Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
152
10
VerhandlungDrucksache:
198/2018
GZ:
0414-00
Sitzungstermin: 02.05.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neuordnung des Datenverarbeitungsverbunds in
Baden-Württemberg

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 12.04.2018, GRDrs 198/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Dem Beitritt des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) zur Datenzentrale Baden-Württemberg wird zugestimmt.

1.2 Der Vereinigung des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) mit den Zweckverbänden Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) und Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) zum Gesamtzweckverband 4IT wird zugestimmt.

1.3 Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDRS die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Zu den notwendigen Handlungen in der KDRS-Verbandsversammlung gehören insbesondere:

3. Für den Verwaltungsrat der ITEOS werden Herr Bürgermeister Dr. Fabian Mayer und als sein Stellvertreter Herr Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Jürgen Vaas benannt.

4. In den Verwaltungsrat des Gesamtzweckverbandes 4IT werden entsandt:

MitgliedStellvertretendes Mitglied
BM Dr. Fabian MayerStDir Bernd Reichert
Ltd. StVD Jürgen VaasHeinz-Hubert Weusthof

5. Mit der Fusion enden die Mandate der bisher von der LHS benannten und vom Innenministerium bestellten Mitglieder und deren Stellvertreter im Verwaltungsrat der Datenzentrale sowie die der entsandten Mitglieder und deren Stellvertreter im Verwaltungsrat des KDRS.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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