1. Von dem Bericht über die voraussichtliche Schülerentwicklung am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium im Stadtbezirk Stuttgart-Nord sowie von der aktuellen Schulraumsituation und dem künftigen Raumfehlbedarf wird Kenntnis genommen.
2. Der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 wird zugestimmt.
3. Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums wird zu einem 3-zügigen Gymnasium mit zwei regulären Gymnasialzügen und einem Musikgymnasiumszug auf Grundlage des gemeinsamen pädagogischen Konzepts der Schule, der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Stuttgart und der Stuttgarter Musikschule (Anlage 3) ausgebaut.
4. Dem unter diesen Voraussetzungen erarbeiteten Raumprogramm (Anlagen 5 und 6) wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage ergeben sich
a. Erweiterungsbauten mit rund 750 m² Programmfläche,
b. die Sanierung und Umstrukturierung des bestehenden Schulgebäudes mit den für das Musikgymnasium ausgewiesenen Flächen unter Einbeziehung der bisherigen Turnhalle sowie
c. der Neubau einer Turnhalle mit einer Programmfläche von rund 657 m²
5. Der Weiterplanung der unter Punkt 4. genannten Baumaßnahmen mit erwarteten Gesamtprojektkosten in Höhe von insgesamt rund 34 Mio. € (einschließlich der unter Punkt 9. genannten Kosten für Interimsmaßnahmen) wird zugestimmt (vor Abzug der Vorsteuer bzgl. der Turnhalle sind somit Kosten in Höhe von rund 34,2 Mio. € brutto zu erwarten).
6. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF-Verfahrens sowie im Anschluss an das VOF-Verfahren mit der Vergabe der Planungsaufträge sowie der Weiterplanung der unter Punkt 4 genannten Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI beauftragt.
7. Um die Planungen noch im Jahr 2013 fortführen zu können, werden Planungsmittel in Höhe von rund 400.000 € brutto benötigt.
Dafür werden die 2013 (nach Abzug der Kosten für bereits laufende Maßnahmen) im Sonderprogramm Schulsanierungen (GRDrs 62/2011 sowie GRDrs 78/2012) beim Eberhard-Ludwigs-Gymnasium noch zur Verfügung stehenden 200.000 Euro sowie weitere 200.000 Euro im Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel in Planungsmittel umgewidmet. Die Mittelumsetzung kann im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushaltes 400 – Schulverwaltungsamt – in Zuständigkeit der Verwaltung vorgenommen werden.
8. Für die Gesamtplanung des Vorhabens werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von rund 2,6 Mio. € angemeldet. Für die Umsetzung des ersten und zweiten Bauabschnitts werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 investive Mittel in Höhe von rund 19,5 Mio. € angemeldet (vgl. Anlage 7).
9. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Schuljahresbeginn 2013/2014 bis zur Fertigstellung von entsprechenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium den Betrieb des Musikgymnasiums durch geeignete Interimsmaßnahmen sicherzustellen. Die Kosten hierfür betragen insgesamt rund 3,2 Mio. € brutto (vgl. Anlage 7).
10. Die Bereitstellung der zur Sicherstellung des Betriebs des Musikgymnasiums im Jahr 2013 benötigten außerplanmäßigen Mittel in Höhe von rund 379.000 € brutto durch Entnahme aus der Deckungsreserve wird bewilligt. Hierzu wird im Teilfinanzhaushalt 2013 des Schulverwaltungsamts beim Projekt Eberhard-Ludwigs-Gymnasium einer überplanmäßigen Auszahlung von 379.000 Euro zugestimmt. Die Deckung erfolgt in entsprechender Höhe im Teilergebnishaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei Auftragsnummer 90612000000 – Deckungsreserve- Kostenartengruppe 440. Die restlichen Mittel in Höhe von rund 2,8 Mio. € werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.
11. Das Abendgymnasium muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einen neuen Standort verlegt werden. Die Verwaltung wird mit der Prüfung eines für die Unterbringung des Abendgymnasiums geeigneten Schulstandorts beauftragt.
12. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für die Fortführung der Planung dieses Vorhabens beim Hochbauamt für die Projektleitung und beim Schulverwaltungsamt für die Projektkoordination zusätzlicher Personalbedarf besteht. Dieser wird bis zu den Haushaltsberatungen konkretisiert. Über die Schaffung wird im Rahmen der Stellenplanberatungen entschieden.