung der beiden Varianten siehe Anlage 4).

Ein Zwischenstand der Machbarkeitsstudie wurde am 27. Februar 2013 im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung vorgestellt.

Zur Prüfung der planungsrechtlichen Realisierbarkeit der in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Baumaßnahmen wurde Ende Mai 2013 eine Bauvoranfrage beim Baurechtsamt eingereicht.

Abendgymnasium:
Mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium benötigt die Schule zusätzliche Raumkapazitäten. Dies hat zur Folge, dass für das Abendgymnasium, welches bisher ebenfalls im Gebäude des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums untergebracht war, ein neuer Standort gefunden werden muss.


Finanzielle Auswirkungen

1. Bau- und Planungskosten
Nach einer im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführten Grobkostenannahme ist mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 34,2 Mio. € brutto zu rechnen. Die Gesamtbaukosten beinhalten den Neubau eines Erweiterungsbaus inkl. 1-Feld Turnhalle, die Sanierung und Umstrukturierung des Bestandsgebäudes einschließlich der bisherigen Turnhalle sowie die erforderlichen Ausstattungs-, Interims- und Umzugskosten.

Da das Musikgymnasium bereits zum Schuljahr 2013/2014 seinen Betrieb aufnimmt, das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium jedoch bereits heute an seine räumlichen Grenzen stößt, ist eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens erforderlich. Vor diesem Hintergrund werden bereits im Jahr 2013 Planungsmittel in Höhe von rund 400.000 € brutto für die Durchführung des unter Punkt 6. genannten Planungsschritte benötigt. Dafür sollen die 2013 (nach Abzug der Kosten für bereits laufende Maßnahmen) im Sonderprogramm Schulsanierungen (GRDrs 62/2011 sowie GRDrs 78/2012) beim Eberhard-Ludwigs-Gymnasium noch zur Verfügung stehenden 200.000 Euro sowie weitere 200.000 Euro im Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel in Planungsmittel umgewidmet werden. Die Mittelumsetzung kann im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushaltes 400 – Schulverwaltungsamt – in Zuständigkeit der Verwaltung vorgenommen werden.

Für die Gesamtplanung des Vorhabens werden im Doppelhaushalt 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von rund 2,6 Mio. € benötigt, für die Umsetzung des ersten und zweiten Bauabschnitts werden im Doppelhaushalt 2016/2017 investive Mittel in Höhe von rund 19,5 Mio. € benötigt (vgl. Anlage 7).

Das Bauvorhaben soll zu den neuen Investitionen zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet werden und gliedert sich in:

2. Besondere Dringlichkeit des Bauvorhabens - Interimsmaßnahmen
Gemäß Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau, Anlage 4, Nr. 1 können Bauvorhaben bei besonders begründeter Dringlichkeit ausnahmsweise auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme in den Haushaltsplan in den Haushaltsplan aufgenommen werden.

Beim Bauvorhaben Musikgymnasium Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ergibt sich diese Dringlichkeit aus der kurzfristigen Entscheidung des Landes zur Einrichtung des Musikgymnasiums zum Schuljahr 2013/2014. Mit Schreiben vom 08. Februar 2013 hat das Land-Baden-Württemberg mitgeteilt, dass es beabsichtigt bereits ab dem Schuljahr 2013/2014 einen Musikgymnasiumszug am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium einzurichten. Ein Abschluss der für ein Bauvorhaben gemäß Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau erforderlichen Vorplanungen im Vorfeld der Anmeldung des Vorhabens zum Doppelhaushalt 2014/2015 war in diesem Fall aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung des Landes nicht möglich.

Mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums entsteht bereits im Schuljahr 2013/2014 an der Schule zusätzlicher Raumbedarf. Aufgrund des Aufwachsens des Musikgymnasiums von Klasse fünf bis in die Oberstufe wird sich dieser Raumbedarf in den kommenden Schuljahren weiter erhöhen – unabhängig davon, ob ausreichend räumliche Ressourcen am Standort vorhanden sind. Mit dem Start des Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 müssen somit dringend zusätzliche Raumkapazitäten für die Schülerinnen und Schüler des Musikgymnasiums geschaffen werden. Für den Betrieb des Musikgymnasiums sind zudem Übungsräume an der Schule erforderlich. Diese sind bisher am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium nicht vorhanden und müssen daher schnellstmöglich geschaffen werden, damit ein Betrieb des Musikgymnasiums ab dem Jahr 2013/2014 überhaupt möglich ist.

Entsprechend sollen aufgrund dieser besonderen Dringlichkeit die Planungsmittel für die Weiterplanung des Gesamtprojekts bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI bereits zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet werden.


3. Kosten für den Interimsbetrieb bis zur Fertigstellung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
Für geeignete Interimsmaßnahmen, um den Betrieb des Musikgymnasiums von der Einrichtung zum Schuljahr 2013/2014 bis zur Fertigstellung von entsprechenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zu ermöglichen, werden Mittel in Höhe von insgesamt rund 3,2 Mio. € brutto benötigt. Die Verteilung der Mittel über den Zeitraum bis zur Fertigstellung der entsprechenden Um- und Erweiterungsbauten am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium erfolgt auf Grundlage eines Finanzplans (Anlage 7).
Um den Betrieb des Musikgymnasiums bereits ab dem Schuljahr 2013/2014 gewährleisten zu können, werden im Jahr 2013 außerplanmäßig Mittel in Höhe von rund 379.000 € brutto zur Bereitstellung geeigneter Interimsmaßnahmen benötigt. Diese sollen durch Entnahme aus der Deckungsreserve bereitgestellt werden.
Die restlichen Mittel in Höhe von rund 2,8 Mio. € werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.


4. Folgeausgaben
Für das Vorhaben muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Objekte ermittelten Folgelasten gerechnet werden:

Folgeausgaben
Personalausgaben 8.534,- €
Betriebs- und Sachausgaben89.744,- €
Abschreibung621.250,- €
Verzinsung des Anlagekapitals1.835.479,- €
Zwischensumme Ausgaben:2.555.006,- €
Folgeeinnahmen
Auflösung von Zuwendungen56.487,- €
Summe2.498.519,- €










Dies entspricht rd. 8,04 % der Gesamtkosten


5. Personalbedarf

a) Projektleitung (Hochbauamt) und Projektkoordination (Schulverwaltungsamt)
Für die weitere Planung dieses anspruchsvollen Vorhabens wird sowohl beim Hochbauamt wie beim Schulverwaltungsamt zusätzliches Personal benötigt. Der Bedarf wird bis zu den Haushalts-/Stellenplanberatungen konkretisiert.

Das Schulverwaltungsamt wird den Personalbedarf für alle neuen Investitionsvorhaben im Rahmen der haushaltswirksamen Mitteilungsvorlage GRDRs 496/2013 insgesamt aufzeigen.

b) Hausmeister:
Soweit die Nutzungszeiten der Turnhalle nicht ausgeweitet werden, besteht im Bereich der Hausmeisterbetreuung kein zusätzlicher Personalbedarf.


c) Schulsekretariat
Auf Grundlage der derzeitig geltenden Zuteilungsgrundsätze erhöht sich durch den Ausbau zu einem 3-zügigen Gymnasium der Personalbedarf im Sekretariatsbereich des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums um 0,17 Stellen auf insgesamt 1,17 Stellen. Stellenschaffungen sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht nötig. Das Schulverwaltungsamt erhebt den Stellenbedarf für den Bereich Schulsekretärinnen für alle Stuttgarter Schulen jährlich auf Basis der jeweils aktuellen Schülerzahlen/Schule. So können Verschiebungen in den Stellenanteilen der Schulsekretärinnen aufgrund steigender bzw. sinkender Schülerzahlen innerstädtisch ausgeglichen werden. Falls die Gesamtbetrachtung fehlende Stellenanteile ausweist, wird zentral eine Beschlussvorlage mit den nötigen Stellenschaffungsanträgen erstellt.


6. Zuschüsse des Landes
Mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und Regierungspräsidium Stuttgart wird derzeit eine Schulbauförderung von rund 4738 m² Programmfläche für das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium für den schulischen und den Musikgymnasiumsbereich diskutiert.
Bei Genehmigung des Raumprogramms kann mit Zuschüssen des Landes aus Schulbaufördermitteln in Höhe von voraussichtlich bis zu rund 2,4 Mio. € brutto gerechnet werden. Für den Ganztagsbereich könnte in diesem Fall voraussichtlich mit Fördermitteln in Höhe von bis zu rund 355.000 € brutto im Rahmen des Förderprogramms Chancen durch Bildung (CdB) gerechnet werden.

Für die Turnhalle kann ein Antrag zur Projektförderung aus dem Sportstättenförderungs-programm des Landes gestellt werden. Falls das Land eine Förderung im Rahmen des Sportstättenförderungsprogramms bewilligt, kann mit Fördermitteln von bis zu rund 265.000 € brutto gerechnet werden.





Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Referat StU hat die Vorlage mit den in Anlage 8 dargestellten Ergänzungen mitgezeichnet.





Dr. Susanne Eisenmann Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Schreiben des Kultusministeriums zur Einrichtung eines Musikgymnasiums
Anlage 3: Pädagogisches Konzept des Musikgymnasiums
Anlage 4: Machbarkeitsstudie
Anlage 5: Raumprogramm
Anlage 6: Raumprogramm der Turnhalle
Anlage 7: Finanzplan Anlage 8: Städtebauliche Belange


1. Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014

In einem Spitzengespräch am 19. Dezember 2012 im Landtag haben der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel, MdL, die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Muhterem Aras, MdL und die damalige Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer verkündet, dass am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 ein Musikgymnasium eingerichtet werden soll.
Mit Schreiben vom 08. Februar 2013 hat das Land offiziell mitgeteilt, dass zum Schuljahr 2013/2014 am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ein Musikgymnasium eingerichtet werden soll.

Das Land Baden-Württemberg kommt mit der Entscheidung, zum Schuljahr 2013/2014 am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ein Musikgymnasium einzurichten einem langjährigen Wunsch der Schule und der Landeshauptstadt Stuttgart nach.
In zahlreichen Anträgen und Anfragen hat der Gemeinderat den Wunsch der Schule unterstützt.

In einem Musikgymnasium werden musikalisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders gefördert.
Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium hat gemeinsam mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und der Stuttgarter Musikschule ein Konzept für ein Musikgymnasium am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium erarbeitet (Anlage 3).
Entsprechend dieses Konzepts sollen die musikalisch hochbegabten Schülerinnen und Schüler – nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung – in separaten Klassen unterrichtet und gefördert werden. Inhaltliche Anforderungen der verschiedenen Fächer des Gymnasiums (z.B. Sport) werden auf die Erfordernisse des Musikgymnasiums abgestimmt. Die Poolstunden der unterschiedlichen Jahrgangsstufen werden zur Vermittlung spezieller Inhalte für musikalisch Hochbegabte genutzt („Exzellenzfächer“). Die Schülerinnen und Schüler des Musikgymnasiums erhalten zusätzlich zur schulischen eine musikalische Ausbildung in Kooperation mit der Musikhochschule und der städtischen Musikschule. Die Stundentafel ist so angelegt, dass den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zum Üben zur Verfügung steht. Zur Kompensation von künstlerisch bedingten Abwesenheiten (z.B. aufgrund von Wettbewerbsteilnahmen, etc.) steht den Schülerinnen und Schülern des Musikgymnasiums ein Pool an Nachführungsstunden zur Verfügung.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des pädagogischen Konzepts ist die Integration des Instrumental- und Vokalunterrichts in den Schulalltag, indem auch an der Schule Instrumental- und Vokalunterricht stattfindet und Schülern des Musikgymnasiums in Freistunden Übungsräume an der Schule zur Verfügung stehen. Der Instrumental- und Vokalunterricht wird grundsätzlich von Lehrkräften der Musikhochschule durchgeführt. Sofern ein Schüler diesen Unterricht bisher von einer Lehrkraft der Musikschule erhalten hat, kann er auf Wunsch auch weiterhin von dieser unterrichtet werden, soweit die Lehrkraft der Musikschule Erfahrung im Bereich des studienvorbereitenden Unterrichts besitzt.

Die Qualitätsstandards für die musikalische Ausbildung der Schüler des Musikgymnasiums werden im Hinblick auf ein späteres Studium an einer Musikhochschule von der Musikhochschule Stuttgart vorgegeben. Bereits während ihrer Schulzeit sind die Schüler des Musikgymnasiums an der Musikhochschule Stuttgart als Jungstudenten eingeschrieben und absolvieren dort erste Leistungsnachweise des Musikstudiums. Die Notengebung im Fach Musik soll gemeinsam durch Schule und Musikhochschule erfolgen.
Im Anschluss an die Anmeldung an der Schule sind musikalische Eignungsprüfungen an der Musikhochschule geplant. Schüler, welche diese Eignungsprüfungen nicht bestehen, sollen in den Musikzug des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums aufgenommen werden, die anderen werden dem Hochbegabtenzug zugeteilt.

Daneben soll es auch Quereinsteigern des Musikgymnasiums in begrenztem Maße möglich sein, in höhere Klassen des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu wechseln. Voraussetzung für die Aufnahme von Quereinsteigern ist, dass durch die Aufnahme von Quereinsteigern keine Klassenteilungen erforderlich werden.

Auch die Durchlässigkeit zwischen Musikgymnasiumszug und dem bisher schon bestehenden Musikzug des Gymnasiums ist ein wesentliches Merkmal des pädagogischen Konzepts. Schüler können im Falle eines Leistungsabfalls oder im Falle von Leistungssteigerungen vom Musikgymnasiumszug in den Musikzug und umgekehrt wechseln.
Um diese Durchlässigkeit zu gewährleisten sieht das Konzept der drei Stuttgarter Kooperationspartner vor, dass das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium künftig 3-zügig geführt werden soll: 1 Zug mit humanistischem Profil, 1 Musikzug und 1 Musikgymnasiumszug für musikalisch Hochbegabte.


2. Schulsituation und Schülerentwicklung

Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium in Stuttgart-Nord führt im laufenden Schuljahr 2012/13 insgesamt 439 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen.

Die Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium erfordert die Einrichtung spezieller Übungsräume für die Schülerinnen und Schüler des Musikgymnasiums und den Ausbau des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu einem 3-zügigen Gymnasium mit Ganztagsbetrieb.
Zentraler Bestandteil des Konzepts für das Musikgymnasium ist das Vorhandensein von Übungsmöglichkeiten an der Schule.
Um die im Konzept des Musikgymnasiums vorgesehene Durchlässigkeit zu gewährleisten soll das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium künftig 3-zügig geführt werden: 1 Zug mit humanistischem Profil, 1 Musikzug und 1 Musikgymnasiumszug für musikalisch Hochbegabte.
Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ist das einzige öffentliche Stuttgarter Gymnasium mit Musikprofil und neben dem Karls-Gymnasium auch das einzige humanistische Gymnasium Stuttgarts. Um die Nachfrage nach diesen Schwerpunkten auch weiterhin decken zu können, ist ein Erhalt des bestehenden Angebots unbedingt notwendig.
Für den Musikgymnasiumszug ist eine durchschnittliche Klassenstärke von 15 bis maximal 20 Schülern geplant. Insgesamt ist im Bereich des Musikgymnasiumszuges somit mit ca. 120-160 Schülern des Musikgymnasiums zu rechnen.
Da das Einzugsgebiet des Musikgymnasiums über die Region Stuttgart hinausreicht und die Schüler somit längere Anfahrtswege haben, werden darüber hinaus Räumlichkeiten für einen Ganztagsbetrieb erforderlich.

Um den mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium entstehenden zusätzlichen Raumbedarf zu decken, ist ein Ausbau des Schulstandorts Herdweg 72 erforderlich.

Das Gebäude Herdweg 49, welches bisher als Außenstelle des Hölderlin-Gymnasiums dient, wurde sowohl von Seiten des Architekturbüros „Drei Architekten“, welches die Machbarkeitsstudie am Standort Hölderlin-Gymnasium durchgeführt hat, als auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums von Seiten des dort beauftragten Architekturbüros „Lederer Ragnarsdottir Oei“ im Hinblick auf eine weitere schulische Nutzung aufgrund der Gebäudestruktur (Raumzuschnitt, Raumgrößen, Verhältnis Programmfläche / Nutzfläche etc.) als ungeeignet eingestuft. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass eine Veräußerung des Gebäudes voraussichtlich wirtschaftlicher ist, als eine weitere schulische Nutzung. Es ist daher geplant, das Gebäude Herdweg 49 zu gegebenem Zeitpunkt in die Verwaltung des Amtes für Liegenschaften und Wohnen zur Veräußerung zu übertragen.

Die Einrichtung einer dauerhaften Außenstelle des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums an gegebenenfalls vorhandenen freien Räumlichkeiten an anderen Schulstandorten (z.B. Standorte auslaufender Werkrealschulen) ist nicht mit dem pädagogischen Konzept des Musikgymnasiums vereinbar: Dies sieht einerseits ein Miteinander von Schülern des Musikgymnasiumszugs mit den übrigen Schülern des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums vor und erfordert andererseits das Vorhandensein von entsprechenden Musikübungsräumen und weiterer Infrastruktur an jedem Schulstandort.


3. Raumsituation des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums

Das in den Jahren 1955-57 errichtete Gebäudeensemble des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums am Standort Herdweg 72 besteht aus einem Hauptbau (gegliedert in einen Klassen- und Fachklassentrakt), einem Verwaltungstrakt, einem Oberstufenbau und einer Turnhalle. Insgesamt steht dem Eberhard-Ludwigs-Gymnasium derzeit eine Programmfläche von rund 2.887 m² (ohne Cafeteria, Räume des Abendgymnasiums und Turnhalle) zur Verfügung.
Die Sachgesamtheit „Eberhard-Ludwigs-Gymnasium“ (Gebäudeensemble einschließlich Außenanlagen) ist ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz.

Bereits heute besteht am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ein strukturelles Raumdefizit.
Die meisten Räume entsprechen sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Ausstattung nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insbesondere die naturwissenschaftlichen Fachräume sind größtenteils erheblich zu klein und erfüllen nicht mehr die aktuellen Anforderungen. Hinzu kommt, dass im Bestand grundsätzlich nicht ausreichend Unterrichtsräume zur Verfügung stehen.

Das gemeinsam mit dem Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und der Stuttgarter Musikschule auf Grundlage des Modellraumprogramms des Landes Baden-Württemberg entwickelte Raumprogramm für ein 3-zügiges Musikgymnasium am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium sieht eine Programmfläche von 4466m² vor. Die speziellen Übungs- und Proberäume für die musikalische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler sollten zudem die Raum- und Ausstattungsstandards der Übungs- und Proberäume der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart erfüllen.

Mit einer Programmfläche von 2.887 m² erfüllt der vorhandene Ist-Raumbestand somit weder die Raumanforderungen an ein 3-zügiges Gymnasium nach dem Modellraumprogramm des Landes, noch die zusätzlichen Raumanforderungen für Ganztagsbetrieb und Musikgymnasium.

Auch die Turnhalle entspricht hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht den aktuellen Anforderungen. Die vorhandene Sportfläche ist mit einer Fläche von 13m x 26m nicht normgerecht. Gemäß DIN beträgt die Mindestgröße für eine 1-Feld-Turnhalle 15m x 27m, das Sportamt empfiehlt für eine optimale Nutzung eine Fläche von 16m x 27m. Darüber hinaus erfüllt die bestehende Turnhalle nicht die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Sportstätten. Um einen Prallschutz zu gewährleisten, müssen derzeit Sportmatten vor die Südfassade gestellt werden.

Das Raumprogramm für eine 1-Feld-Turnhalle sieht eine Gesamtfläche von rund 657 m² vor (Anlage 6). Die bestehende Turnhalle des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums erfüllt diese Raumanforderungen nicht.

Von der Beratungsfirma Drees & Sommer wurde für das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ein Gesamtsanierungsbedarf in Höhe von 2.942.000 € brutto festgestellt. Neue Erkenntnisse haben allerdings ergeben, dass voraussichtlich mit einem höheren Sanierungsbedarf zu rechnen ist. Genaue Angaben zu Sanierungsbedarf und -kosten werden im Rahmen des Projektbeschlusses nachgereicht.


4. Baukonzeption/Machbarkeitsstudie

Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden räumlichen und funktionalen Defizite am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium und des mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs sowie auch in Hinblick auf die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 2.942.000 € brutto wurde das Architekturbüro Lederer Ragnarsdottir und Oei mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums am Standort Herdweg 72 beauftragt. Ziel dieser Machbarkeitsstudie war es herauszufinden, ob auf dem Schulgrundstück ein Erweiterungsbau für ein 3-zügiges Gymnasium mit Ganztagsbetrieb und Musikgymnasiumszug verwirklicht werden kann. Ferner sollte geprüft werden, ob die bisherige Außenstelle Herdweg 49 des Hölderlin-Gymnasiums als Außenstelle eines Musikgymnasiums Eberhard-Ludwigs-Gymnasium geeignet ist und hier entsprechende Räume untergebracht werden können (Anlage 4).


Variante 1:
Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu einem 3-zügigen Musikgymnasium einschließlich Neubau von Erweiterungsbauten für den Chemie-und Physik-Bereich sowie für Musikübungsräume unter Einbeziehung der bisherigen Turnhalle und Ersatz durch eine neue Turnhalle am Standort Herdweg 72.
Diese Maßnahme ist baulich grundsätzlich möglich.
Die Gesamtkosten dieser Variante liegen mit rund 34,2 Mio. € brutto niedriger als bei Variante 2, auch die Bauzeit ist kürzer als bei Variante 2. Im Gegensatz zu Variante 2 könnten bei Umsetzung dieser Variante nicht nur die für das Musikgymnasium erforderlichen Übungsräume geschaffen, sondern auch das strukturelle Raumdefizit des Eberhard-Ludwigs-Gymnasium behoben werden.

Variante 2:
Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu einem 3-zügigen Musikgymnasium unter Einbeziehung der bisherigen Turnhalle und Ersatz durch eine neue Turnhalle am Standort Herdweg 72 sowie Unterbringung des Musikbereichs am Standort Herdweg 49 (bisherige Außenstelle des Hölderlin-Gymnasiums).
Diese Variante ist baulich grundsätzlich möglich.
Die Gesamtkosten dieser Variante liegen mit rund 38,7 Mio. € brutto höher als bei Variante 1, auch die Bauzeit ist länger als bei Variante 1.
Außerdem lässt sich das Problem des strukturellen Raumdefizits im Bestand mit dieser Variante nicht lösen. Vielmehr erhöht sich dieses Defizit mit dem Ausbau des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zum Musikgymnasium bei dieser Variante noch weiter.
Da die Umsetzung dieser Variante überdies erst nach einer Aufgabe der Außenstelle Herdweg 49 durch das Hölderlin-Gymnasium (d.h. nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus am Hölderlin-Gymnasium, frühestens im Jahr 2020) umgesetzt werden kann, wurde diese Variante nicht weiterverfolgt.

Für den Standort Herdweg 72 liegt kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Um die baurechtlichen Belange zu klären wurde eine Bauvoranfrage gestellt.

Beiden Varianten ist gemeinsam, dass auf den vorgeschlagenen Neubauten – soweit mit den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar – eine Dachbegrünung vorgesehen ist.

Vor dem Hintergrund des mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium entstehenden Raumbedarfs, der bereits bestehenden Defizite im Raumbestand, der räumlichen und schulorganisatorischen Anforderungen an das Musikgymnasium (Raumstandards der Musikhochschule, räumliche Nähe von Übungsräumen und Unterrichtsräumen) sowie der Erkenntnisse zum Standort Herdweg 49 (ungeeignet für weitere schulische Nutzung, Nutzung abhängig von Fertigstellung Erweiterungsbau Hölderlin-Gymnasium) schlägt die Verwaltung die Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu einem 3-zügigen Gymnasium mit Musikgymnasiumszug und Ganztagsbetrieb am Standort Herdweg 72 (Variante 1) vor.
Dieses Ergebnis hat der Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung in seiner Sitzung am 27. Februar 2013 zur Kenntnis genommen.
Die Erweiterung umfasst die Sanierung und Umstrukturierung des Bestands einschließlich der bisherigen Turnhalle, Erweiterungsbauten zur Deckung des schulischen Bedarfs (einschließlich Ganztagsbereich und Räume für das Musikgymnasium) mit einer Gesamtprogrammfläche von rund 750 m² sowie den Neubau einer 1-Feld-Turnhalle mit einer Fläche von rund 657 m² als Ersatz für die nicht mehr normgerechte und künftig als Mensa genutzte bisherige Turnhalle (vgl. Anlagen 5 und 6).

Bei dem in Anlage 5 dargestellten Raumprogramm handelt es sich zunächst nur um einen Flächennachweis. Die konkrete Raumverteilung erfolgt im Rahmen der weiteren Planungen gemeinsam mit der Schulgemeinde.


5. Interimsmaßnahmen

Mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium werden ab dem Schuljahr 2013/2014 an der Schule zusätzliche Räumlichkeiten benötigt, um den Schülerinnen und Schülern des Musikgymnasiums Klassenräume und Übungsmöglichkeiten an der Schule zur Verfügung stellen zu können.
Die Durchführung und Fertigstellung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium wird jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Um im Bestand des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums bis zur Fertigstellung der Umstrukturierungs-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen weiterhin einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten zu können sind aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit des Schulgebäudes jedoch bereits im Jahr 2014 kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäudebestand des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums durchzuführen.
Darüber hinaus wird eine übergangsweise Bereitstellung der für den Betrieb eines Musikgymnasiums erforderlichen Räumlichkeiten bis zur Fertigstellung der erforderlichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen notwendig.
Während der Interimszeit bis zur Fertigstellung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort Herdweg 49 (Außenstelle des Hölderlin-Gymnasiums) mobile Unterrichtsräume bereitgestellt werden, um den mit der Einrichtung des Musikgymnasiums ab dem Schuljahr 2013/2014 entstehenden zusätzlichen Raumbedarf decken zu können.
Um den bereits mit Schuljahresbeginn 2013/2014 durch das Musikgymnasium entstehenden Raumbedarf decken und somit den Betrieb des Musikgymnasiums gewährleisten zu können, sollen kurzfristig Räume im Bestand des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums für eine multifunktionale Nutzung ertüchtigt werden. Hierdurch soll die Kapazität des Raumbestands soweit erhöht werden, dass mindestens bis zur Bereitstellung von mobilen Unterrichtsräumen ein reibungsloser Betrieb des Musikgymnasiums im Bestand des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums gewährleistet werden kann.
Diese kurzfristig bis spätestens zum Schuljahresbeginn 2013/2014 durchzuführenden Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung sowie die Vorplanung für die Bereitstellung von mobilen Unterrichtsräumen zum Schuljahr 2014/2015 bis zur Fertigstellung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erfordert eine kurzfristige außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür notwendigen Mittel in Höhe von rund 379.000 € brutto durch den Gemeinderat.


6. Verlegung des Abendgymnasiums an einen anderen Schulstandort

Mit der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium benötigt die Schule zusätzliche Raumkapazitäten. Dies hat zur Folge, dass für das Abendgymnasium, welches bisher ebenfalls im Gebäude des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums untergebracht war, ein neuer Standort gefunden werden muss.
Momentan untersucht das Schulverwaltungsamt daher, welche Standorte sich für eine dauerhafte Unterbringung des Abendgymnasiums eignen.
Vor diesem Hintergrund wurden bereits erste Gespräche mit den Schulleitungen der Werner-Siemens-Schule, der Kaufmännischen Schule Nord und der Neckar-Realschule geführt und die Möglichkeiten einer dauerhaften Unterbringung des Abendgymnasiums sondiert.
Darüber hinaus wird derzeit geprüft, inwieweit durch die Einrichtung des Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium eine kurzfristige interimsweise Unterbringung des Abendgymnasiums an einem anderen Standort ab dem Schuljahr 2013/2014 erforderlich wird und welche Standorte für eine solche interimistische Unterbringung in Frage kommen könnten. Das Abendgymnasium wurde hierüber bereits informiert.


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Anlage 2 - Bestätigung Einrichtung Musikgymnasium.pdfAnlage 2 - Bestätigung Einrichtung Musikgymnasium.pdfAnlage 3 - Pädagogisches Konzept Musikgymnasium.pdfAnlage 3 - Pädagogisches Konzept Musikgymnasium.pdfAnlage 4 - Machbarkeitsstudie.pdfAnlage 4 - Machbarkeitsstudie.pdfAnlage 5 - Raumprogramm Musikgymnasium Eberhard-Ludwigs-Gymnasium.pdfAnlage 5 - Raumprogramm Musikgymnasium Eberhard-Ludwigs-Gymnasium.pdfAnlage 6 - Raumprogramm Turnhalle.pdfAnlage 6 - Raumprogramm Turnhalle.pdfAnlage 7 - Kostenplan.pdfAnlage 7 - Kostenplan.pdfAnlage 8 Städtebauliche Belange.pdfAnlage 8 Städtebauliche Belange.pdf